Entscheidungsvorlage - FB 36/0389/WP18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Klimaschutzkonzept (2023) „Aachen: Der Weg klimaneutral 2030“Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.03.2024, Priorisierung der Maßnahmen aus dem Gutachten „Der Beitrag zum Klimastadtvertrag – Die Aktivitäten“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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04.06.2024
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●
Geplant
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.06.2024
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.06.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Anhörung/Empfehlung
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19.06.2024
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.06.2024
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●
Geplant
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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26.06.2024
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.
Der Rat beschließt das hier aufgeführte Handlungsprogramm vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss umzusetzen und darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, die zuständigen Ausschüsse jährlich über den Fortschritt und die nötigen Anpassungen zu informieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Im Zuge der weiteren Beratungen über einzelne Maßnahmen und Aktivitäten des IKSK 2023 können finanzielle Auswirkungen entstehen. Darüber ist in den Haushaltsberatungen 2025 bzw. separat in den jeweils zuständigen Ausschüssen zu beschließen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
| x |
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Das Handlungsprogramm enthält priorisierte Klimaschutzmaßnahmen, die ab dem Jahr 2025 zusätzlich zu den bereits beschlossenen und laufenden Maßnahmen aus dem IKSK 1 umgesetzt werden sollen. Hierbei werden aus dem Gutachten „Aachen: Der Weg Klimaneutral 2030“ alle Handlungsfelder berücksichtigt. In Summe sparen die Maßnahmen mindestens 106.000 t CO2eq jährlich ein. Wenn dieser Vorlage zugestimmt wird, ist der Effekt auf die Emissionen mit „positiv“ und „groß“ zu bewerten.