Entscheidungsvorlage - FB 36/0091/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
B 258n, Brand-Kornelimünster
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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06.06.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss lehnt die Planung der B 258 n (Süd) angesichts der geringen verkehrlichen Entlastungsfunktion und der großräumigen und irreversiblen Schäden für den Naturhaushalt ab. Er beauftragt die Verwaltung, gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW hinsichtlich des Planfeststellungsverfahrens für die B 258 n (Süd) eine negative Stellungnahme abzugeben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
258n, Brand - Kornelimünster
Umweltverträglichkeitsstudie
Nachdem im Jahr 2003 das Bundeskabinett (02.07.2003) den Bundesverkehrswegeplan beschlossen hat, stehen für den südlichen Bereich der Stadt Aachen die Maßnahmen
B 258 - Ortsumgehung Aachen/ Brand
in der Priorität
vordringlicher Bedarf - Neue Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag für VB - und
B 258 - Ortsumgehung Aachen-/ Kornelimünster 2. BA
in der Priorität
weiterer Bedarf
- Neue Vorhaben mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag für WB
(Mitteilungen an VAS 11.12.2003; BV 1-17.12.03 und BV -19.11.03)
beim Landesbetrieb Straßenbau zur Planung an.
Entsprechend dem üblichen Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens beginnt, nachdem die gesetzlichen Vorgaben erledigt sind, die planerische Phase. Der erste Arbeitsschritt beinhaltet die “Umweltverträglichkeitsuntersuchung” und den “Grobvorentwurf”.
Als zweiter Arbeitsschritt folgt die “Bestimmung/ Abstimmung der Linienführung”. Danach folgen der “Konzeptentwurf”, die “Grundplan erstellung” und der “Vorentwurf mit landschaftspflegerischem Begleitplan”. Damit wird die Planungsphase abgeschlossen und das Baurecht geschaffen.
Zu “Umweltverträglichkeitsuntersuchung” und
“Grobvorentwurf”
Als Vorbereitung für das Planfeststellungsverfahren für beide Straßenabschnitte der B 258 n hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW ein Gutachterbüro beauftragt, die Umweltverträglichkeitsstudie für die Planung zu erstellen.
In diesem Zusammenhang ist der erste Schritt, das sog. Scoping, eine Abstimmung des Untersuchungsumfangs und der Untersuchungstiefe der Umweltparameter mit den Trägern öffentlicher Belange. Dieser Scoping- Termin fand im Frühjahr 2005 u.a. unter Beteiligung der Stadt Aachen statt.
Die auf dieser Grundlage erstellte sog. Raumanalyse betrachtet und bewertet die Schutzgüter (Mensch, Biotope, Klima, Lufthygiene, Wasser, Boden etc.) in definiertem Raum und führt in einem Zwischenergebnis zu einer zusammenfassenden Karte des Raumwiderstands.
Diese wurde im März 2006 den Trägern öffentlicher Belange vorgestellt.
Da von den Beteiligten bei dem Termin keine direkte Stellungnahme abgegeben werden konnte, sollte diese Karte zunächst den Beteiligten zugestellt werden. Gleichzeitig hat der Landesbetrieb Straßenbau in dieser Karte 2 denkbare Trassenvarianten einer B 258 n- Trassenführung im Aachener Süden beigefügt, zu der sich die Beteiligten äußern sollen.
Dieses Verfahren läuft zur Zeit.
Mit gleichem Schreiben wurde eine begleitende „Variantenuntersuchung im Zuge der B 258 bzw. der L 233 im südlichen Stadtgebiet Aachen“ zugesandt. Zusammenfassend wird dabei resümiert, dass die L 233 in allen betrachteten Rechenfällen die Hauptanbindung der „Eifel“ an die A 44 und das Stadtgebiet Aachen ist (heute L 233: 70% - B258: 30%).
Die geplante B 258n bewirkt demnach keine durchgreifende Änderung der Aufteilung der Kfz-Ströme am Knoten Relais Königsberg, das Verlagerungspotential ist hier gering. In dem zugrunde gelegten Rechenmodel werden Entlastungen der Ortsdurchfahrten Brand und Kornelimünster bei zusätzlichen Belastungen der Ortsdurchfahrten Friesenrath und Walheim prognostiziert.
Alternativ wurden auch Entlastungswirkungen verschiedener Optimierungsmaßnahmen entlang der L 233 berechnet, allerdings bei gleichzeitigem Ausbau der B 258 n. In diesem Planfall werden ebenfalls nur geringe Verlagerungswirkungen auf die L 233 festgestellt. Ein Planfall „Optimierungsmöglichkeiten auf der L 233 bei Verzicht auf die B 258n“ liegt nicht vor.