Kenntnisnahme - FB 68/0169/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung der Parkplätze Westfriedhof und Stadion West durch Fern- und Reisebusse;Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 19.03.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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14.06.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach im Überprüfungszeitraum keine Auffälligkeiten bezüglich Busparken auf beiden Parkplätzen festgestellt wurden. Sollte dies auf dem Parkplatz Westfriedhof außerhalb der ausgeschilderten Busparkplätze oder auf dem Parkplatz Neuenhofer Weg zukünftig festgestellt werden, so wird die Verwaltung unmittelbar mit den Reisebusunternehmern in Kontakt treten. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach Verkauf des Parkplatzes Am Gut Wolf, der bis dahin als Reisebus-Anfahrstation genutzt wurde, wurde an der Wilmersdorfer Straße neben dem Friedhof Hüls eine Ersatzfläche ausgeschildert und den Reisebusunternehmen zum Einrichten entsprechender Haltestellen zur Verfügung gestellt. Nach einigen Monaten der Umstellung wird die dortige Einrichtung mittlerweile problemlos angenommen.
Nach Eingang des SPD-Antrages vom 19.03.2006 haben Vertreter der Polizei sowie der Verwaltung die beiden angesprochenen Parkplätze Neuenhofer Weg (Westwacht) und Westfriedhof mehrmals und zu verschiedenen Zeiten kontrolliert. Zu keinem Zeitpunkt konnte ein Reisebus beobachtet werden. Der Parkplatz Neuenhofer Weg ist durch Beschilderung auf die Nutzung durch PKW beschränkt, sodass hieraus bereits das Abstellen eines Reisebusses unzulässig ist. Auf dem Parkplatz Westfriedhof sind in der ersten Parkspange seinerzeit ca. vier Busparkplätze durch entsprechende Pflastermarkierung und Beschilderung eingerichtet worden. Dies geschah aus dem Gedanken heraus, dass bei größeren Beisetzungen die Trauergäste von den zumeist entfernt liegenden Kirchen mit Shuttlebussen zur Beisetzung gebracht werden könnten und den Bussen hierfür eine hinreichend große Anhaltemöglichkeit angeboten werden sollte.
In den vergangenen Jahren ist jedoch festzustellen, dass auch die ausgeschilderte Fläche für Busse von Friedhofsbesuchern mit PKW zugeparkt wird, weil offensichtlich die Shuttlebusse nicht auftreten. Der Untergrund dieser Parkspange lässt das Abstellen einzelner Reisebusse zu, sodass in diesem Bereich das Anhalten von Fernreisebussen sowohl aus straßenbautechnischer Sicht als auch aus verkehrsrechtlicher Sicht unbedenklich ist. Da diese Parkplätze als Busparkplätze ausgeschildert sind, kann auch der Aspekt der wegfallenden PKW-Parkmöglichkeiten nicht ziehen, zumal im weiteren Bereich der Parkplatz noch ausreichende, ungenutzte Parkkapazitäten aufweist.
Sollten Verwaltung oder Polizei auf dem Parkplatz Westfriedhof außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen oder auf dem Parkplatz Neuenhofer Weg in der Zukunft Reisebusse beobachten, so wird die Verwaltung mit den festgestellten Reisegesellschaften in Kontakt treten und auf die bestehenden verkehrsrechtlichen Vorschriften hinweisen. Gerne nimmt die Verwaltung auch entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung mit Angabe der festgestellten Reisegesellschaft und möglichst auch des Bus-Kennzeichens auf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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483,8 kB
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