Entscheidungsvorlage - FB 68/0022/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussentwurf für den Verkehrsausschuss:

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Haaren, den Endausbau des Kelmesbergweges zu beschließen.

 

 

Beschlussentwurf für die Bezirksvertretung Aachen-Haaren:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschließt den Endausbau des Kelmesbergweges.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Kelmesbergweg, Endausbau

 

Die Verwaltung beabsichtigt, den Kelmesbergweg in Aachen-Verlautenheide zwischen Großheidstraße und Waldstraße straßenbautechnisch endgültig fertigzustellen. Die Aus­baulänge des Straßenabschnitts beträgt ca. 220 m.

 

Grundlagen

 

Der Kelmesbergweg wurde Anfang der neunziger Jahre durch Initiative eines privaten Bauträgers als Baustraße einschließlich der abwassertechnischen Erschließung hergestellt. Dazu hatte die Bauverwaltung mit dieser Baugesellschaft einen Vertrag zur Sicherung der Erschließung für die von ihr beantragten Projekte abgeschlossen.

Andere Bauträger interessierten sich für die Realisierung weiterer Vorhaben im Kelmesbergweg, so dass zu erwarten stand, dass ebenfalls auf dem Vertragswege eine endgültige Herstellung der Straße gewährleistet sein würde. Dies hat sich jedoch nicht bewahrheitet.

Da die Hochbautätigkeit der anliegenden Grundstücke abgeschlossen ist, der Endausbau der Straße aber nicht im Rahmen eines Erschließungsvertrages erfolgen konnte, wurden die notwendigen Finanzmittel in den Haushaltsplan 2003/2004 eingestellt.

Die Maßnahme ist nun in der Dringlichkeitsliste der Korridormaßnahmen für 2004 im Ver­mögenshaushalt enthalten.

Der Endausbau der beiden Stichwege zum Kelmesbergweg wird zu einem späteren Zeit­punkt durchgeführt, weil die Hochbebauung dort noch nicht abgeschlossen ist.

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Die Gesamtquerschnittsbreite des Kelmesbergweges beträgt 10,00 m. Auf der gesamten Länge von ca. 220 m soll auf der vorhandenen Baustraße aus Asphalt ein niveaugleicher Ausbau in grauem Betonpflaster vorgenommen werden. Die 5,50 m breite rechte Seite in Richtung Großheidstraße wird durch die Anordnung unterschiedlicher Pflasterverbände in einen 4,25 m breiten Fahrstreifen und einen 1,25 m breiten Nebenstreifen gegliedert. In Längsrichtung schließt daran eine 50 cm breite Pflasterrinne an.

Auf der anderen Seite dieser Rinne werden in angemessenen Abständen Baumfelder angeordnet. In den Zwischenräumen der Baumfelder soll ein ca. 2,00 m breiter Parkstreifen mit anthrazitfarbenem Betonpflaster ausgeführt werden. Der linke Rand schließt mit dem 2,00 m breiten, ebenfalls gepflasterten Gehweg ab. Am oberen und am unteren Ende der Baumaßnahme ist jeweils eine Fahrbahnverschwenkung  vorgesehen.

 


Die Bushaltestelle AIm Reichswald@ wird in Richtung Verlautenheidener Straße auf die Großheidstraße verlegt und die Wartefläche baulich in Gehwegplatten ausgeführt. Die

Bushaltestelle an der Einmündung zur Waldstraße wird in die Waldstraße verlegt.

 

Die Versorgungsträger werden über die Baumaßnahme informiert und haben die Möglich­keit, eventuell noch fehlende Versorgungsleitungen zu verlegen. Die Straßenbeleuchtung wird, falls erforderlich, im Zuge der endgültigen Fertigstellung ergänzt bzw. angepasst.

 

Durchführung

 

Mit den Arbeiten soll im Frühjahr 2005 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 3 Monate.

 

Finanzierung

 

Die Baukosten für den endgültigen Ausbau der Straße betragen ca. 150.000 Euro. Die Mittel für die Baumaßnahme sind mittlerweile im Korridor der Bezirksregierung freigegeben.

Sie stehen in Höhe von 150.000 Euro stehen bei der Haushaltsstelle 9.63500.95120.9 zur Verfügung.

 

Erschließungsbeiträge

 

Die Kosten der Straßenbaumaßnahme sind zu 90 % beitragsfähig nach den Vorschriften der '' 127 ff. BauGB in Verbindung mit der städtischen Erschließungsbeitragssatzung.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

werden sich in Höhe von 150.000,00 i bei der Haushaltsstelle 9.63500.95120.9 ergeben. Die Maßnahme ist in der Dringlichkeitsliste der Korridormaßnahmen im Vermögenshaushalt enthalten.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

Erschließungsbeiträge nach '' 127 ff. BauGB

 

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Anlagen

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