Entscheidungsvorlage - FB 37/0026/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Hilfeleistungszone Deutschsprachige Gemeinschaft und der Stadt Aachen zu gegenseitiger Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und bei technischer Hilfeleistung zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zum Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Hilfeleistungszone Deutschsprachige Gemeinschaft und der Stadt Aachen zu gegenseitiger Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und bei technischer Hilfeleistung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In Fällen der Brandbekämpfung oder der technischen Hilfeleistung besteht die Möglichkeit, Hilfe auch bei den Feuerwehren jenseits der Grenze anzufordern. Das gilt insbesondere auch für Anforderungen der Hilfeleistungszone Deutschsprachige Gemeinschaft bei der Stadt Aachen als auch umgekehrt. Die technischen Regelungen hierfür sind in den Dokumenten des Kooperationsverbundes EMRIC (Euregio Maas-Rhein Incident and Crisis management) festgelegt.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür wurden über Verträge der Städte und Gemeinden Kelmis, Raeren und Eupen auf belgischer Seite und der Stadt Aachen geschaffen. Da die kommunalen Feuerwehren auf belgischer Seite, die zum Zeitpunkt der bestehenden Verträge noch existierten, mittlerweile in einer gemeinsamen Feuerwehr für die Hilfeleistungszone der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammengeführt wurden, ist es der belgischen Seite wichtig, die Verträge an die neue Situation anzupassen. Die bisherigen inhaltlichen Vereinbarungen bleiben dabei im Wesentlichen bestehen. In Absprache beider Seiten wurde deshalb der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet.

 

Das Ziel beider Seiten ist es, auf Dauer eine Regelung zu schaffen, die auf belgischer Seite föderal- und auf deutscher Seite landeseinheitlich sein soll. An diesem Ziel arbeiten die Feuerwehren beider Seiten. Um bis zu deren Fertigstellung Rechtssicherheit zu haben, ist es vor allem der belgischen Seite wichtig, diese hier zur Beratung anstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen. Seitens des FB37 der Stadt Aachen wurde der Vorschlag entsprechend deutscher Rechtslage angepasst, seitens des FB30 geprüft, in der dann gefassten Form erneut mit der belgischen Seite abgestimmt und wird jetzt dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und anschließend dem Rat der Stadt Aachen zur Beschlussfassung vorgelegt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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