Kenntnisnahme - FB 68/0172/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Folgen der seit dem 01.01.2005 erhobenen LKW- Maut zur Kenntnis. Der Antrag vom 10.05.2006 gilt damit als behandelt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/ Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Folgen der seit dem 01.01.2005 erhobenen LKW- Maut zur Kenntnis. Der Antrag vom 14.10.2005 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.04.2005 wurde die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, angesprochene Vorschläge auszuarbeiten und zu klären, wie ein Gutachten aussehen könnte sowie die Kosten hierfür zu ermitteln. In der Sitzung am 23.06.2005 wurde die weitere Verfahrensweise mit einer Mitteilung der Verwaltung dargestellt.

 

Bereits Anfang 2003 wurde gemeinsam von Bund und Ländern festgelegt, mit Vorher-/Nachher-Vergleichen die Verkehrsverlagerungen, die sich durch die Lkw-Maut ergeben, untersuchen zu lassen.

 

Die Untersuchungen wurden von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen (Federführung für die Länder), Baden-Württemberg, Brandenburg und Rheinland-Pfalz betreut.

Die Ermittlung der Ausweichverkehre wurde dabei nach zwei Untersuchungsansätzen verfolgt:

 

-            Durchführung von Modellrechnungen mit einem Mit/Ohne-Vergleich

-            Auswertung der Daten der automatischen Dauerzählstellen im Bundesfernstraßennetz

 

Die Auswertung der Daten der Dauerzählstellen umfasst etwa 1300 Zählstellen an Bundesfernstraßen, von denen 600 auf den Autobahnen angeordnet sind. Die Dauerzählstellen auf Aachener Stadtgebiet liegen überwiegend auf den Bundesautobahnen. Darüber hinaus existieren fünf Zählstellen an Bundesstraßen.

 

Das Ergebnis der Untersuchung liegt mittlerweile vor und kann im Internet unter der Adresse http://dip.bundestag.de/btd/16/002/1600298.pdf herunter geladen werden. Im Bereich der Stadt Aachen wurden keine zusätzlichen Zählstellen eingerichtet. Die Ergebnisse der Modellrechnungen sind für den Bereich Aachen nicht lesbar (s. Bild A3 des Ergebnisberichtes). Besser lesbare Abbildungen konnten wir trotz Nachfrage bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) und beim Gutachterbüro IVV, Aachen nicht erhalten.

 

Die Auswertung der automatischen Dauerzählstellen ist auf Grundlage der Abbildung im Ergebnisbericht (s. Bild 11) nicht räumlich zuzuordnen. Eine zusätzlich von der BAST zur Verfügung gestellte Liste (s. Tabelle Einzelergebnisse NW.pdf) gibt Aufschluss über die Schätzung der mautbedingten Zuwächse und die genaue Lage der Zählstellen.

 

Die im Rahmen der Untersuchung ausgewerteten Aachener Zählstellen sind im einzelnen:

 

B258 Friesenrath (S)

B258 Friesenrath (N)

B1       Aachen-Vaalserquartier

B57     Aachen-Köpfchen

B264   Aachen-Bildchen

 

Die Auswertung der Dauerzählstellen weist nur für die B258 bei Friesenrath mautbedingte Zuwächse von mehr als 50 Lkw pro Werktag aus. Sie bezieht sich auf die Zuwächse im Lkw-Verkehrs > 3,5t zGG. Eine Differenzierung nach Lkw >12t zGG war anhand der Zähldaten nicht möglich.

 

Für das Landesstraßennetz im Raum Aachen wird im Rahmen der „Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Becker und Oliver Keymis (Grüne)“, Drucksache 14/330, eine Aussage zur Zählstelle L233, Friesenrath West, gemacht. Dort wird angegeben, dass an dieser Dauerzählstelle im schweren Güterverkehr an Werktagen gegenüber dem Vorjahreszeitraum im ersten Halbjahr 2005 Zunahmen von 37,8% festgestellt wurden. Absolute Zahlen wurden bisher nicht veröffentlicht. Im Internet sind Statistiken zu den Dauerzählstellen in NRW verfügbar (http://www.verkehr.nrw.de). Die durchschnittliche Anzahl von Fahrzeugen im schweren Güterverkehr an Werktagen auf der L233 betrug im Jahr 2004 695 Lkw/Tag und im Jahr 2005 768 Lkw/Tag. Dies entspricht einer Zunahme von 10,5% (+73 Lkw/Tag).

 

 

Zwischenzeitlich wurde von der Bundesregierung die 15. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 22.12.2005 in Kraft gesetzt. Damit erhalten die Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeiten, auf bestimmten Straßen Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs anzuordnen, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung von der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können.

 

Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen hat mit Erlass vom 09.03.2006 festgelegt, wie die Maßnahmen zur Vermeidung des Mautausweichverkehres durchgeführt werden. Demnach werden sehr strenge Vorgaben gemacht. Gleichzeitig werden die von der Landesregierung für derartige Maßnahmen denkbaren Strecken vorgegeben. In jedem Fall ist ein Nachweis erforderlich, dass es sich tatsächlich um erheblichen Mautausweichverkehr handelt. In der Praxis dürfte dies nur mit Vorher-/ Nachherzählungen zu erbringen sein. Da vor Einführung der Maut aber keine differenzierten Zählungen durchgeführt worden sind, dürfte der Nachweis in der Praxis schwierig sein. In jedem Fall entscheidet die Bezirksregierung abschließend über die konkreten Beschränkungen.

 

Die Sperrung einer Straße für den Durchgangsverkehr zur Vermeidung bzw. Verringerung des Mautausweichverkehrs erfasst nicht die Anliegerverkehre und die Zielverkehre (Güterkraftverkehr) in einem Gebiet innerhalb eines Umkreises von 75km, gerechnet in der Luftlinie vom Mittelpunkt des zu Beginn der Fahrt ersten Beladeortes des jeweiligen Fahrzeuges (Ortsmittelpunkt). Letztlich kann bei Eintritt in den Geltungsbereich der Verordnung nur eine Wertung ab dem Grenzübertritt vorgenommen werden.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung lässt sich eine mögliche Erhöhung des LKW- Aufkommens auf den Bundes- und Landesstraßen im Bereich der Stadt Aachen nur auf regionale Verkehre zurückführen. Es ist unwahrscheinlich, dass Fahrzeuge im internationalen Fernverkehr vor der deutschen Grenze die Autobahn (z.B. E 40 in Eynatten) verlassen, um über lange Strecken auf Bundes- und Landesstraßen weiter zu fahren. Da bei Sperrung einer Straße für den Durchgangsverkehr die Ausschilderung einer Umleitungsstrecke über die Autobahn zwingend erforderlich ist, müsste für eine Beschränkung im hiesigen Raum zwingend eine Einigung mit den belgischen oder niederländischen Behörden erreicht werden.

 

Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden verbleiben die bislang bereits vorhandenen Möglichkeiten, Verkehre zu beschränken oder zu verbieten. Allerdings dürften Verkehrsbeschränkungen für LKW auf klassifizierten Straßen, insbesondere auf Landes- und Bundesstraßen, wegen ihrer widmungsgemäßen Zweckbestimmung zur Aufnahme der Durchgangsverkehre nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen möglich sein, zumal davon auch die örtlichen Verkehre betroffen wären. Eine weitere Verlagerung des LKW- Verkehrs von den klassifizierten Straßen auf nachgeordnete Strecken des Straßennetzes darf jedenfalls nicht damit verbunden sein.

 

Aus örtlicher Sicht kann den besonderen Gegebenheiten in der Euregio nur Rechnung getragen werden, wenn auf eine Bemautung der Autobahn (A4/ A44) zwischen den Grenzübergängen Lichtenbusch (B) und Vetschau (NL) und dem Aachener Kreuz verzichtet wird. Diesen Vorschlag wird die Verwaltung der oberen Straßenverkehrsbehörde machen, obwohl die Aussicht auf eine Rücknahme der Gebührenpflicht für schwere Nutzfahrzeuge über 12 t zGG nur gering ist.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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