Entscheidungsvorlage - FB 52/0141/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschlussbericht der Sportentwicklungsplanung der Stadt Aachen – Verabschiedung von Zielen und Handlungsempfehlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- Dezernat V
- Verfasst von:
- FB 52/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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14.05.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.06.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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27.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Sportausschuss:
Der Sportausschuss nimmt den Abschlussbericht der Sportentwicklungsplanung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Ziele und Empfehlungen der Planungsgruppe zu verabschieden und die Verwaltung zu beauftragen, hierfür erforderliche Ressourcen im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufzubauen.
Rat der Stadt Aachen:
Der Rat nimmt den Abschlussbericht der Sportentwicklungsplanung zur Kenntnis, verabschiedet die Ziele und Empfehlungen der Planungsgruppe und beauftragt die Verwaltung, hierfür erforderliche Ressourcen im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufzubauen.
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Abschlussbericht der Sportentwicklungsplanung und die Ziele und Empfehlungen der Planungsgruppe zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Grundsatzpapier "Kommunale Sportpolitik und Sportförderung" vom 21.12.2021 empfiehlt der Deutsche Städtetag, dass eine zeitgemäße Förderung des Sports auf der Grundlage einer regelmäßig fortzuschreibenden kommunalen Sportentwicklungsplanung erfolgen sollte. Die Stadt Aachen hat zuletzt 2009/2010 eine Sportentwicklungsplanung durchgeführt, welche im Jahr 2016 durch eine Überprüfung und Anpassung der Handlungsempfehlungen ergänzt wurde.
Verwaltungsseitig und fraktionsübergreifend bestand nun das Ziel, einen neuen Sportentwicklungsplan für die Stadt Aachen aufzustellen. Dafür hat die Sportverwaltung Ende des Jahres 2022 das in Stuttgart ansässige renommierte „Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung“ als kompetenten Partner beauftragt, welches seit über 20 Jahren kommunale Sportentwicklungsplanungen und sportpolitische Veränderungsprozesse begleitet.
Die neuaufgelegte Sportentwicklungsplanung zielt darauf ab, sowohl den quantitativen Bedarf an normierten Sportstätten zu erheben, als auch die Sport- und Bewegungsräume im öffentlichen Raum sowie Aspekte der Angebots- und Vereinsentwicklung in den Blick zu nehmen und mit sozialräumlichen Fragestellungen zu verknüpfen. Zu diesem Zweck wurde neben einer aktuellen Standortbestimmung eine repräsentative Befragung der Aachener Bevölkerung (N (Rücklauf)=1804 von 12.047 Befragten) und eine Befragung aller Aachener Vereine (N=96 von 228) und Schulen (N=73 von 79) durchgeführt, die dazu beitragen sollen, die Sport- und Bewegungsangebote in der Stadt Aachen passgenau am Bedarf auszurichten und hierbei sowohl dem Vereinssport - als wichtige (soziale) Komponente - als auch dem nicht vereinsorganisierten Sport im Stadtgebiet eine Bühne zu geben.
In enger Verzahnung mit der städtischen Sozialentwicklungsplanung wurden - neben einer gesamtstädtischen Bestandsaufnahme aktueller Gegebenheiten und Angebote - auch die Bedarfe innerhalb der einzelnen Stadtteile unter sozialplanerischen Aspekten betrachtet und ausgewertet. Hierfür wurde die Stadt Aachen in 15 Quartiere für Sport und Bewegung unterteilt, die aus den kumulierten Lebensräumen der Sozialentwicklungsplanung sowie unter Berücksichtigung von sportlichen Aspekten gebildet wurden. So konnten die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsanalysen auch quartiersbezogen aufbereitet und innerhalb von Quartiersteckbriefen (siehe Anhang des Abschlussberichts) festgehalten werden.
Planungskonzeption:
Das Verfahren der Kooperativen Planung ist sowohl in der Sportwissenschaft als auch in der kommunalen Praxis fest etabliert. Dieses umfasst einen mehrschichtigen Beteiligungsprozess. Die fortlaufend beteiligte Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretungen der Stadt Aachen aus Politik, Verwaltung und Sport sowie dem Gesundheitsamt der Städteregion, wurde in fünf thematisch gegliederten Schwerpunktsitzungen (Sport im öffentlichen Raum, Sportaußenanlagen, Sporthallen und -räume, Angebotsentwicklung, Vereinsentwicklung) auf gesamtstädtischer Ebene um weitere Expert*innen aus den Schulen, dem organisierten Sport und weiteren Interessenvertretungen ergänzt. Die erarbeiteten Ergebnisse auf gesamtstädtischer Ebene wurden daran anschließend in einem großen abschließenden Quartiersworkshop mit Expert*innen aus den 15 Quartieren auf diese runtergebrochen. Herausgekommen ist hierbei ein soziales, Gesellschaft und Stadtentwicklung prägendes Gesamtwerk, das Aachen als lebendige Kommune in Bewegung bringt.
Darüber hinaus wurden seitens der Planungsgruppe übergeordnete Leitziele definiert, aus denen wiederum konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden konnten. Diese sollen Verwaltung und Politik als Leitplanken für die künftige Förderung von Bewegung und Sport dienen und diese in den nächsten zehn bis zwölf Jahren dabei unterstützen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die richtigen Akzente im Sinne einer zukunftsfähigen Ausgestaltung der Aachener Sportlandschaft zu setzen und diese transparent und objektiv zu priorisieren.
Als Leitziele wurden definiert:
• eine bewegungsanregende Gestaltung der Stadt Aachen,
• der Ausbau eines für alle gut erreichbaren Netzes an ausgewiesenen Laufsport- und Wanderwegen,
• der konsequente Ausbau der Aachener Radwege und Abstellmöglichkeiten im Hinblick auf die spezifischen Bedarfe für Mobilität und Sport,
• eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Instandhaltung und -setzung aller Freizeitsportflächen,
• eine bewegungsfreundliche Gestaltung der Aachener Schulhöfe, verbunden mit einer Öffnung nach Schulende (soweit möglich),
• die Fortführung des bestehenden Kunstrasenprogramms mit überarbeiteten Kriterien. Auch sollen ausgewählte Sportanlagen familienfreundlicher und multifunktionaler gestaltet werden,
• der Erhalt sowie die laufende Sanierung und Modernisierung der Aachener Sporthallen. Die geplanten Bauprojekte zur Behebung der Defizite bei den Hallenkapazitäten sollen umgesetzt werden. Die Hallen sollen bestmöglich ausgelastet werden.
• der Ausbau vorhandener Sport- und Bewegungsangebote sowie der Informationsbereitstellung hierzu,
• der Erhalt, die Pflege und der punktuelle sowie nachhaltige Ausbau bestehender Sport- und Bewegungsangebote im Setting Bildung,
• der Ausbau der Kommunikation und Zusammenarbeit der Aachener Sportakteure,
• die Vertiefung und der Ausbau der Zusammenarbeit und Vernetzung der Sportvereine mit Bildungseinrichtungen und weiteren Institutionen.
Um diese übergeordneten Ziele bestmöglich zu erreichen, wird u.a. empfohlen:
• Sport und Bewegung im öffentlichen Raum stärker zu fokussieren. Hier stehen v.a. qualitative Verbesserungen sowie eine Erweiterung der bestehenden Angebotsvielfalt unter Einbezug der sozialräumlichen und bedarfsorientierten Perspektive im Vordergrund.
• ein Sportportal zu etablieren, das als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform für Sport und Bewegung in Aachen fungieren und über bestehende Sport- und Bewegungsräume sowie -angebote für unterschiedliche Zielgruppen informieren soll. Darüber hinaus könnten auch Möglichkeiten zum digitalen Austausch und zur Vernetzung zwischen den Sport- und Bewegungsanbietenden geschaffen werden.
• die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Stadt Aachen zu stärken und auszubauen. Sport und Bewegung ist ein Querschnittsthema, das viele Verwaltungsbereiche berührt. Sowohl bei Themen, die Freizeitsportflächen, Wege und andere öffentliche Räume betreffen als auch bei sozialen Themen und Aspekten der Bewegungsförderung ist ein Ausbau der Kommunikation und Zusammenarbeit sinnvoll und zielführend.
• ein proaktives Sanierungsprogramm zu etablieren, mit dem die bestehenden Sportstätten - insbesondere die Turn- und Sporthallen - saniert und so der Bestand gesichert werden kann. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen sollten neben dem Bestandserhalt auch die Barrierefreiheit, energetische und ökologische Aspekte sowie funktionale Verbesserungen berücksichtigt werden.
• die Kriterien des Kunstrasenprogramms zu überarbeiten und dieses fortzuführen.
• den öffentlichen Personennahverkehr stärker an Freizeitbedarfen auszurichten.
• das Ehrenamt innerhalb der Vereine stärker zu pflegen und zu attraktivieren.
Eine detaillierte Beschreibung aller Handlungsempfehlungen kann dem im Anhang beigefügten Abschlussbericht entnommen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
| x |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
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5,1 MB
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