Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0054/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Zusammenstellung aufgeführten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt von 1.005.000,00 Euro gem. § 84 Abs. 1 GO NRW (a. F.) in Verbindung mit § 82 GO NRW (a. F.) zur Kenntnis zu nehmen.

Die Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

 

 

 

Grehling

 

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die in der Zusammenstellung aufgeführten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt von 1.005.000,00 Euro gem. § 84 Abs. 1 GO NRW (a. F.) in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO NRW (a. F.) zur Kenntnis.

 

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Vergangenheit waren sehr häufig zum Abschluss von Erschließungsverträgen kurzfristige Zustimmungen des Rates einzuholen, um die haushaltsrechtliche Ermächtigung (Einräumung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung) hierzu herzustellen.

 

Aus diesem Grunde wurde erstmalig für 2004 eine Sammelhaushaltsstelle (9.63000.93200.2) mit einer Verpflichtungsermächtigung von 1.000.000,00 Euro eingeplant, damit Verträge auch dann abgeschlossen werden können, wenn die durchzuführende Maßnahme bei Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht bekannt ist.

 

Im Laufe des Jahres wurde konkret bei den aus der Anlage ersichtlichen Haushaltsstellen in der Summe 1 Mio. Euro genehmigt, die durch die vorgenannte Haushaltsstelle gedeckt werden.

 

Eine weitere außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,00 Euro, welche ebenfalls in der Anlage ersichtlich ist, wurde durch die Haushaltsstelle 9.63200.95180.0 gedeckt.

 

Da es sich formell um außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen handelt, sind diese dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu bringen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten:

Siehe Anlage

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

Siehe Anlage

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Anlagen

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