Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 51/0114/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die im Entwurf vorgelegte „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Aachen“ zu beschließen.

 

 

Der Rat beschließt auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses die im Entwurf vorgelegte „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder

in der Stadt Aachen“.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der gemeinsamen Sitzung von Schulausschuss und Kinder- und Jugendausschuss am 16.03.2006

sowie in der Ratssitzung am 22.03.2006 wurde im Zuge der Beratung der OGS-Beitragsstaffel bereits darauf hingewiesen, dass das Land beabsichtigt, im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder das GTK zum 1.8.2006 dahingehend zu ändern, dass die Festsetzung der Elternbeiträge ins Ermessen der Kommunen gestellt wird und sich gleichzeitig aus dem Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren durch Festschreibung eines fixen Landesanteils von 30,5% zu verabschieden. Es wird auf die seinerzeitigen Ausführungen verwiesen.

 

Nunmehr wurde im Rahmen der Verabschiedung des Landeshaushaltes ein entsprechender Gesetzesbeschluss gefasst. Die ab 01.08.2006 für den Elternbeitrag relevante neue Fassung des § 17 GTK ( Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder) wurde der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt daher die in der Anlage beigefügte Satzung für die Erhebung der Elternbeiträge vor. Ebenfalls beigefügt ist die als Bestandteil der Satzung geltende Beitragstabelle.

 

Hinsichtlich der Elternbeiträge hat es keine Änderungen der seinerzeit von der Verwaltung des Jugendamtes vorab kalkulierten erforderlichen Erhöhung von 35% gegeben.

 

Die Neufassung des § 18 Abs. 3 GTK ist ebenfalls der Vorlage beigefügt, mit welcher der Landesanteil auf nunmehr fix 30,5% der Betriebskosten festgeschrieben wird.

 

Nach jetzigem Kenntnisstand wird diese Änderung (wie ursprünglich geplant) im Gegensatz zur Regelung bei § 17 GTK bereits zum 01.07.2006 in Kraft treten.

 

Dies hat zur Folge, dass der Stadt Aachen für den Monat Juli 2006 ein Einnahmeverlust in Höhe von ca. 140.000 € entsteht.  Dieser Einnahmeverlust kann auch nicht über höhere Elternbeiträge kompensiert werden, da einerseits für den Monat Juli keine kommunale Regelungskompetenz besteht und andererseits ab dem 01.08.2006 eine neues Kindergartenjahr beginnt.

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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