Entscheidungsvorlage - A 50/0080/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterentwicklung der ARGE in der Stadt Aachenhier Übernahme der Führungsverantwortung durch die Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.06.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Sozial- und Gesundheitsausschusses beschließt der Rat, die Führungsverantwortung in der ARGE durch die Stadt zu übernehmen und den Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II gemäß der beiliegenden Anlage zu ändern.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 03.11.2004 schlossen die Agentur für Arbeit Aachen und die Stadt Aachen am 08.11.2004 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen ARGE in der Stadt Aachen (Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in Aachen). Die ARGE hat ihre Tätigkeit am 01.01.2005 aufgenommen. Gemäß § 5 des ARGE-Vertrages setzt sich die Trägerversammlung aus je drei Vertretern der Agentur für Arbeit und der Stadt Aachen zusammen. Beschlüsse der Trägerversammlung bedürfen der Mehrheit der Vertreter der Vertragspartner. Bei Stimmengleichheit sollen der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende eine Einigung herbeiführen. Soweit diese nicht erzielt werden kann, erfolgt eine Entscheidung durch Los.
Am 01. August 2005 haben des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger
/ der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften geschlossen (siehe Anlage 1).
Die Weiterentwicklung beruht auf folgenden Prinzipien:
1. Stärkung der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften
Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften erhält
- klare Entscheidungsbefugnis im operativen Geschäft
- die vollständigen Weisungsbefugnisse über die von den Leistungsträgern bereit
gestellten Mitarbeiter
- die Verantwortung für die Verwendung der Mittel für die Eingliederung und der
Verwaltung vor Ort.
2. Stärkung der dezentralen Verantwortung
Im Interesse klarer Verantwortlichkeiten werden in der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft klare Mehrheitsverhältnisse geschaffen.
3. Trennung von Gewährleistungs- und Umsetzungsverantwortung
Die Bundesagentur bekennt sich zu Gewährleistungsverantwortung als Leistungsträger; sie unterstützt die Arbeitsgemeinschaften bei der Wahrnehmung ihrer Umsetzungsverantwortung.
/ Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Schreiben vom 29.11.2005 (siehe Anlage 2) der Stadt Aachen die Übernahme der Führungsverantwortung in der Trägerversammlung angeboten.
Die Verwaltung schlägt vor, dieses Angebot anzunehmen. Durch die Übernahme der Führungsverantwortung können in den folgenden Bereichen weitergehende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Ausweitung der Arbeitsgelegenheiten hinsichtlich der zeitlichen Dauer und der im SGB II vorgesehenen Entgeltvariante,
- Schaffung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten durch Lohnkostenzuschüsse (Kombilohnmodell),
- eigene Stellenakquise durch die ARGE.
Die Agentur für Arbeit Aachen und die Stadt Aachen sind sich darin einig, dass auch nach der Übernahme der Führungsverantwortung durch die Stadt eine gemeinsame Verantwortung darin liegt, zum Erfolg der ARGE durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit beizutragen.
Die Umsetzung der Rahmenvereinbarung setzt eine Änderung des ARGE-Vertrages voraus. Der
/ Entwurf der Neufassung ist als Synopse zur derzeit geltenden Fassung als Anlage 3 beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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257 kB
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