Entscheidungsvorlage - FB 61/0569/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 8. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung).
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 16.11.2022 und des Mobilitätsausschusses am 01.12.2022 haben die Gremien für die in Ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen und Straßenabschnitte die Einrichtung der Bewohnerparkzonen "U" mit den Erweiterungen der Zonen "J1" und "W" beschlossen (siehe dazu Vorlage - FB 61/0511/WP18 ). Für die Zone "U" (Körner Straße) wurde ein Tagesticket in Höhe von 8 Euro beschlossen. Das Tagesticket kann am Automaten gezogen werden. Die Zone startet am 15.07.2024.

 

In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.01.2023 und des Mobilitätsausschusses am 12.01.2023 haben die Gremien für die in Ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen und Straßenabschnitte die Einrichtung der Bewohnerparkzonen "Ost 1" und "Ost 3" beschlossen (siehe Vorlage - FB 61/0569/WP18). In der Zone "Ost 1" (Stolberger Straße) soll das Tagesticket am Parkscheinautomat in Höhe von 8 Euro und in der Zone "Ost 3" (Gneisenaustraße) in Höhe von 6 Euro eingerichtet werden. Die Einrichtung der Zone erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2024.

 

Für die Umsetzung der v.g. Beschlüsse ist der beigefügte 8. Nachtrage zur Parkgebührenordnung für Parkscheinautomaten erforderlich.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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