Entscheidungsvorlage - E 88/0097/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ziele und Kennzahlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 88 - Eurogress
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Eurogress
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Entscheidung
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25.06.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die strategische Zielfeldkarte, die als wirkungsorientiertes Steuerungsinstrument gilt, wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2024 für die Haushaltsplanung 2025 auf Beschluss der Politik fester Bestandteil des Wirtschaftsplans. Für den Wirtschaftsplan 2024 wurde dies, wie in der Anlage dargestellt, seitens des Eurogress Aachen bereits umgesetzt.
Die wirkungsorientierte Steuerung bedingt den an strategischen Zielen ausgerichteten Ausbau einer weitergehenden Ziel- und Kennzahlenstruktur. Nach § 4 Abs. 2 KomHVO NRW sollen Ziele und Kennzahlen grundsätzlich so ausgerichtet werden, dass sie zur Erreichung der übergeordneten strategischen Ziele beitragen bzw. die Erreichung dieser strategischen Ziele sich an diesen messen und darstellen lassen. Damit bilden letztlich die - sicherlich stetig fortzuentwickelnden - strategischen Ziele die Basis für eine prioritäre Handlungsvorgabe im Rahmen der finanziellen Ressourcen. Daher stellen die Produktblätter grundsätzlich produktrelevante Themenfelder inklusive der Ziele und Kennzahlen in einer übersichtlichen Form dar. Neben den Erläuterungen zum Produkt und den Aufgaben werden ausgewählte Kennzahlen abgebildet und deren Verläufe grafisch dargestellt.
Das Eurogress hat die wichtige Funktion, nationale und internationale Kongresse zu ermöglichen, um die Stellung der Stadt Aachen als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort zu stärken und zugleich Gästezahlen und Umsätze der örtlichen Wirtschaft zu garantieren. Daher wurden als Inhalte der strategischen Zielfeldkarte für das Eurogress Aachen seinerzeit die Ziele
- Steigerung des Umsatzes je Veranstaltung
- Steigerung der Effektikitvät des Zuschusses
formuliert.
Die für die Jahre 2020 bis 2022 unterstrichen dargestellten Beträge bedeuten jeweils, dass es sich hier um das Rechnungsergebnis gemäß Jahresabschluss handelt. Ab 2023 sind die Planzahlen abgebildet.
Die formulierten Ziele werden fortgeschrieben und als Bestandteil dem Wirtschaftsplan beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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156,7 kB
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