Entscheidungsvorlage - E 88/0097/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Eurogress beschließt, die bislang formulierten Ziele und Kennzahlen im Produktblatt des Eurogress Aachen künftig unverändert fortzuschreiben und als festen Bestandteil in den Wirtschaftsplan des Eurogress Aachen aufzunehmen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die strategische Zielfeldkarte, die als wirkungsorientiertes Steuerungsinstrument gilt, wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2024 für die Haushaltsplanung 2025 auf Beschluss der Politik fester Bestandteil des Wirtschaftsplans. Für den Wirtschaftsplan 2024 wurde dies, wie in der Anlage dargestellt, seitens des Eurogress Aachen bereits umgesetzt.

 

Die wirkungsorientierte Steuerung bedingt den an strategischen Zielen ausgerichteten Ausbau einer weitergehenden Ziel- und Kennzahlenstruktur. Nach § 4 Abs. 2 KomHVO NRW sollen Ziele und Kennzahlen grundsätzlich so ausgerichtet werden, dass sie zur Erreichung der übergeordneten strategischen Ziele beitragen bzw. die Erreichung dieser strategischen Ziele sich an diesen messen und darstellen lassen. Damit bilden letztlich die - sicherlich stetig fortzuentwickelnden - strategischen Ziele die Basis für eine prioritäre Handlungsvorgabe im Rahmen der finanziellen Ressourcen. Daher stellen die Produktblätter grundsätzlich produktrelevante Themenfelder inklusive der Ziele und Kennzahlen in einer übersichtlichen Form dar. Neben den Erläuterungen zum Produkt und den Aufgaben werden ausgewählte Kennzahlen abgebildet und deren Verläufe grafisch dargestellt.

 

Das Eurogress hat die wichtige Funktion, nationale und internationale Kongresse zu ermöglichen, um die Stellung der Stadt Aachen als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort zu stärken und zugleich Gästezahlen und Umsätze der örtlichen Wirtschaft zu garantieren. Daher wurden als Inhalte der strategischen Zielfeldkarte für das Eurogress Aachen seinerzeit die Ziele

  1. Steigerung des Umsatzes je Veranstaltung
  2. Steigerung der Effektikitvät des Zuschusses

formuliert.

 

Die für die Jahre 2020 bis 2022 unterstrichen dargestellten Beträge bedeuten jeweils, dass es sich hier um das Rechnungsergebnis gemäß Jahresabschluss handelt. Ab 2023 sind die Planzahlen abgebildet.

 

Die formulierten Ziele werden fortgeschrieben und als Bestandteil dem Wirtschaftsplan beigefügt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

    X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

           X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

    X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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