Entscheidungsvorlage - FB 68/0170/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Eupener Straße, Auto und MotorradverkehrEingaben des Herrn Rene´Paland, Eupener Straße 348, 52076 Aachenvom 04.08.2004 und 23.08.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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31.05.2006
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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31.05.2006
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08.06.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach das Geschwindigkeitsverhalten in der Eupener Straße durch Messungen mit mobilen Einrichtungen beeinflusst werden kann und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Einbeziehung der Eupener Straße in eine systematische Untersuchung der Ortseingangsbereiche von Hauptverkehrsstraßen des gesamten Stadtgebietes zu beschließen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach das Geschwindigkeitsverhalten in der Eupener Straße durch Messungen mit mobilen Einrichtungen beeinflusst werden kann. Er beschließt die Einbeziehung der Eupener Straße in eine systematische Untersuchung der Ortseingangsbereiche von Hauptverkehrsstraßen des gesamten Stadtgebietes mit dem Ziel, ein zuschussfähiges Aktionsprogramm aufzustellen. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Antrag des Herrn Rene´Paland bezieht sich auf eine „augenscheinlichere Beschilderung – 50km/h“ und Geschwindigkeitskontrollen in der Eupener Straße im Abschnitt zwischen Grindelweg und Pommerotter Weg. Der Antrag des Herrn Paland wurde vom Bürger- und Beschwerdeausschuss am 14.12.2004 zur weiteren Behandlung an die Bezirksvertretung Aachen- Mitte und den Verkehrsausschuss verwiesen.
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte hatte den Antrag in ihrer Sitzung am 31.08.2005 beraten und die Verwaltung damit beauftragt, weitere Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und die Ergebnisse zur Beratung vorzulegen. Zwischenzeitlich ist dies erfolgt, so dass über die Angelegenheit abschließend beraten werden kann.
Der Bürger- und Beschwerdeausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 29.10.2002 mit einem Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Abschnitt der Eupener Straße zwischen Grindelweg und Diepenbenden beschäftigt. Am 12.12.2002 hatte der Verkehrsmanagementausschuss einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der
Verkehrsmanagementausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt für die Eupener Straße im Abschnitt zwischen Grindelweg und St.
Gregorius (Außenring) keine baulichen oder verkehrslenkenden Maßnahmen.
Bei der Eupener Straße handelt es sich um eine Bundesstraße. Die Geschwindigkeit ist auf der gesamten Länge reglementiert und beträgt an keiner Stelle mehr als 70 km/h. Der Ortseingang wird mit einer Ortstafel nach Z.310 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig gekennzeichnet. Insofern gilt nach § 3 Abs. 3 StVO eindeutig die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
In stadtauswärtiger Richtung wird Ecke Diepenbenden keine Geschwindigkeitsbegrenzung beschildert, da sich die nachfolgende Strecke weiter in der geschlossenen Ortschaft befindet. Eine zusätzliche Beschilderung mit Z.274-55 StVO (Tempo 50) ist verkehrsrechtlich nicht zu vertreten und wäre zudem rein willkürlich, da ansonsten an jeder Straßenecke die Wiederholung vorgenommen werden müsste. Die Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist eindeutig und bedarf keiner Ergänzung.
Die Einstufung als Unfallhäufungsstelle ist nicht gegeben, obwohl die Polizei in der Zeit von 01.01.2004 bis zum Frühjahr 2005 insges. 7 aufnahmepflichtige Unfälle (alle ohne Fußgänger- oder Radfahrerbeteiligung) in dem Straßenstück registriert hat. In der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.03.2006 hat die Polizei im genannten Abschnitt 2 Unfälle (davon eine Trunkenheitsfahrt) aufgenommen. Sollte sich die Unfallsituation verschlechtern, wird die Unfallkommission die Sache von sich aus aufgreifen.
Bei Geschwindigkeitsmessungen der Polizei wurden im Jahr 2004 insges. 1256 Fahrzeuge in dem Straßenabschnitt erfasst. In 28 Fällen wurde ein Verwarnungsgeld festgesetzt und in 4 Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Vergleich zu anderen Ortseingangssituationen ist die Eupener Straße demnach weniger problematisch. Die Polizei hat weitere Messungen am 30.09.2005, 09.12.2005, 17.03.2006 und 31.03.2006 durchgeführt. Dabei wurde wiederum keine Auffälligkeit festgestellt, da von insges. 1068 gemessenen Fahrzeugen nur 29 im mit Verwarnungsgeld zu ahndenden Bereich lagen und lediglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Spitzengeschwindigkeit von 74km/h eingeleitet wurde. Allerdings sind die Messungen unmittelbar unterhalb der der Einmündung Diepenbenden durchgeführt worden, da Kontrollen in den Kurvenlagen technisch nicht möglich sind und im unmittelbaren Ortseingangsbereich wegen der fehlenden Parkplätze und der guten Übersicht keine „Deckung“ besteht.
Am 04.04.2006 wurde im Bereich des Zweiweiherweges eine Verkehrszählung durchgeführt. In der Spitzenstunde (13- 14h) überquerten 9 Personen die Fahrbahn der Eupener Straße. Da im weiteren Tagesverlauf noch weniger Überquerungen zu verzeichnen waren und keine weiterführende Fußwegverbindung fehlt, besteht keine Notwendigkeit für eine Querungshilfe.
Eine weitere Zählung wurde am 21.03.2006 auf Höhe Haus 340 bzw. unmittelbar im Ortseingangsbereich auf Höhe der Bushaltestelle durchgeführt. Hier überquerten in der Spitzenstunde (14:30- 15:30h) lediglich 8 Personen die Fahrbahn. Im gesamten Tagesverlauf von 7- 19h waren es nur 33 Fußgänger. Da im Ortseingangsbereich kein hoher Querungsbedarf für Fußgänger besteht und besonders schützenswerte Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Schulen, Seniorenheime) fehlen, besteht auch in diesem Bereich kein besonderer Bedarf für eine Querungshilfe. Der Ortseingangsbereich, in dem aufgrund der Übersichtlichkeit des geraden Straßenverlaufes, des großzügigen Fahrbahnquerschnittes und der zurückliegenden Bebauung möglicherweise zügiger gefahren wird, ist dennoch in Bezug auf die Gefahren- und Unfallsituation unauffällig.
In anderen Ortseingangsbereichen von Hauptverkehrsstraßen gibt es durchaus vergleichbare Situationen. So wurde beispielsweise von der Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf auf die Nordstraße/ Freunder Straße aufmerksam gemacht. Außerdem wurden die Schleidener Straße im Bereich Friesenrath und die Schleidener Straße im Bereich Walheim diskutiert. Es gibt darüber hinaus weitere zu untersuchende Straßen.
Da die finanzielle Situation der Stadt Aachen lediglich dringende Investitionen erlaubt und eine bauliche Umgestaltung von Ortseingangsbereichen einen erheblichen Mitteleinsatz verlangt, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Ortseingangsbereiche der Hauptverkehrsstraßen im gesamten Stadtgebiet zu untersuchen, ein Gestaltungs- bzw. Maßnahmekonzept zu erarbeiten und dafür nach Priorisierung und Beratung in den politischen Gremien Fördermittel des Landes zu beantragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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745,7 kB
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