Entscheidungsvorlage - A 62/0029/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nennt die Erschließungsstraße in dem Neubaugebiet am Strüverweg zwischen den Grundstücken Strüverweg 4 und Strüverweg 12  „Strüverwinkel“.

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Erläuterungen

Benennung der Erschließungsstraße in dem Neubaugebiet am Strüverweg zwischen den Grundstücken Strüverweg 4 und Strüverweg 12 (gegenüber dem Kloster St. Raphael)

 

 

Erläuterungen:

 

Die bislang freie Grundstücksfläche am Strüverweg wird durch eine private Erschließungsstraße erschlossen. Es ist geplant, in dem Neubaugebiet ca. 16 Wohnhäuser zu errichten. Die noch freien Hausnummern in diesem Bereich reichen für diese Anzahl von neuen Grundstücken nicht aus. Eine Hausnummerierung wäre somit nur mit umfangreichen Buchstabenkennzeichnungen möglich.

 

Um eine gesicherte Orientierung insbesondere auch für Rettungsdienste zu gewährleisten, ist deshalb für diese innere Erschließung eine Straßenbenennung vorzunehmen.

 

In Abstimmung mit dem derzeitigen Eigentümer und Projektentwickler schlägt die Verwaltung  vor, diese Erschließungsstraße einschließlich der Zuwegung zu dem im Hintergelände liegenden Spielplatz mit „Strüverwinkel“ zu benennen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 500 € im Vermögenshaushalt ergeben.

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 500 € zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

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Anlagen

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