Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0087/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Überarbeitung des Bebauungsplan dahingehend, dass die klimatisch-lufthygienischen Belange an dieser Stelle in höherem Maße Berücksichtigung finden im Bebauungsplan.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage ist der Umweltbericht zum Bebauungsplan Kopernikusstr./Mies-van-der-Rohe-Str. beigefügt. Es handelt sich um einen Umweltbericht, der durch den Bauherrn BLB  (Bau- und-Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW) selbst erstellt wurde aufgrund eines Anforderungsprofils des Fachbereiches Umwelt.

 

Der Umweltbericht ist im FB 36 geprüft worden und wurde im Großen und Ganzen bis auf einen Punkt in der beiliegenden Form gutgeheißen.

 

Ein wesentliches Ergebnis des Umweltberichtes hat bisher noch keinen Eingang gefunden in die Bebauungsplanung.

Durch ein Gutachten zur Beurteilung der klimatischen Bedeutung einer Bebauung an der Kopernikusstraße wurde offenbar, dass ein Gebäudestandort direkt an der Kopernikusstraße in viergeschossiger Höhe den Kaltluftabfluß, der bis in den Bereich Süsterfeldstr./Bendplatz wirksam ist, verhindert. Die zwischenzeitlich vorgeschlagene Verringerung der Gebäudehöhe auf zwei Geschosse stellt zwar eine Verbesserung dar,  bedeutet aber immer noch eine deutliche Behinderung des Kaltluftabflusses.

Da, auch unter Berücksichtigung aller erforderlichen Abstandsflächen, u.a. die Möglichkeit besteht, das Gebäude noch weiter hangaufwärts zu positionieren, um dem Kaltluftabfluß bessere Abflussmöglichkeiten zu bieten, wird seitens des FB 36 gefordert, den Bebauungsplan dahingehend zu überarbeiten, dass die klimatischen Belange in höherem Maße Berücksichtigung finden.

 

Darüber hinaus sind ausstehende Klärungen von folgenden Fragen im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens bis zum Satzungsbeschluss zu beantworten:

 

-                      Da die Versickerung des unbelasteten Niederschlagswassers bei diesem Bauvorhaben zwingend erforderlich ist (u.a. wegen : zu geringer  Kapazität des Mischkanals und des § 51 a LWG) muß die Integration der geplanten Versickerungseinrichtungen in den Bebauungsplan (zeichnerisch und textlich) und seine Festsetzungen erfolgen.

-                      Die Versickerungsanlagen sind genehmigungspflichtig und der Unteren Wasserbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

-                      Die endgültige Planung der Entwässerungsanlagen ist in Abstimmung mit dem Fachbereich Verkehr und Tiefbau zu erstellen.

-                      Formulierung der Versiegelungs- und Gestaltungsvorgaben für den neu entstehenden Vorplatz im Bereich an der Kopernikusstraße, sollte das Gebäude im deutlichen Abstand von der Kopernikusstraße positioniert werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Folgekosten.

 

 

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Anlagen

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