Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0090/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 873 – AachenMünchener Borngasse.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage ist der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 873 beigefügt. Es handelt sich um einen Umweltbericht, der durch den Investor selbst erstellt wurde in ständiger Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt (FB 36).

Der Umweltbericht ist im FB 36 geprüft worden und wurde in der beiliegenden Form gutgeheißen.

 

Noch ausstehende Klärungen von u.a. folgenden Fragen sind im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens bis zum Satzungsbeschluss zu beantworten:

 

Am und um das Landesbehördenhaus herum gibt es ein hohes Vorkommen von Fledermäusen. Durch den vorgesehenen Abriss der Gebäude kommt es zum Verlust von für die Fledermäuse nutzbaren Strukturen. Der Umfang bzw. die Er­heblichkeit dieses Eingriffes kann erst im Zuge der im Frühjahr und Sommer erfolgenden weiteren Beobachtungen zur Populationsgröße und zu den betroffenen Arten eingegrenzt werden.

Diese abschließende Prüfung erfolgt im Rahmen des Antrages auf Genehmigung des Abbruches. In diesem Verfahren werden die As­pekte des Artenschutzes, hier der Vermeidungsmaßnahmen und der Kompensationsmaßnahmen, einer sachgerechten Prüfung unterzogen und als Auflagen Teil der Genehmigung.

 

Des weitern werden zur Zeit auf dem zu überplanenden Grundstück Grundwasserabsenkungen betrieben. Bis zum Satzungsbeschluss ist zur Klärung über den Verbleib, die Erneuerung oder den Rückbau der Grundwasserabsenkungen ein hydrogeologisches Gutachten zur Prüfung vorzulegen. Darin sind die relevanten Daten zu Grundwassermengen im An- bzw. im Abstrom, die Auswirkungen auf die Grundwasserstandshöhen  mittels Messungen ggf. von neu zu errichtenden Grundwasserstellen und die Auswirkungen auf bestehende Bebauung darzulegen. Je nach Ergebnis wird der Rückbau bzw. die Erneuerung der Grundwasserabsenkung bei der Unteren Wasserbehörde beantragt. Die abschließende Festlegung hierzu erfolgt im weiteren Verfahren.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Folgekosten.

 

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Anlagen

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