Entscheidungsvorlage - FB 68/0171/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Aachen-Mitte:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Baubeschluss für den Seilgraben/Hirschgraben gemäß den Plänen 2003_014_L3.1/ L3.2 zu fassen.

 

Beschlussvorschlag Verkehrsausschuss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für den Seilgraben/Hirschgraben gemäß den Plänen 2003_014_L3.1/ L3.2.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Allgemeines

Die Straßen Hirschgraben/Seilgraben sind Teil des Aachener Grabenrings (innerer Ring) mit Erschließungsfunktion für die Innenstadt. Als eine der Aachener Radialen zur Autobahn A4 zweigt vom Hirschgraben der Pontdriesch in Richtung Laurensberg ab. Die Straßen Hirschgraben/Seilgraben sind beidseitig mit mehrstöckigen Häusern angebaut. Vorwiegend befinden sich im Erdgeschoss Gewerbebetriebe und in deren oberen Stockwerken Wohnungen. Beidseitig des Seilgrabens befinden sich zwei Gymnasien sowie eine Grundschule.

Die Länge der Ausbaustrecke beträgt insgesamt ca. 465 m.

Der Planungsbeschluss für den Umbau des Hirschgrabens/Seilgrabens wurde von der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und dem Verkehrsmanagementausschuss am 09.04.2003 bzw. 15.05.2003 gefasst.

Um den Finanzierungsbetrag beim Zuschussgeber einreichen zu können, wurde bisher ein formeller Baubeschluss eingeholt. Dieser wurde am 10.11.2004 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und am 18.11.2004 im Verkehrsausschuss gefasst. Der Zuwendungsbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen liegt bereits seit dem 02.12.2004 vor.

 

2. Beschreibung der Maßnahme

Die Gestaltung des Straßenraumes entspricht mit der derzeitigen Aufteilung der Fahrstreifen nicht mehr den Anforderungen an die heutigen Verkehrsverhältnisse. Eine Neuordnung der Verkehre ist dringend notwendig, um eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen. Die Straßen Hirschgraben / Seilgraben haben einen Oberbau aus den 50er Jahren, der für die heutige Verkehrsbelastung nicht mehr geeignet ist und nicht der notwendigen Bauklasse entspricht. Die Fahrbahn ist übersät von Schlaglöchern, Rissen und sonstigen Unebenheiten.

Für den Umbau der Straßen Hirschgraben und Seilgraben ist daher ein Vollausbau notwendig. Die Fahrbahn wird nach Bauklasse II erneuert. Als Befestigung ist ein Asphaltoberbau vorgesehen. Im Bereich der Haltestellen ist ein verstärkter Aufbau vorgesehen.

 

Die Herstellung der Fahrbahn erfolgt mit folgendem Aufbau:

  4 cm  Splittmastix-Deckschicht

  8 cm  Asphaltbinder

14 cm   Bituminöse Tragschicht

34 cm      Frostschutzschicht 0/32

60 cm  Gesamtaufbaustärke

 

Die Befestigung der Parkstreifen, Grundstückszufahrten und Gehwege wird ortsüblich mit Betonsteinpflaster bzw. Betonsteinplatten erfolgen. Hier ergibt sich folgender Aufbau:

 

 8 cm  Betonsteinpflaster bzw. Betonsteinplatten

 4 cm  Brechsand-Splittgemisch 0/5

15 cm  Hydraulisch gebundene Tragschicht 0/32

13 cm      Frostschutzschicht 0/32

40 cm  Gesamtaufbaustärke

 

In der gesamten Ausbaufläche sind 11 Baumpflanzungen vorgesehen. In Baumbereichen mit geringer Baumscheibenfläche wird im umliegenden Gehwegbereich sickerfähiges Pflaster mit einem Unterbau aus Wurzelschutzsubstrat eingebaut.

Mit dem Umbau wird das Parken neu geordnet. Es werden 8 Parkstände im Bereich des Kinos und der Gewerbebetriebe im Seilgraben angelegt. Weitere 10 Parkstände im Bereich des Seilgrabens erhalten einen neuen Oberbau. Im Bereich des Hirschgrabens werden 27 Parkstände neu angelegt. Die Parkstände verfügen über eine Breite von 2,00 m. Die Parkstände auf der nördlichen Seite des Seilgrabens zwischen Alexanderstraße und Martinstraße erfordern eine Neugestaltung der Platzfläche auf der südlichen Seite.

 

Um die Situation der querenden Fußgänger (Schulwegachse) zu verbessern, soll westlich der Straße Bergdriesch ein zusätzlicher Fußgängerüberweg geschaffen werden. Desweiteren wird ein Gehweg von ca. 10,00 m Länge im Bereich der nördlichen Haltestelle im Seilgraben zu Lasten der Grünfläche neu angelegt. Im südlichen Bereich des Hirschgrabens ergeben sich durch die Umgestaltung des Straßenraums überwiegend Gehwegbreiten von 2,50 m. Im östlichen Bereich des Seilgrabens verringert sich die Gehwegbreite durch die Fahrstreifenverbreiterung auf eine Breite zwischen 2,95 m bis 2,40 m. Im Kinobereich (Seilgraben, Haus-Nr. 8) ergibt sich durch die Umgestaltung des Straßenraumes eine Verbreiterung des Gehweges.

Die Schutzstreifen für die Radfahrer werden im Bereich des Seilgrabens in einer Breite von 1,50 m auf die Fahrbahn markiert. Die Radfahrstreifen im Bereich des Hirschgrabens werden in einer Breite von 1,75 m ausgebildet. Im Knotenpunktbereich Hirschgraben / Pontdriesch / Driescher Gässchen geht der Schutzstreifen in 1,75 m breite Radfahrstreifen über.

 

Die vorhandene Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme entsprechend den Gestaltungsanforderungen für den Grabenring bzw. Alleenring angepasst. Vorgesehen ist der Lampentyp Viking Vision (Hüttenstraße, Buchkremerstraße).

Für die Versorgungsträger sind schon im Vorfeld umfangreiche Arbeiten an den Versorgungsleitungen durchgeführt worden bzw. werden zur Zeit noch durchgeführt. Sie sind vor Beginn der Straßenbaumaßnahme abgeschlossen.

 

Baukosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten für den Umbau betragen voraussichtlich 1.278.000 €. Mittel hierfür stehen bei der Haushaltsstelle 9.63200.95180.0 als Verpflichtungsermächtigung in 2006 zur Verfügung.

Die Maßnahme wird nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)  gefördert . Der entsprechende Zuwendungsbescheid liegt vor.

 

 

Baudurchführung

Mit den Arbeiten soll im September 2006 unmittelbar nach den Weltreiterspielen begonnen werden.

Als Bauzeit sind ca. 10 Monate vorgesehen.

 

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

 

Da im gesamten Ausbaubereich durch das Anlegen von Parkstreifen sowie den Neuausbau eines Gehwegstückes eine funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche erfolgt, handelt es sich beim geplanten Ausbau  um eine gem. § 8 KAG NW beitragsfähige Maßnahme (Verbesserung). Aufgrund dieses Ausbaues wird sich die Erschließungssituation der vom Hirsch- und Seilgraben erschlossenen Grundstücke insgesamt verbessern. Zum Ausgleich der hierdurch den Eigentümern dieser Grundstücke entstehenden wirtschaftlichen Vorteile sind gem. § 8 KAG NW Beiträge zu erheben.

 

Die Einstufung der Straßen „Seilgraben“ und „Hirschgraben“ erfolgt gem. § 3 Abs. 5 Buchstabe c) der städt. Ausbaubeitragssatzung als

 

Hauptverkehrsstraße.

 

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 3 Abs. 3 Nr. 3 der städt. Ausbaubeitragssatzung.

 

Aus beitragsrechtlicher Sicht ist die Gesamtmaßnahme jedoch in drei Teilabschnitte zu unterteilen:

Seilgraben von Großkölnstraße / Alexanderstraße  bis Minoritenstraße / Martinstraße

Seilgraben von Minoritenstraße / Martinstraße bis Neupforte / Bergdriesch

Hirschgraben

 

 

zu 1. Seilgraben von Großkölnstraße / Alexanderstraße  bis Minoritenstraße / Martinstraße

 

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand und die anrechenbaren Breiten betragen gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3 der städt. Ausbaubeitragssatzung für die Teileinrichtungen

 

a) Fahrbahn 10 % bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich 8,50 m

c) Parkstreifen 50 % bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich je 2,00 m

d) Gehweg                50 % bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich je 2,50 m,

e) Oberflächen-

 entwässerung 10 %

 

 

zu 2. Seilgraben von Minoritenstraße / Martinstraße bis Neupforte / Bergdriesch

 

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand und die anrechenbaren Breiten betragen gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3 der städt. Ausbaubeitragssatzung für die Teileinrichtungen

 

a) Fahrbahn 10 % bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich 8,50 m

c) Parkstreifen 50 % bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich je 2,00 m

e) Oberflächen-

 entwässerung 10 %

 

 

zu 3. Hirschgraben

 

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand und die anrechenbaren Breiten betragen gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3 der städt. Ausbaubeitragssatzung für die Teileinrichtungen

 

a) Fahrbahn 10 % bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich 8,50 m

c) Parkstreifen 50 % bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich je 2,00 m

d) Gehweg                50 % bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich je 2,50 m,

e) Oberflächen-

 entwässerung 10 %

 

 

Die vorhandene  Beleuchtung wird sowohl im Seil- als auch im Hirschgraben geprüft und ggf. angepasst oder erneuert. Es kann jedoch erst nach Abschluss der Umbaumaßnahme beurteilt werden, ob es sich hierbei um eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG NW. Sollte dies der Fall sein, beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe e) der städt. Ausbaubeitragssatzung 10 %.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten   1.278.000 €

2006   vorauss. 300.000 €

2007   vorauss. 978.000 €

Zur Zeit stehen keine Haushaltsmittel auf der Haushaltsstelle zur Verfügung (nur eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.200.000 €). Deckungsmittel für 2006 werden aus der Haushaltsstelle 9.66000.95230 bereitgestellt.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen:

Maßnahmenbezogene Einnahmen ergeben sich aus Zuwendungen nach dem GVFG. Der Bewilligungsbescheid vom 02.12.2004 liegt vor.  Die Zuweisung entspricht 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist in Höhe von 651.400 €  wiefolgt  verteilt:

Haushaltsjahr 2005   85.000 €

Haushaltsjahr 2006 230.000 €

Haushaltsjahr 2007 336.400 €

Sonstige Einnahmen ergeben durch die Erhebung von Beiträgen gem.  § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW).

 

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Anlagen

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