Entscheidungsvorlage - A 61/0035/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Bahnhofsvorplatz Rothe Erde -hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
01.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Planungsausschuss genehmigt die nachstehende, von Frau Verheyen als
Vorsitzender des Planungsausschusses und Herrn Plum als Mitglied des
Planungsausschusses am 11.11.2004 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
“Gemäß §
60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Vorsitzende des
Planungsausschusses und als Mitglied des Planungsausschusses folgende
Entscheidung:
Der
Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes
Bahnhofsvorplatz Rothe Erde im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
gez. Sabine Verheyen Vorsitzende des
Planungsausschusses |
gez. Norbert Plum Mitglied des Planungsausschusses” |
Erläuterungen
Für den im Eigentum der
Deutschen Bahn AG befindlichen Teil des Bahnhofsvorplatzes wurde von einer
Firma eine Bauvoranfrage gestellt. Diese hat bereits 3 der Bahnbögen von der DB
angemietet und möchte auf der Platzfläche davor zusätzlich einen Bürocontainer
aufstellen.
Bei dem betroffenen Bereich
handelt es sich nicht um eine planfestgestellte Bahnfläche. Der
Flächennutzungsplan stellt gemischte Baufläche dar. Da kein rechtskräftiger
Bebauungsplan vorliegt, ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach
ist das Vorhaben genehmigungsfähig, planungsrechtliche Gründe für eine
Ablehnung liegen nicht vor. Die Frist für die Beurteilung der Bauvoranfrage
läuft am 28.11.2004 ab.
Aus gestalterischen Gründen
ist das Projekt jedoch abzulehnen. Unabhängig von der anstehenden Umgestaltung
des gesamten Bahnhofsumfeldes, für die bereits ein (auch mit der DB)
abgestimmtes Konzept vorliegt und für die bereits ein Städtebauförderantrag
gestellt wurde, würde die Aufstellung eines Containers auch aus heutiger Sicht zu
einer wesentlichen Verschlechterung der Situation führen.
Heute stellt sich der
Vorplatz sowohl gestalterisch, als auch funktional unbefriedigend dar. Die
negative optische Anmutung, die vor allem aus der vernachlässigten Bausubstanz
und dem „unsachgemäßen Umgang“ mit dem historischen Teil des Bahnhofsgebäudes
(Vorbauten aus den 80er-Jahren, Tore in den Bahnbögen) resultieren, wird
verstärkt durch die Ablagerung von Müll, Vandalismus und den Folgen des Fehlens
einer Toilette. Das Aufstellen eines Containers, der optisch in keiner Weise
zum Bahnhofsgebäude passt, würde die beschriebenen Probleme sowie die
mangelhafte soziale Kontrolle verstärken, unter anderem weil dahinter eine
neue, nicht einsehbare Ecke entsteht, die zum Müllabladen u.ä. „einlädt“.
Zur Beseitigung der heutigen
Problemlage sieht das Konzept zur Umgestaltung des Vorplatzes (sowie des
weiteren Bahnhofsumfeldes) verschiedene Maßnahmen vor, die eine bessere
Überschaubarkeit des Platzes und damit eine bessere soziale Kontrolle
gewährleisten sollen, z.B. den Abbruch der Vorbauten am Bahnhofsgebäude.
Dadurch sowie durch weitere gestalterische Maßnahmen soll die
Aufenthaltsqualität verbessert werden.
Zur Sicherung der
gestalterischen sowie funktionalen Ziele für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes
empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
106,3 kB
|