Entscheidungsvorlage - A 40/0101/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss empfehlen dem Rat der Stadt zu be­schlie­ßen, die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen am Kennedypark ab dem Schuljahr 2006/07 zur gebundenen Ganztagsschule aufzubauen und die Verwaltung zu beauftragen, bei der Be­zirks­regierung Köln die entsprechenden Anträge zu stellen.

 

Der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss empfehlen dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die noch zu beziffernden außerplanmäßigen Mittel im Haushaltsjahr 2006 bereitzustellen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die noch zu beziffernden außerplanmäßigen Mittel im Haushaltsjahr 2006 bereitzustellen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen am Kennedypark ab dem Schuljahr 2006/07 zur gebundenen Ganztagsschule aufzubauen und die Verwaltung zu be­auf­tragen, bei der Bezirksregierung Köln die entsprechenden Anträge zu stellen und daraus folgend den Aufbau umzusetzen.

Die noch zu beziffernden außerplanmäßigen Mittel werden bereitgestellt sowie die erforderliche De­ckung vorgenommen. Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, die Aufnahme der Maßnahme in den Korridor 2006 (Kategorie 3) zu veranlassen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die städtische Schulverwaltung hatte bereits in den Erläuterungen zu TOP 6 "Ausbau des Ganz­tags­an­ge­bo­tes im Sekundarbereich" der Sitzung des Schulausschusses am 16.03.2006 darauf hinge­wiesen, dass der Erlass vom 25.01.2006 "Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der Se­kun­dar­stufe I/Neue erweiterte Ganztagshaupt- und Ganztagsförderschulen" ausdrücklich auch für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und mit dem Schwerpunkt soziale und emotionale Ent­wicklung gilt. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass bereits zwei Förderschulen mit dem Schwer­punkt Lernen der städtischen Schulverwaltung ihr Interesse an einer Umwandlung zur gebundenen Ganz­tagsschule bekundet haben, und zwar die

 

a)  Förderschule am Kennedypark und

b)  Förderschule am Rödgerbach.

 

Bei der am 04.05.2006 gemeinsam mit der unteren Schulaufsicht durchgeführten Schulleiterkonferenz der S-I-Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und soziale und emotionale Entwicklung wurde das Interesse an der Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebes bekundet von:

 

a)  Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen am Kennedypark

b)  Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen am Rödgerbach

c)  Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Beginenstraße

d)  Martin-Luther-King-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Ent­wicklung (s. beiliegendes Schreiben vom 27.04.2006).

 

Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen am Kurbrunnen beabsichtigt nicht die Ein­füh­rung des gebundenen Ganztagsbetriebes.

 

Die Förderschule am Kennedypark hat unter dem Datum vom 07.04.2006 den Antrag auf Teil­nah­me am gebundenen Ganztag ab dem Schuljahr 2007/08 gestellt und in der vorgenannten Schul­lei­ter­dienst­bespre­chung das erforderliche Ganztagskonzept vorgelegt. Beides ist als Anlage den Er­läu­te­run­gen bei­ge­fügt.

 

Mit Erlass vom 20.04.2006 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung NW besondere Re­ge­lun­gen im Rahmen der Beteiligung von Förderschulen am Ausbau erweiterter Ganztagsangebote ver­öffent­licht. Hiernach kann im Rahmen der Bereitstellung von Mitteln für erweiterte Ganz­tags­för­der­schu­len in der Sekundarstufe I in Form eines Pilotprojekts eine begrenzte Anzahl von Förderschulen - ca. 20 Schulen landes­weit - zu erweiterten Ganztagsförderschulen ausgebaut werden.

 

Im Schuljahr 2006/07 haben die Förderschulen zunächst die Möglichkeit, sich mit allen Jahrgängen der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) in erweiterte Ganztagsschulen umzuwandeln. Für die Primarstufe (Klassen 1-4) dieser Schulen wird ein Ganztagsbetrieb übergangsweise weiter als offener Ganz­tags­be­­trieb (Offene Ganztagsschule im Primarbereich) zugelassen.

 

Bezüglich der vom Schulträger zu stellenden Sachausstattung sieht der Erlass Folgendes vor:

 

Der Schulträger stellt sicher, dass die Unterrichtsräume der Schule sowie die Fachräume einschließ­lich der Sporthallen bis mindestens 16:00 Uhr durch die Schule genutzt werden können.

 

Über die für den Unterricht an der Halbtagsschule hinaus notwendigen Räume sind für eine Ganztags­schule Schüleraufenthaltsräume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel und Entspannung, für Ruhe und für fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit, vorzusehen.

 

Zur Förderung besonderer fachlicher Schülerinteressen sollen Fachunterrichtsräume, ge­ge­be­nen­falls mit zusätzlicher Ausstattung, und zusätzliche Räume mit einer dem Ganztagskonzept ent­spre­chen­den Ausstattung zur Verfügung gestellt werden.

 

Den Schülerinnen und Schülern ist die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagimbisses zu ermöglichen. Die Räumlichkeiten dazu, einschließlich der notwendigen Sach- und Per­so­nal­aus­stat­tung, sowie die sächlichen Betriebskosten stellt der Schulträger, die Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten tragen in der Regel die Kosten für die Mahlzeiten.

 

Der Antrag des Schulträgers muss zudem enthalten:

 

  Die verbindliche Erklärung des Schulträgers, ab welchem Zeitpunkt die räumlichen, gegebenen­falls personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Ganztagsbetriebs gegeben sind,

  die verbindliche Erklärung des Schulträgers und der Schule, zu welchem Zeitpunkt der Ausbau des Ganztagsbetriebs begonnen wird,

  das Ganztagskonzept der Schule mit einer verbindlichen Zeitplanung zur Umsetzung.

 

Am 05.05.2006 teilte die Bezirksregierung Köln der unteren Schulaufsicht überraschend mit, dass als Ergebnis einer Dienstbesprechung im Ministerium für Schule und Weiterbildung NW am 04.05.2006 die Förderschule am Kennedypark in den Kreis der 20 landesweit zu erweiterten Ganz­tags­för­der­schu­len auszubauenden Schulen aufgenommen worden sei.

 

Nach den bisherigen Überlegungen der Schule soll der Einstieg in den Ganztag stufenweise erfolgen, und zwar im Schuljahr 2006/07 mit zwei oder drei Jahrgängen der Mittelstufe und dann jeweils um einen weiteren Einschulungsjahrgang.

 

Bei einer zugrunde gelegten Schülerzahl von 120 würde sich die Zuweisung von Bundesmitteln bzw. die finanzielle Eigenbeteiligung der Stadt wie folgt darstellen:

 

 

Bundesmittel

Eigenanteil

Baukosten

               800.000,00 €

               88.888,00 €

Ausstattung

(Einrichtung und Lehrmittel)

               250.000,00 €

               27.777,00 €

Außenanlagen

               100.000,00 €

               11.111,00 €

Summe = Kostenobergrenze

1.150.000,00 €

127.776,00 €

 

Die konkreten baulichen Notwendigkeiten werden im Rahmen einer Begehung des Schulgebäudes mit dem Gebäudemanagement, der Schulleitung und der städtischen Schulverwaltung festgelegt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Nach Eingang des Bewilligungsbescheides wird das Gebäudemanagement einen externen Architekten mit den notwendigen Planungsarbeiten be­auf­tra­gen.

 

Bei vorgesehenem Beginn des Ganztagsbetriebes zum 01.08.2006 ist

 

a)  der Antrag auf Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes bis zum 31.05.2006 und

b)  der Antrag auf Bewilligung von Bundesmitteln für den investiven Bereich bis zum 06.06.2006

 

bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

 

Die städtische Schulverwaltung schlägt zur Wahrung der Antragsfristen vor, nach entsprechender Be­schlussfassung durch den Schulausschuss und den Kinder- und Jugendausschuss bei der Bezirksre­gierung Köln vorsorglich die entsprechenden Anträge zu stellen und im Nachhinein die Be­schluss­fas­sung des Rates der Stadt mitzuteilen.

 

Die voraussichtlich entstehenden Bau- und Einrichtungskosten können zurzeit noch nicht beziffert wer­den. Da im Haushaltsplan 2006 für diese Maßnahme keinerlei Mittel eingestellt sind, müssen außerplanmäßige Mittel in 2006 bereitgestellt und Deckung herbeigeführt werden.

Bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 06.06.2006 und zur Sitzung des Rates der Stadt am 07.06.2006 wird die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Die Restfinanzierung wird im Rahmen der Erstellung des Haushaltsvoranschlages 2007 vorgenommen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen

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Anlagen

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