Entscheidungsvorlage - A 61/0308/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Diepenbenden.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Diepenbenden.

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Diepenbenden.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 08. Juli 2005 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Eupener Straße, Zweiweiherweg, Diepenbenden, Hangstraße, Am Chorusberg und Luxemburger Ring beschlossen.

Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:

1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2. Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3. Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4. Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegen die Grundstücke Diepenbenden 18 - 32. Für diese Grundstücke liegt der Verwaltung ein Baugesuch für die Errichtung von 4 Einfamilienhäusern mit Stellplätzen vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde dieses Baugesuch bis zum 01. Juli 2006 zurückgestellt.

 

Es ist zu befürchten ist, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele insbesondere der Erhaltung der vorhandenen Grünstrukturen sowie der Verhinderung einer ungeordneten Nachverdichtung durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Bereich der Grundstücke Diepenbenden 18 - 32 eine Veränderungssperre zu erlassen, um das Baugesuch ablehnen zu können.

 

Die entsprechende Satzung ist der Vorlage beigefügt.

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Anlagen

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