Entscheidungsvorlage - A 61/0035/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss genehmigt die nachstehende, von Frau Verheyen als Vorsitzender des Planungsausschusses und Herrn Plum als Mitglied des Planungsausschusses am 11.11.2004 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

 

“Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Vorsitzende des Planungsausschusses und als Mitglied des Planungsausschusses folgende Entscheidung:

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes Bahnhofsvorplatz Rothe Erde im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

 

 

gez.

Sabine Verheyen

Vorsitzende des Planungsausschusses

gez.

Norbert Plum

Mitglied des Planungsausschusses”

 

 

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Erläuterungen

Für den im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindlichen Teil des Bahnhofsvorplatzes wurde von einer Firma eine Bauvoranfrage gestellt. Diese hat bereits 3 der Bahnbögen von der DB angemietet und möchte auf der Platzfläche davor zusätzlich einen Bürocontainer aufstellen.

 

Bei dem betroffenen Bereich handelt es sich nicht um eine planfestgestellte Bahnfläche. Der Flächennutzungsplan stellt gemischte Baufläche dar. Da kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist das Vorhaben genehmigungsfähig, planungsrechtliche Gründe für eine Ablehnung liegen nicht vor. Die Frist für die Beurteilung der Bauvoranfrage läuft am 28.11.2004 ab.

 

Aus gestalterischen Gründen ist das Projekt jedoch abzulehnen. Unabhängig von der anstehenden Umgestaltung des gesamten Bahnhofsumfeldes, für die bereits ein (auch mit der DB) abgestimmtes Konzept vorliegt und für die bereits ein Städtebauförderantrag gestellt wurde, würde die Aufstellung eines Containers auch aus heutiger Sicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Situation führen.

 

Heute stellt sich der Vorplatz sowohl gestalterisch, als auch funktional unbefriedigend dar. Die negative optische Anmutung, die vor allem aus der vernachlässigten Bausubstanz und dem „unsachgemäßen Umgang“ mit dem historischen Teil des Bahnhofsgebäudes (Vorbauten aus den 80er-Jahren, Tore in den Bahnbögen) resultieren, wird verstärkt durch die Ablagerung von Müll, Vandalismus und den Folgen des Fehlens einer Toilette. Das Aufstellen eines Containers, der optisch in keiner Weise zum Bahnhofsgebäude passt, würde die beschriebenen Probleme sowie die mangelhafte soziale Kontrolle verstärken, unter anderem weil dahinter eine neue, nicht einsehbare Ecke entsteht, die zum Müllabladen u.ä. „einlädt“.

 

Zur Beseitigung der heutigen Problemlage sieht das Konzept zur Umgestaltung des Vorplatzes (sowie des weiteren Bahnhofsumfeldes) verschiedene Maßnahmen vor, die eine bessere Überschaubarkeit des Platzes und damit eine bessere soziale Kontrolle gewährleisten sollen, z.B. den Abbruch der Vorbauten am Bahnhofsgebäude. Dadurch sowie durch weitere gestalterische Maßnahmen soll die Aufenthaltsqualität verbessert werden.

 

Zur Sicherung der gestalterischen sowie funktionalen Ziele für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

 

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Anlagen

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