Kenntnisnahme - E 88/0093/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag 397/18 der CDU-Fraktion vom 11.12.2023 – Belebung der Musikmuschel im Kurpark durch Sommerkonzerte
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 88 - Eurogress
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Eurogress
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Kenntnisnahme
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25.06.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Ratsantrag 397/18 vom 11.12.2023 beantragt die CDU-Fraktion einen Beschluss zu fassen, dass die Verwaltung die Musikmuschel im Stadtpark in den Sommermonaten, sonntags für je eine Stunde, den Akteuren der Aachener Musikszene für wöchentliche „Parkklänge“ zur Verfügung stellt.
1. Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte Musikmuschel
Eigentumsverhältnisse
Mit der Übertragung des Neuen Kurhauses in den Eigenbetrieb Eurogress Aachen wurde auch die Musikmuschel übertragen. Die Fläche vor der Musikmuschel wird vom Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23) der Stadt Aachen verwaltet.
Nutzungsrechte
Seit 1985 besteht ein Nutzungsvertrag zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Aachen (heute: Fachbereich Immobilienmanagement der Stadt Aachen) und der Kur- und Badegesellschaft (KuBa). In diesem Vertrag ist die Nutzung der Kurparkanlagen Burtscheid und Monheimsallee durch die KuBa geregelt. Der KuBa werden mittels des Vertrags die Kurparkanlagen Burtscheid und Monheimsallee zur Erfüllung von Aufgaben des Kurgastbereichs von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt. Über die Art der Nutzung der Anlagen sowie über die Durchführung von Veranstaltungen entscheidet die KuBa in Abstimmung mit dem städtischen Gartenamt. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf die Musikmuschel im Kurpark Monheimsallee.
Zudem besteht seit 2015 bzw. seit 2020 (aktualisiert) ein Vertrag mit dem Verein Boule d’Aix-la-Chapelle e.V. (Bouleverein) und der Stadt Aachen (FB 23), in den das Eurogress mit der Übernahme der Musikmuschel eingetreten ist. Da das ausschließliche Nutzungsrecht der Musikmuschel der KuBa zustand, hat diese dem Bouleverein die Nutzung der Musikmuschel zu Vereinszwecken (u.a. als Lager) sowie die Nutzung eines Teils der Kiesfläche davor seit Jahren gestattet. Dies wurde in den o.a. Verträgen später fixiert. Die Erlaubnis der Nutzung der Kiesfläche (insgesamt 3.800 qm) erfolgte im gleichen Vertrag durch die Stadt Aachen (FB 23).
Vor diesem Hintergrund bedarf es bei der Bespielung der Musikmuschel sowie der davor liegenden Kiesfläche einer Abstimmung – sowohl inhaltlicher Art als auch hinsichtlich der Termine - mit folgenden Akteuren: KuBa, Bouleverein, FB 23, da der Bouleverein neben dem wöchentlichen Training auch Turniere auf der Kiesfläche durchführt.
2. Zustand der Musikmuschel
Die Übertragung der Musikmuschel in den Eigenbetrieb erfolgte in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Mittel hierfür wurden bei der Übertragung nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das Eurogress hat im Wirtschaftsplan 2024 insgesamt 200.000 Euro eingestellt.
Folgende Sanierungsmaßnahmen sind notwendig:
- Neuinstallation der Elektrik
- Reinigung des Daches
- Instandsetzung des Bühnenbodens
- Instandsetzung der WC-Anlagen
- Instandsetzung Markise
- Außenanstrich (inkl. Verputzen)
Die Arbeiten sind für den Sommer 2024 geplant, sofern entsprechende Auftragnehmer gefunden werden. Die Projektsteuerung erfolgt durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26).
3. Weiteres Vorgehen
Parallel zur Sanierung müssen folgende weitere Themenbereiche geklärt werden, um Veranstaltungen in der Musikmuschel durchführen zu können:
1. Auflösung des Nutzungsvertrags mit der KuBa
2. Abstimmung der zukünftigen Nutzung
3. Erstellung einer Schallprognose zur Ermittlung der notwendigen Schallvorgaben
4. Klärung der zukünftigen Betreiberverantwortlichkeit
4. Zeitplan
Es ist zu berücksichtigen, dass die Herstellung der Außenanlagen des Neuen Kurhauses, speziell im Bereich der Außenterrasse, voraussichtlich im nächsten Jahr im Sommer stattfinden wird. Da zu der Außenterrasse eine Rampe für Rollstühle und Rollatoren gebaut wird und hierfür umfangreiche Erdarbeiten etc. mit entsprechender Bewegungsfläche für Maschinen davor notwendig sein werden, ist nicht davon auszugehen, dass die Musikmuschel parallel zu diesen Arbeiten nutzbar sein wird.
Wenn der konkrete Zeitplan für die Herstellung der Außenanlagen feststeht, wird dieser mit dem Ziel geprüft, die Musikmuschel für Veranstaltungen nutzbar zu machen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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805,3 kB
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