Entscheidungsvorlage - FB 68/0030/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweckverband Aachener Verkehrsverbund, Festlegung des regionalen Beirates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23-VA
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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09.12.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Auszug
aus der Zweckverbandssatzung
für den
Zweckverband Aachener Verkehrsverbund
§ 5 Zusammensetzung der Verbandsversammlung
(1) Die
Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die
Vertreter werden durch die Vertreterkörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer
Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds gewählt. Für jeden
Vertreter ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu wählen.
(2) Jedes
Verbandsmitglied entsendet fünf Vertreter in die Verbandsversammlung; darunter
seinen Hauptverwaltungsbeamten oder einen von diesem benannten Vertreter.
(3) Zur
Wahrung der strukturellen Besonderheiten der Teilräume und der Interessen der
einzelnen kreisangehörigen Gemeinden auf dem Gebiet des Nahverkehrs, der Tarifpolitik
und des Leistungsangebotes sollen vier regionale Beiräte, jeweils ein Beirat
für die Stadt Aachen, den Kreis Aachen, den Kreis Düren und den Kreis
Heinsberg, eingerichtet werden. In diesen Beiräten sind alle
Gebietskörperschaften der betreffenden Region vertreten. Sie beraten die
Verbandsversammlung und die Vertreter des betroffenen Verbandsmitgliedes.
(4)
Die
Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und mehrere
Stellvertreter.
Der Verkehrsmanagementausschuss
hatte sich in der 14. Ratsperiode zum regionalen Beirat des AVV für die Stadt
Aachen erklärt. Die Verwaltung empfiehlt dem Verkehrsausschuss, sich für die
15. Ratsperiode zum regionalen Beirat der Stadt Aachen für den Zweckverband
Aachener Verkehrsverbund zu erklären.