Entscheidungsvorlage - FB 52/0142/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Kriterien für die Umwandlung von Spielfeldern in KunstrasenplätzeRatsantrag der SPD-Fraktion vom 14.12.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- FB 52
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
18.06.2024
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat mit ihrem Ratsantrag vom 14.12.2021 beantragt, den aktuellen Kriterienkatalog für die Umwandlung von Spielfeldern in Kunstrasenplätze anzupassen. Neben der sportfachlichen Beurteilung, dem baulichen Zustand sowie der Eigenbeteiligung, soll der Kriterienkatalog um eine sozialfachliche Beurteilung mit entsprechenden Kriterien erweitert werden. Eine Verzahnung mit dem städtischen Sozialentwicklungsplan soll erfolgen.
Die bisherigen Kriterien für die Umwandlung waren folgende:
- Sportfachlicher Bedarf
Auslastung des Sportplatzes, Anzahl der am Wettkampfbetrieb teilnehmenden Mannschaften des antragsstellenden Vereins (Mindestanzahl 7 Mannschaften), Entwicklung der Anzahl der Mannschaften sowie der Mitgliederzahlen in den letzten 5 Jahren
- Baulicher Zustand des Sportplatzes
Sanierungsbedürftigkeit, Höhe der Sanierungskosten, usw.
- Eigenbeteiligung
Antragsstellender Verein muss sich an den Baukosten mit einem Drittel der Kosten, höchstens jedoch 100.000 € beteiligen.
Aufgrund des v.g. Ratsantrages wurde von der Verwaltung für die Sitzung des Sportausschusses am 15.12.2022 eine Vorlage erstellt und darauffolgend beschlossen:
„Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, neue Kriterien zur Fortführung des Kunstrasenprogramms im Rahmen der Sportentwicklungsplanung priorisiert zu erarbeiten, mit der Absicht, die nächste Umwandlung, wie ursprünglich vorgesehen, im Jahr 2024 ermöglichen zu können.“
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2024 wurde aus finanziellen und organisatorischen Gründen der geplante Ansatz für die Umwandlung in das Haushaltsjahr 2025 verschoben. Als Ausgleich zur Verschiebung ist beabsichtigt, im direkt folgenden Jahr 2026 einen weiteren Sportplatz in Kunstrasen umzuwandeln.
Die Sportentwicklungsplanung der Stadt Aachen ist inzwischen abgeschlossen und die folgenden Kriterien zur Fortführung des Kunstrasenprogramms wurden im kooperativen Beteiligungsprozess gemeinsam mit Vereinsvertretern, Verwaltung und Politik erarbeitet und in die Ziele und Handlungsempfehlungen aufgenommen (vgl. S. 105 des neuen Sportentwicklungsplans):
- Stärkere sozialraumorientierte Vergabe (z.B. Anzahl Kinder im Sozialraum, Anzahl der Empfänger von Transferleistungen etc.)
- Berücksichtigung von Schulnähe und -bedarfen
- Berücksichtigung von sozialen Einrichtungen im Sozialraum (aber: ggfs. auch Kleinspielfeld oder aufgewerteter Bolzplatz ausreichend)
- Eigenanteil beibehalten, zukünftig auch vereinsübergreifend
- Berücksichtigung von Bedarfen der Sportvereine und anderer Gruppen (Jugendeinrichtungen etc.)
- Räumliche Nähe zu anderen Kunstrasenplätzen bzw. Verteilung der Kunstrasenplätze im Stadtgebiet
- Verpflichtender Aufbau von Strukturen wie z.B. einem Jugendkonzept
Diese vorgenannten Kriterien gilt es nun zu schärfen, damit sie als Bewerbungs- und Vergabegrundlage möglichst objektiv zu bewerten sind. Neben der vorhandenen Datenbasis aus der Sportentwicklungsplanung sind auch weiche Faktoren aus der Bewerbung ausschlaggebend für die Entscheidung, welcher Sportplatz umgewandelt werden soll. Die Bewertungskriterien sind in der Anlage 1 der Vorlage zusammengefasst und erläutert dargestellt. Insbesondere die Kriterien zu Nrn. 1 und 2 stellen neben einem tragfähigen Entwicklungskonzept die wichtigste Grundlage für die Vergabe dar. Sie heben die sozialraumorientierten Fakten des Quartiers in den Vordergrund und stellen sicher, sozial schwächere Quartiere mit einer zukunftsfähigen Sportinfrastruktur erheblich aufzuwerten. Gewünscht ist eine Bewerbung mit einem gemeinsamen Konzept aus einem Zusammenschluss eines oder mehrerer Vereine im Quartier gemeinsam mit einem Stadtteilbüro, Offener Türe o.ä..
Erstellung eines Rankings:
Die Kriterien sollen jeweils mit einem entsprechenden Bewertungsanteil (s. letzte Spalte der Tabelle) in das Gesamtranking einfließen.
Um diese auszuwerten, wird innerhalb der Punkte 1 und 2 ein Ranking unter den sich bewerbenden Quartieren erstellt und eines im Rahmen der Punkte 4-7.
Der erste Platz im jeweiligen Ranking erhält die höchste Punktzahl, der letzte die geringste. Dementsprechend erhält bei 4 Bewerbern der erste im Ranking 4 Punkte, die dann mit dem entsprechenden Bewertungsanteil multipliziert werden.
So lässt sich ein Gesamtranking erstellen, indem derjenige mit der höchsten Punktzahl als erstes für die Umwandlung des Platzes in Kunstrasen vorgesehen wird.
Eigenanteil:
Die Vereine, die in den sozial-ökonomisch Schwächeren Quartieren angesiedelt sind, sind in der Regel nicht in der Lage, den bisherigen Eigenanteil von 100.000 € aufzubringen. Zudem beklagen diese Vereine aufgrund der fehlenden, konkurrenzfähigen Infrastruktur in den letzten Jahren einen Mitgliederverlust. Um eine Verantwortungsbereitschaft sicherzustellen, wird vorgeschlagen, einen Eigenanteil in Höhe von 50.000 € beizubehalten. In der Regel wurden zudem durch den jeweiligen Stadtbezirk 25.000 € als Zuschuss zur Unterstützung des Projektes zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht auch weiterhin die Möglichkeit, eine Stundungsvereinbarung über einen Teilbetrag zu schließen.
Weitere Vorgehensweise:
Nach der Entscheidung über zugrundeliegenden Kriterien in dieser Vorlage wird allen Aachener Vereinen die Möglichkeit eröffnet, eine Bewerbung für die Umwandlung eines Sportplatzes in Kunstrasen abzugeben. Frist über die Abgabe der Bewerbung ist der 06.09.2024. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Anschreibens an die Vereine sein.
Die Verwaltung wird nach der Bewerbungsphase eine Vorlage auf Basis der zugrundeliegenden Kriterien erstellen und einen Entscheidungsvorschlag für die Kunstrasenplätze 2025 und 2026 für die nächste Sportausschusssitzung unterbreiten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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