Kenntnisnahme - FB 68/0016/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragsteller*innen Maßnahmen zur Schulwegsicherung und zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs im westlichen Burtscheid zu prüfen (vgl. Anlage 1).

Das Bürgerforum hatte am 23.04.2024 die Vorlage ohne Beratung an die zuständigen politischen Gremien verwiesen. Der Antrag gilt damit im Bürgerforum als behandelt. Die Vorlage kann hier eingesehen werden: https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp

 

Neben dem Antrag aus Dezember 2023 gab es in der Vergangenheit weitere Eingaben zur Situation und Verkehrsberuhigung in Burtscheid. Diese Vorlage wird daher auch weitere Aspekte neben den im Bürgerantrag genannten beleuchten.

Die Vorlage dient der zusammenfassenden Darstellung der Sachlage. Daraus folgende mögliche Planungsaufträge müssen durch die zuständigen politischen Gremien beauftragt werden.

 

  1. Heutige Situation

Der Bürgerantrag bezieht sich auf den Bereich des westlichen Burtscheids. Begrenzt wird das Quartier von Eupener Straße, Salierallee, Siegelallee, Kapellenstraße und Robert-Schuman-Straße. Als Hauptverkehrsstraßen nach der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) sind sie wichtige Verbindungsstraßen zwischen dem Aachener Süden und der Innenstadt.

In diesen Straßen gilt jeweils Tempo 50.

Die Straßen innerhalb des Gebietes gehören nicht zum Hauptstraßennetz. Sie übernehmen hauptsächlich Erschließungsfunktionen und sind in einer Tempo-30-Zone zusammengefasst.

Die Unfalllage im Gebiet ist laut Polizei unauffällig.

 

  1. Grundlagenermittlung

Um die verkehrliche Situation einschätzen zu können, wurden zunächst verschiedene Erhebungen durchgeführt.

 

Verkehrserhebungen

Die Stadt Aachen hat Verkehrserhebungen an zwei Stellen im Gebiet in 2024 vorgenommen.

 

Eine Verkehrserhebung am Knoten Malmedyer Str./Gregorstr./Berdoletstr./Malmedyer Str./Heißbergstr. von Februar 2024 ergab für den gesamten Zählzeitraum von 12 Stunden (7:00-19:00 Uhr) eine Belastung von rund 5.395 Kfz und rund 760 Radfahrer*innen im Knoten. Der größte Zulauf erfolgt dabei über die westliche Malmedyer Straße von Kapellenstraße kommend (ca. 2.698Kfz bei 220 Radfahrenden) (vgl. Anlage 3). Dieser Arm des Knotens verzeichnet eine Verkehrsstärke von rund 303 Kfz/h. Des Weiteren wird die Berdoletstraße mit ca. 268 Kfz/h an diesem Knoten befahren. Die Einbahnstraßen Gregorstraße und Heißbergstraße kommen auf 81 bzw. 120 Kfz/h und die südliche Malmedyer Straße auf 126 Kfz/h.

 

Eine Verkehrserhebung am Knoten Amyastraße/Rhein-Maas-Straße im Februar 2024 ergab für den gesamten Zählzeitraum von 12 Stunden (7:00-19:00 Uhr) eine Belastung von rund 1.880 Kfz und 440 Radfahrer*innen im Knoten. Der größte Zulauf auf den Knoten erfolgt dabei aus der südlichen Amyastraße von der Salierallee kommend (725 Kfz bei 206 Radfahrenden) (vgl. Anlage 4).

Die Amyastraße (von der Salierallee kommend) verzeichnet dabei eine Verkehrsstärke von etwa 145 Kfz/h, die Rhein-Maas-Straße von ca. 86 Kfz/h.

 

Geschwindigkeitsmessungen

Seitens der Stadt Aachen wurden in 2022 und 2024 Geschwindigkeitsmessungen im Gebiet vorgenommen. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

 

Geschwindigkeitsmessungen (ohne Ahndung)

Datum

Straße

Hausnr.

Anzahl Fahrzeuge

Vzul.

Vd.

V85.

Vzul.+10

gesamt

durchschn./Tag (DTV)

Kfz/h

22.03.-25.03.22

Rhein-Maas-Str.

35

3.755

1.379

88

30 km/h

28 km/h

34 km/h

3,9 %

20.02.-27.02.24

Malmedyer Straße

31

9.337

1.657

106

30 km/h

30 km/h

36 km/h

6,9 %

27.02.-05.03.24

Neustraße

20

15.596

2.594

166

30 km/h

27 km/h

34 km/h

3,9 %

05.03.-12.03.24

Kapellenstraße

72

33.886

4.826

309

50 km/h

35 km/h

43 km/h

0,4 %

 

Vzul.= zulässige Höchstgeschwindigkeit

Vd= Mittlerwert der gemessenen Geschwindigkeiten

V85= Geschwindigkeit, die von 85 % der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird

Vzul. +10= Anteil Überschreitungen von 10 km/h über die geltende Höchstgeschwindigkeit

 

Es wurden Geschwindigkeiten an drei Stellen innerhalb der Tempo-30-Zone ermittelt. Es wurden bis zu 2.594 Fahrzeuge/Tag erfasst. Hier ergibt sich im Querschnitt eine Belastung von etwa 166 Kfz/h.

Maximal 6,9 % der ermittelten Fahrzeuge fuhren schneller als 40 km/h.

An der Kapellenstraße waren die Ergebnisse ebenfalls unauffällig. Nur 0,4 % fuhren schneller als 60 km/h. Dies könnte mit der nah gelegenen Lichtsignalanlage zusammenhängen.

 

Im gesamtstädtischen Vergleich sind daher alle Messstellen als sehr unauffällig zu bezeichnen.

 

Die Situation wird innerhalb der Verwaltung anhand des Geschwindigkeitsprofils beraten. In der Regel werden planerische Veränderungen vorgenommen, wenn 40 % der Verkehrsteilnehmer*innen die geltenden Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschreiten. Andernfalls ist ab etwa 15 % Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h auch die Einrichtung sogenannter Messstellen möglich. Dort wo eine Messstelle eingerichtet wird, dürfen im Anschluss Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

 

Aufgrund der ermittelten geringen Überschreitungen sind nach der städtischen Klassifizierung keine planerischen Maßnahmen notwendig. Messstellen vom Ordnungsamt gibt es daher bislang nicht.

 

Bewertung der Erhebungen:

Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sind für Wohn- bzw. Anliegerstraßen wie Rhein-Maas- oder Amyastraße Verkehrsstärken bis zu 400 Kfz/h charakteristisch. Dieser Wert wird für beide Straßen jeweils für die Summe beider Richtungen deutlich unterschritten.

Die Neustraße (ebenfalls als Anliegerstraße eingestuft) erreicht in der Spitzenstunde eine Verkehrsstärke von etwa 240 Kfz/h. Damit wird auch hier der charakteristische Wert aus der RASt 06 unterschritten.

Wohnsammelstraßen wie die Malmedyer Straße werden laut RASt 06 durch Verkehrsstärken von 400-800 kfz/h charakterisiert. Im Februar wurden ca. 303 Kfz/h, in der Spitzenstunde ein Wert von 411 Kfz/h ermittelt. Damit liegt die Verkehrsstärke deutlich unter dem Wert für Wohnsammelstraßen.

 

Im Ergebnis liegen die Verkehrsstärken im Viertel unter den Verkehrsstärken nach RASt 06 und sind auch im gesamtstädtischen Vergleich nicht als auffällig zu bewerten. Gleiches gilt auch für die Geschwindigkeiten im Quartier.

 

  1. Weitere Prüfung der Gesamtsituation

Im Bürgerantrag werden folgenden Maßnahmen genannt, die geprüft werden sollen:

-                 Unterbindung von Durchgangsverkehren durch Schleifenerschließung oder

Unterbrechungen der direkten Durchfahrten für den Kfz-Verkehr

-                 Schulwegsicherheit (z.B. durch sichere Kreuzungen, Elternhaltestellen für weiterführende

Schulen außerhalb des Wohnviertels, Schulstraßen)

 

Diese Fragestellungen werden im Folgenden beleuchtet:

 

Unterbindung von Durchgangsverkehren

Die im vorhergehenden Abschnitt beschriebenen Verkehrsstärken liegen nach RASt 06 für die betrachteten Straßenabschnitte unter dem charakteristischen Werten für solche Straßen. Sie lassen keine ungewöhnlichen Durchgangsverkehre erwarten. Durch die Verwaltung werden daher keine Netzunterbrechungen vorgeschlagen.

 

Sichere Kreuzungen bzw. Situation an den Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)

Am Fußgängerüberweg Malmedyer Straße/Heißbergstraße/Gregorstraße/Berdoletstraße sind in 2023 Parkverbotsschilder zur Freihaltung der Sichtfelder auf den Fußgängerüberweg aufgestellt worden.

Die Verwaltung beobachtet und prüft die Situation und wird entsprechend der Notwendigkeit nachbessern. Denkbar wären weitere bauliche Maßnahmen, wie etwa das Anheben des gesamten Knotenbereiches auf Gehwegniveau.

Auch die Situation am Fußgängerüberweg am Knoten Neustraße/Altdorfstraße wird weiter beobachtet.

 

 

Schulwegsicherheit

Seit einigen Jahren werden die langfristigen Effekte von Elternhol- und -bringdiensten deutlich: Diese verursachen einen erheblichen Teil der morgendlichen und mittäglichen Verkehrsbelastung im Umfeld der Schulen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Aachen ein Konzept entwickelt, das die eigenständige Mobilität von Schüler*innen fördern soll. Das Mobilitätsprojekt „sicher zur Schule & sicher zurück“ wird seit 2008 in Zusammenarbeit mit der Polizei durch ein von der Stadt beauftragtes Verkehrsplanungsbüro an Aachener Grundschulen und weiterführenden Schulen umgesetzt. Die Verkehrssicherheit an Schulen soll erhöht und der Hol- und Bringverkehr reduziert werden. Außerdem erfolgt die Planung und Einrichtung von Elternhaltestellen. Schulen, die Interesse an der Durchführung eines Mobilitätsprojektes haben, können sich beim Fachbereich „Mobilität und Verkehr“ (FB 68) melden. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Küpper (stephanie.kuepper@mail.aachen.de).

 

Einrichtung einer Schulstraße

Unter der Einrichtung einer Schulstraße wird die zeitlich beschränkte Sperrung einer Straße vor einer Schule zu Schulbeginn und/oder Schulende verstanden.

Es ist vorgesehen, dass für Aachen zunächst die Einrichtung einer Schulstraße an einer Schule erprobt wird. Derzeit ist vorgesehen, diese Probephase im Bereich der Grundschule Höfchensweg einzuplanen. Sobald belastbare Erkenntnisse aus diesem Versuch für Aachen vorliegen, können diese auf andere Schulen übertragen werden. Die Verwaltung wird zum Thema Schulstraße fortlaufend in verschiedenen Gremien berichten. Aus diesem Grund kann dem Wunsch nach einer Schulstraße zum jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden.

 

Dialog-Display für Geschwindigkeiten

Es sei darauf hingewiesen, dass mit dem Umzug der Gemeinschaftsgrundschule Michaelsbergstraße in die Malmedyer Straße und ggf. in der Berdoletstraße ein Dialog-Display installiert wird, welches den Kfz-Fahrenden ihre gefahrenen Geschwindigkeiten anzeigt. Die Displays tragen zur Verkehrssicherheit und zur Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit bei.

 

Über die Themen im betrachteten Abschnitt hinaus gab es weitere Eingaben zur Situation und Verkehrsberuhigung in diesem Bereich von Burtscheid.

 

Geschwindigkeitsreduzierung auf der Kapellenstraße

Die Kapellenstraße ist eine Hauptverkehrsstraße den Kfz-Verkehr nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008). Als Landesstraße L233 ist sie zudem Teil des klassifizierten Straßennetzes und erfüllt damit eine übergeordnete Verbindungsfunktion zwischen dem Aachener Süden und der Stadtmitte. Gemäß § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ordnen die Straßenverkehrsbehörden Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich aber nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) erstrecken. Die alternative Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung mit Tempo-30 an der Kapellenstraße ist wegen der fehlenden rechtlichen Voraussetzungen derzeit nicht möglich.

Als Gründungsmitglied der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, der mittlerweile 1.068 Städte, Gemeinden, Landkreise und ein Regionalverband angehören, hat sich die Stadt Aachen sehr deutlich für eine entsprechende Änderung der StVO eingesetzt, die am 24. November 2023 im Bundesrat auch mit der Stimme der nordrhein-westfälischen Landesregierung gestoppt wurde.

 

Lichtsignalanlage auf Höhe Kapellenstraße 82

Bürger*innen hatten gemeldet, dass die Grünphase an der Lichtsignalanlage zum Queren für Fußgänger*innen zu kurz sei.

Die Grünzeit ist bei der Straßenbreite von ca. 9,00 m ausreichend lang, um die Fahrbahn bei Grün zu queren, wenn bei Grünbeginn losgegangen wird. Dabei ist nicht zwingend erforderlich, dass in der Grünzeit die komplette Fußgängerfurt überquert werden kann. Die Fußgänger*innen, die bei Grün losgegangen sind, erhalten im Anschluss an die Grünzeit noch eine Räumzeit, in der die Fahrzeuge, die im Konflikt mit den Zufußgehenden stehen, Rot angezeigt bekommen.

Es ist keine Änderung der Signalplanung vorgesehen.

 

Bewohnerparken

Derzeit ist der Parkdruck im südlichen Bereich des betrachteten Gebietes recht hoch, da die Bewohnerparkzone BU3 nicht den gesamten Bereich des westlichen Burtscheids bis zur Salierallee abdeckt.

Die Ausweitung des Bewohnerparkens ist eine städtische Daueraufgabe. Über die derzeit vorhandenen oder in Umsetzung befindlichen Bewohnerparkzonen hinaus gibt es eine Prioritätenliste zur Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen. Von Seiten der Verwaltung ist vorgesehen, pro Jahr etwa zwei Bewohnerparkzonen neu einzurichten. Im Mai 2023 haben die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss zuletzt die Prioritätenliste zur Umsetzung beschlossen. Zu den nächsten Zonen, die umgesetzt werden sollen, zählen die Zonen „BU5“ (Malmedyer Straße), „Erz“ (Erzbergerallee) und „BU4“ (Kalverbenden). Die Zone BU5 soll abhängig von personellen und materiellen Ressourcen in 2025 umgesetzt werden. Im Zuge der Einrichtung können in einzelnen Abschnitten Anpassungen der Parkordnung notwendig werden.

 

  1. Fazit und Empfehlung

Die durchgeführten Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen haben die im Antrag benannten Fragestellungen bzgl. hoher Durchgangsverkehre sowie überhöhter Geschwindigkeiten nicht bestätigt. Daher werden dazu auch keine Maßnahmen eingeplant. Die Situation an den Kreuzungen und Querungsstellen werden aber weiter beobachtet und ggf. nachgeschärft.

Insbesondere am fünfarmigen Knoten Malmedyer Str./Gregorstr./Berdoletstr./Malmedyer Str./Heißbergstr. wird die Verwaltung weitere Verbesserungsmöglichkeiten prüfen und zu gegebener Zeit in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vorstellen. Das Thema Schulstraßen ist Gegenstand zahlreicher politischer Anträge und wird in diesem Zusammenhang auch für die Schulen im Bereich des westlichen Burtscheids weiter geprüft.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.

Sonstige Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.

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