Entscheidungsvorlage - B 03/0052/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung Aachen- ... nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den 9. Nachtrag zur Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag Verkehrsausschuss

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den 9. Nachtrag zur Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.

 
Beschlussvorschlag Finanzausschuss

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den 9. Nachtrag zur Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.

 
Beschlussvorschlag Rat der Stadt

Der Rat der Stadt beschliesst den 9. Nachtrag zur Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen als Satzung. Die Satzung ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In die derzeit gültige Sondernnutzungssatzung sind bestimmte neue Leistungen aufzunehmen, die hierfür notwendigen Tarifstellen einzurichten und außerdem sollen die Gebühren zeitgemäß gestaltet werden.

Es wird vorgeschlagen,

 

  1. eine Tarifstelle “Zirkusunternehmen und ähnliche langfristige Veranstaltungen” einzurichten. Es kommt immer wieder vor, dass Zirkusunternehmen oder ähnliche langfristige Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Aachen stattfinden. Hierfür soll eine klare eigenständige gebührenrechtliche Regelung geschaffen werden, da der derzeitige Gebührentarif eine konkrete Zuordnung derartiger Veranstaltungen nicht zulässt. Es ist vorgesehen, eine eigene Tarifstelle Ziff. 12 in den Gebührentarif aufzunehmen und je angefangenen m2, je Monat, 2,00 Euro als Gebühr festzusetzen. Von diesem “Basistarif” werden dann entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt, je nachdem wo die Veranstaltung durchgeführt werden soll. (Die Tarifstelle wurde in dem Gebührentarif fett hervorgehoben)

 

  1. künftig Werbetafeln (sog. Passantenstopper) im öffentlichen Straßenraum vor Geschäftslokalen nach näher festzulegenden Regeln zuzulassen. Hierdurch soll eine Kontrolle über die zur Zeit unerlaubten Werbeträger im Straßenraum erreicht werden. Die Erlaubnis soll gebührenpflichtig sein. Eine entsprechende Tarifstelle wurde in den Gebührentarif als Ziff. 1 f) aufgenommen. (Die Tarifstelle wurde in dem Gebührentarif fett hervorgehoben)

 

Hiervon ausgenommen sollen jedoch bestimmte Straßen in der Innenstadt sein, bei denen aus stadtgestalterischen Gründen bzw. zur Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes auf derartige Werbeelemente verzichtet werden sollte.

 

Die Höhe der zu erwartenden Mehreinnahmen ist nicht bezifferbar.

 

3. eine lineare Gebührenerhöhung durchzuführen.

Die letzte Erhöhung der Sondernutzunggebühren erfolgte im November 1996.

Wird der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes als Basis angenommen, dann ergibt sich hieraus eine Erhöhung des Indexes für die Zeit von 1995-2005 von

15,3 %. Es erscheint vertretbar, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vorteile für die Sondernutzungsnehmer, eine lineare Gebührenanpassung von 15 % durchzuführen, wobei auf volle 50 Cent hinter dem Komma auf- bzw. abgerundet wurde. Die möglichen Mehreinnahmen belaufen sich auf ca. 78.000 Euro. Zur Information wurde im Satzungsentwurf der derzeitige Tarif nachrichtlich aufgeführt.

 

4.  Die aufgeführten DM-Beträge, die im Rahmen der EURO-Umstellung noch mit                       

     dargestellt wurden, können nunmehr ersatzlos gestrichen werden. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Laufende Haushaltsjahr:

Mehreinnahmen sind nicht bezifferbar, da nicht bekannt ist, wann die Satzungs-

änderung in Kraft tritt.

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:

Es ist mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 78.000 Euro zu rechnen.

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Anlagen

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