Entscheidungsvorlage - FB 36/0389/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Klimaschutzkonzept (2023) „Aachen: Der Weg klimaneutral 2030“Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.03.2024, Priorisierung der Maßnahmen aus dem Gutachten „Der Beitrag zum Klimastadtvertrag – Die Aktivitäten“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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04.06.2024
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.06.2024
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Geplant
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.06.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Anhörung/Empfehlung
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19.06.2024
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.06.2024
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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26.06.2024
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der AUK empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.
Der WLA empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.
Der MoA empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.
Der PLA empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.
Der AAWR empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.
Der Rat beschließt das hier aufgeführte Handlungsprogramm umzusetzen und darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung die zuständigen Ausschüsse jährlich über den Fortschritt und die nötigen Anpassungen zu informieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Hintergrund
Im Jahr 2023 hat die Verwaltung das Gutachten zur Klimaneutralität 2030 beauftragt, welches sich in zwei Bände gliedert. Band 1 „Der Weg“ umfasst eine Anpassung bzw. Neujustierung der strategischen Ausrichtung der Klimaschutzaktivitäten der Stadt Aachen auf das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030. Band 2 „Die Aktivitäten“ benennt konkrete Maßnahmenvorschläge für den Zeitraum 2025 – 2030 (IKSK 2). Das fertige Gutachten wurde im März 2024 dem Rat vorgelegt. Dieser hat die Verwaltung beauftragt, aus den Maßnahmenvorschlägen des Gutachtens ein umsetzbares Handlungsprogramm zu erarbeiten und die erforderlichen Personal- und Finanzbedarfe maßnahmenscharf zu ermitteln.
Ziel des Handlungsprogramms ist es, die Weichen für das Ziel Klimaneutralität bis 2030 zu stellen. Um das erreichen zu können, ist eine klare Fokussierung auf die großen Hebel. Das sehr erfolgreiche IKSK 1 und die hieraus abgeleiteten Schlussfolgerungen bieten hierbei eine entscheidende Grundlage für das nun vorliegende Handlungsprogramm, welches einen Rahmen für die Zeit nach dem IKSK 1, also für die Jahre 2026 bis 2030, liefern soll.
Der Weg bis 2030 wird ein iterativer Prozess bleiben und Anpassungen in den einzelnen Maßnahmen werden je nach Erkenntnis und politischen Beschluss folgen. Hierzu soll aus Sicht der Verwaltung auch ein Verfahren gefunden werden, wie ein verbessertes Monitoring zu einer Nachsteuerung bei Nichterreichung der gesetzten Ziele auch nachgesteuert werden kann.
Vorgehen bei der Priorisierung der Maßnahmenvorschläge
Um eine Priorisierung der insgesamt 54 vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem IKSK 2 bzw. weiterer sehr relevanter Bereiche zu vornehmen zu können, wurde zunächst eine Bewertungsschema entwickelt. Dieses bewertet neben der Klimawirkung auch die Wirtschaftlichkeit, die Umsetzbarkeit und beinhaltet auch eine zeitliche Komponente. Ebenfalls berücksichtigt wurde, ob die Maßnahmen die Stadt als Vorbild in der Stadtgesellschaft positionieren können. Die Bewertung der einzelnen Maßnahmen sowie die anschließende Festsetzung der Personal- und Finanzbedarfe erfolgte in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Fachbereichen.
In Teilen konnten hier neue Maßnahmen mit laufenden Maßnahmen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept von 2020 (IKSK 1) kombiniert werden. Alle weiteren laufenden Maßnahmen aus dem IKSK 1, die bereits im Haushalt für das Jahr 2025 enthalten sind, werden gemäß dem Beschluss des Rats vom 13.03.2024 weitergeführt.
Das nun aus dem IKSK 2 priorisierte Handlungsprogramm ist als Anlage 1 dieser Vorlage anliegend.
Stellen und Haushaltsmittel für die Umsetzung des Handlungsprogramms
Aus den im IKSK 2 vorgeschlagenen 54 Maßnahmen werden nach der verwaltungsinternen Abstimmung unter Berücksichtigung des IKSK 1 insgesamt 30 Maßnahmen priorisiert. Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm ist es erforderlich, dass 27 der bestehenden Stellen aus dem IKSK 1 entfristet werden. Zusätzlich ist eine Neueinrichtung von 17 weiteren Stellen erforderlich. Die Aufteilung der Stellen auf die einzelnen Fachbereiche und Maßnahmen sind dem Handlungsprogramm zu entnehmen.
Die Kosten der priorisierten Maßnahmen aus dem IKSK 2 belaufen sich nach Einschätzung der Verwaltung auf jährlich ~39 Mio. € konsumtiv (davon knapp 30 Mio. € für den Ausbau des ÖPNV) und ~22 Mio. € investiv.
Insbesondere bei den im Handlungsprogramm enthaltenen priorisierten Großprojekten (z.B. Regiotram, Wasserstoffinfrastruktur) ist zum jetzigen Zeitpunkt keine finale Kosteneinschätzung möglich.
Strukturelle Projektbegleitung: Multiprozessmanagement und Monitoring
Im Rahmen der EU Mission 100 klimaneutrale und smarte Städte (100 CNSC) hat die Stadt Aachen im März den Klimastadtvertrag bei der EU Kommission eingereicht. Ein Teil des Stadtvertrags ist der sogenannte „Action Plan“, der unter anderem die Maßnahmen beschreibt, die die Stadt für das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 durchführt. Die priorisierten Maßnahmen sollen der Beitrag der Stadtverwaltung Aachen zum Klimastadtvertrag sein. Der Klimastadtvertrag sieht vor, den „Action Plan“ regelmäßig zu aktualisieren, neue Maßnahmen zu ergänzen und nicht laufende oder nicht wirksame Maßnahmen zu stoppen. Das aus dem IKSK 2 resultierende Handlungsprogramm soll ebenfalls einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung unterliegen, um bis 2030 eine höchstmögliche Wirksamkeit entfalten zu können.
Eine zentrale Rolle spielt dabei ein einzuführendes Multiprozessmanagement und ein Monitoring-Team in DEZ VII und FB36, welches dezernatsübergreifend das gesamte Portfolio der Klimaschutzprojekte in ihrer Umsetzung organisiert und kontrolliert. Dieses soll durch ein digitales Monitoring der Maßnahmen und deren Fortschritte gestützt werden. Hierzu soll eine Softwarelösung implementiert werden, die den Fortschritt und die Wirkung der Maßnahmen überwacht. Zusätzlich sollen die Maßnahmen und klimarelevanten Daten für die Bürger*innen verständlich aufbereitet und öffentlich auf einer Online-Plattform dargestellt werden. Das Zusammenspiel des Multiprozessmanagements und des Monitorings soll ermöglichen, Probleme bei der Umsetzung von Projekten zu erkennen und schnell gegenzusteuern. Das neue Monitoring löst das bisherige Monitoring im „European Energy Award“ ab.
Weitere Vorgehensweise
Nach Beschluss des Handlungsprogramms durch die Fachausschüsse und den Rat erfolgt eine Prüfung der bereits beantragten Entfristungen und Neueinrichtungen von Stellen durch den FB 11. Parallel erfolgt eine Einbringung der maßnahmengebundenen Finanzmittel in die Haushaltsberatungen durch die jeweiligen Fachbereiche.
Zur Festlegung der genauen zeitlichen und inhaltlichen Abläufe der Maßnahmen werden im Rahmen des Multiprozessmanagements in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen Projektpläne entwickelt, welche Meilensteine und Ziele maßnahmenscharf festlegen.
Um direkt mit einem funktionierenden Monitoring zu beginnen schreibt die Verwaltung die Anschaffung einer entsprechenden Software bereits im Sommer 2024 aus.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Im Zuge der weiteren Beratungen über einzelne Maßnahmen und Aktivitäten des IKSK 2023 können finanzielle Auswirkungen entstehen. Darüber ist in den Haushaltsberatungen 2025 bzw. separat in den jeweils zuständigen Ausschüssen zu beschließen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
| x |
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Das Handlungsprogramm enthält priorisierte Klimaschutzmaßnahmen, die ab dem Jahr 2025 zusätzlich zu den bereits beschlossenen und laufenden Maßnahmen aus dem IKSK 1 umgesetzt werden sollen. Hierbei werden aus dem Gutachten „Aachen: Der Weg Klimaneutral 2030“ alle Handlungsfelder berücksichtigt. In Summe sparen die Maßnahmen mindestens 106.000 t CO2eq jährlich ein. Wenn dieser Vorlage zugestimmt wird, ist der Effekt auf die Emissionen mit „positiv“ und „groß“ zu bewerten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196 kB
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