Kenntnisnahme - FB 36/0094/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis; der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Betrifft:   Natur- und Landschaftsschutz in der Soers

hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.03.2006

 

Mit Datum vom 16. März hatte die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen um die Beantwortung folgender Fragen gebeten.

 

„Die städtebauliche Entwicklung in der Soers, wie sie zurzeit mit der Verlagerung der Kleingartenanlagen und der Sportvereinsflächen geplant ist, darf nicht ohne Berücksichtigung des Natur- und Landschafts-schutzes in diesem Gebiet erfolgen. Für die anstehenden und zukünftigen Entscheidungen halten wir daher eine naturfachliche Information der Bezirksvertretung für notwendig.

 

Wir bitten daher um fachliche Information zur Situation und ökologischen Bedeutung der Soers aus den Reihen der Fachverwaltung, der Umweltverbände und der Biologischen Station.

 

Dabei soll insbesondere auf die folgenden Aspekte eingegangen werden:

1.       Soers als Landschaftsschutzgebiet und Kulturlandschaft,

2.          schützenswerte Flora und Fauna, Bedeutung für den Vogelzug,

3.     Auswirkung der in letzter Zeit durchgeführten und geplanten Baumaßnahmen auf das Ökosystem
(lokales Klima, Wasserhaushalt, Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten),

4.          Entwicklungsmöglichkeiten aus naturfachlicher Sicht.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Angesichts der Bedeutung der Soers für die Stadt Aachen und der wiederholt aufgetauchten Fragen zu zukünftigen Entwicklungen des Gebietes nimmt die Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen und Themenkomplexen umfassend Stellung. Dabei wird unter anderem auf ein aktuelles Gutachten des Büros Raskin zurückgegriffen.

 

 

1.           Die Soers als Landschaftsschutzgebiet und Kulturlandschaft

 

1.1     Lage und Größe des Gebietes

 

Die Soers befindet sich im Norden der Stadt Aachen, zwischen den prägenden Landschaftselementen des Lousbergs im Süden und dem Nordhang des Aachener Kessels. Im Osten grenzt das Gebiet an das Areal des Reitstadions sowie der ARA Soers. Nach Westen setzen sich die für die Soers typischen landwirtschaftlich genutzten Wiesen- und Weideflächen mit eingestreuten landwirtschaftlichen Betrieben fort. Die Grenze im Westen bildet der ehemalige Bahndamm an der Roermonder Straße. Zerschnitten wird das Gebiet durch die Kohlscheider Straße. Nach Norden erfolgt eine Zerschneidung durch die A 4. Oberhalb der A 4 liegt der Bereich Ferberberg und Gasser Feld sowie das Gebiet Zum Blauen Stein. Die Soers ist heute wie damals das Verbindungsglied zwischen der Aachener Innenstadt und dem angrenzenden Laurensberg.

 

1.2          Landschaftseinheiten

 

Das Stadtgebiet von Aachen liegt im Grenzbereich zweier Großlandschaftseinheiten Mitteleuropas, der zentraleuropäischen Mittelgebirgsschwelle im Süden und dem nördlich anschließenden norddeutschen Tiefland. Aufgrund starker tektonischer Beanspruchung des Aachener Raumes ist diese Grenze hier morphologisch nicht scharf ausgeprägt. Aachen hat deshalb Anteil an mehreren naturräumlichen Einheiten. Gemäß der landschaftlichen Gliederung liegt die Soers am Nordhang des Aachener Kessels, dieser wiederum bildet den Zentralbereich des Aachener Hügellandes.

 

1.3            Kulturlandschaftkataster

 

Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes 1998 wurde „die Erhaltung gewachsener Kulturlandschaften“ erstmalig ausdrücklich auch als ein Grundsatz der Raumordnungspolitik verankert. § 2 Abs. 2, Grundsatz  13 ROG lautet:

 

„Die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge sowie die regionale Zusammengehörigkeit sind zu wahren. Die gewachsenen Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten."

 

Das Bundesnaturschutzgesetz beschäftigt sich ebenfalls mit historischen Kulturlandschaften (§ 2 Abs. 1. Nr. 14 BNatSchG (3.April 2002)):

 

„Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau-, und Bodendenkmale, sind zu erhalten.“

 

Diese Überlegungen der Raumordnung bzw. des BNatSchG stellen eine wichtige Grundlage für die nachfolgende Bewertung dar. Gleichzeitig wird ein wesentlicher Unterschied der jeweiligen Objekte der Kulturlandschaft und der Baudenkmalpflege deutlich.

 

Die Baudenkmalpflege kümmert sich um Bauten, denen in der Regel eine konkrete Geschichte zugeordnet werden kann, Eigentümer und später auch Architekten und Baumeister sind i.d.R. bekannt. Kulturland-schaftselemente dagegen können erst im Ensemble zu prägenden Elementen der Kulturlandschaft zählen. Die bisher nur als Einzeldenkmäler betrachteten Höfe, Mühlen, Landsitze und Industrieanlagen werden durch die bei der Untersuchung erkannten Kriterien landschaftsprägender Elemente miteinander vernetzt. Die chronologischen Abfolgen in der Entwicklungsgeschichte des Tales werden damit ablesbar.

 

Daraus ergibt sich für die Soers die zwingende Notwendigkeit der Abkehr der sektoralen Betrachtung von Natur und Landschaft, in diesem Falle einer Kulturlandschaft, hin zu einer holistischen Betrachtung, die dem ökologischen und kulturhistorischen Wert einer solchen Landschaft besser gerecht wird. Auf das Kulturlandschaftskataster der Unteren Denkmalbehörde von Oktober 2004, das sich zur Zeit in Fortschreibung befindet, wird hier verwiesen.

 

1.4            Historische Entwicklung des Gebietes

 

Schon im Mittelalter, zu Zeiten des Aachener Reiches, war das Soerser Quartier der historischen Stadt Aachen zugehörig. Dieser unmittelbare Bezug zur Stadt ist bis heute ablesbar. Der Aachen-Laurensberger-Rennverein (ALRV) oder gar der Tivoli bilden nur zwei der Klammern von heute.

 

Im Aachener Reich bildeten die Wehrtürme in der Soers die Außenplätze der Verteidigung. Sie sind noch geschichtlich nachweisbar oder in Teilen ablesbar beim Wehrturm bei Rahe oder Beulardstein. Die ehemaligen Pfalzgüter der Aachener Pfalz der Karolingerzeit, Hausen, Soerser Haus, Beulardstein oder Häuschen haben heute noch ihren Standort, sie waren zunächst Versorgungsgüter für die Stadt, viele weitere kamen hinzu, wie z.B. Poch; Bau, Scheuer, Kuckesrath, um nur einige zu nennen. Wenige ehemalige Höfe wandelten sich im 19. Jahrhundert zu Herrenhäusern v.a. des Aachener Industrieadels, z.B. Ferber, Obere Müsch und Soerser Hochkirchen. Teiche wie die an der Stockheider Mühle, Follmühle waren gewerbliche Gewässer, zunächst waren sie für die Fischzucht wichtig, um den Fischbedarf an Freitagen in der Stadt Aachen zu decken. Danach wurden sie zum Antrieb für die Mühlen gebraucht, bis Maschinen einen Ersatz bildeten. Danach ließ sich v.a. die Tuchindustrie im 19. Jahrhundert nieder, z.B. bei St. Raphael oder Kratzentuchfabrik Sartorius oder später Tuchfabrik Becker. Landschaftsprägende Merkmale waren zum Teil für diese Entwicklung ausschlaggebend, oder sie werden in der Vernetzung mit den v.g. Gebäuden begreifbar.

 

1.5            Landschaftsprägende Merkmale

 

·         historische Kulturlandschaft

 

Der Wildbach wurde schon früh zum Antrieb von Wassermühlen (anfangs Mahlmühlen, später Kupfermühlen und schließlich Walk- und Tuchmühle bzw. -Fabriken) genutzt. An seinen Ufern wurden Kopfweiden für die Aachener Industrie des 18. und 19. Jahrhunderts angepflanzt, um das Material für die Körbe direkt bei der Fabrik zu haben. Damit konnten die Tuchmacher ihre Ware problemlos transportieren. Eine Reihe von Mühl- und Fischteichen entstanden. Erstere, um zunächst das Getreide zu mahlen wie z. B. in der Rahe Mühle und letztere, um für die Städter den Fisch für jeden Freitag bereit zu halten.

 

Wiesen wurden mit Weißdornhecken begrenzt. Die Erfindung des Stacheldrahtes konnte bis heute nicht alle dieser ehemaligen Einfriedungen ersetzen. Weißdornhecken sind noch als deutliches Begrenzungsraster erkennbar. Die Fläche der Höfe, die denkmalpflegerisch relevant ist, zeichnet sich durch die erkennbaren Reste von Hausgärten und hofnahen Streuobstwiesen aus.

 

Außer dem Park von Schloss Rahe wurden bisher nicht erkannte feudale Gartenanlagen bzw. Reste entdeckt, so z.B. das mit einem Graben umgebene ehemalige barocke Gartenparterre hinter Soerser Hochkirchen, der Potager bei Beulardstein und eine Reihe von Allee-Resten, unter anderem gegenüber von Gut Ferber. Diese Elemente werden in der Landschaft besonders dadurch erfahrbar, da sie in einer ungestörten Wiesen-Auen-Landschaft erhalten sind.

 

Nach der reinen Nutzung dieser Flächen prägen vor allem Elemente aus dem 19. Jh. diese einzigartige Landschaft. Herr Körfgens plante z.B. eine „ferme orneé“, das ist die heutige Parkanlage bei St. Raphael. Gestalterische Elemente wie seltene Baumarten oder Alleen wurden verknüpft mit der praktischen Nutzung, wie die Wiesen und Streuobstwiesen für die Bauern direkt an der mittleren Müsch, oder bei Gut Berg. Begrenzt wird die Soers im Süden wie im Norden durch Bewaldungen. Einmal durch den Lousberg, ein  Landschaftspark aus dem 18 und 19. Jahrhundert, der teilweise zu einer Bewaldung gewachsen ist, und das Paulinenwäldchen im Norden der Stadt.

 

Aus dieser Kombination vorhandener und gewachsener Natur entstand eine Landschaft, die in ihrer Art laut Landschaftsschutzgesetz besonders schützenswert ist (vgl. Punkt 2 – 5).

 

Vernetzt ist das gesamte Gebiet der Soers durch eine Struktur von Wegen und Straßen, die zum einen alte Verbindungen darstellen, wie die Roermonder Straße und zum anderen neuzeitliche Schneisen bilden, wie die Schnellstraße und die Autobahn im nördlichen Teil der Soers. Das Wegenetz verbindet die komplette Soers noch über die neuen Schneisen hinweg. Entlang des Wildbachs vorbei am Soerser Haus gelangt man durch einen Fußgängertunnel Richtung Norden nach Berensberg.

 

·         Klima

 

Klimatisch wird die Soers durch ein gemäßigtes, mildes, maritimes Klima mit milden Wintern und mäßigen Sommertemperaturen geprägt. Die jährliche Niederschlagssumme beträgt im Mittel 800 mm. Die vorherrschenden Windrichtungen liegen bei Süd-West bis west.

 

Die naturräumliche Ausstattung des Aachener Kessels bedingt bedeutende lokal-klimatische Phänomene. Für die Nachtsituation stellt die Soers ein großes Kaltluftsammelgebiet dar, insbesondere bei austauschschwachen Verhältnissen. Innerhalb des Aachener Kessels sind größere kaltluftproduzierende Flächen mit Anschluss an die Soers vorhanden. Kalte Luftmassen strömen aus verschiedenen Bachtälern zusammen, dabei kann sich die Kaltluft bis zu einer Höhe von 60 m über Grund aufstauen und somit auf nicht kaltluftproduzierende Bereiche (Bebauung) zurückwirken.

 

Den natürliche Talabfluss in der Soers bildet das Wurmtal. Der kleine Querschnitt und das geringe Gefälle des Wurmtals ermöglichen jedoch keinen ausreichenden Kaltluftabfluss. Für die Tagsituation ist mit einem ausreichenden Luftaustausch zu rechnen. Bei der vorherrschenden Windrichtung von Süd-West bedingt die Lee-Situation der Soers im Windschatten von Lousberg und Salvatorberg jedoch ungünstige Luftaustausch-verhältnisse bei auftretenden großräumigen Schwachwindsituationen.

 

In der Soers herrschen insgesamt relativ ungünstige Bedingungen für den Luftaustausch.

 

·         Gewässer

 

Die Soers wird von West nach Ost vom Wildbach durchflossen, der der Wurm zufließt. In den Wildbach münden von Norden der  Diepekuhlbach, der Vorfluter Berger Heide und von Süden kommend der Schwarzbach und der Soerser Bach. Von den ehemals zahlreichen im Gebiet liegenden Mühlteichen sind drei bei der ehemaligen Fabrik ELSA und einer bei der Stockheider Mühle erhalten geblieben. Der Grundwasserstand wurde in den letzten 100 Jahren durch Wiesendrainagen, Gräben und Baugebiete abgesenkt, dadurch trockneten die meisten Teiche aus.

 

·         Geologie, Böden

 

In der Soers ist Gley auf schluffigem Lehm vorherrschend. Dieser grundwassergeprägte Bodentyp ist vor allem entlang der Bäche verbreitet. Am Wildbach und am Soerser Bach liegt der mittlere Grundwasserstand zwischen 8 und 13 dm, am Diepekuhlbach 13 bis 20 dm unter Flur. Hinzu kommt eine mittlere bis starke Hangnässe. Laut Bodenkarte ist zwischen Wildbach und Poch der Grundwasserstand künstlich auf 0 bis 4 dm unter Flur abgesenkt. Aufgrund ihrer Vernässung sind Gleye empfindlich gegen Bodendruck und stellenweise nicht trittfest. Lokal wurden die Gleye zwecks besserer landwirtschaftlicher Bearbeitung mit Sand oder Boden mehrere Dezimeter aufgeschüttet. Außerhalb der Bachauen kommt im Nord-Westen und Süd-Osten mit dem Pseudo-Gley ein weiterer nasser Bodentyp vor. Der Bodenwasserhaushalt ist hier allein durch Staunässe geprägt.

 

In den relativ trockensten Bereichen im Nord-Osten (Büttershof), Westen (Scheuer) und Osten (Kuckesrat), die nur eine schwache Hangnässe aufweisen, ist Parabraunerde ausgebildet. Die als besonders fruchtbar einzustufende Parabraunerde bildet mit ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit eine wichtige Produktions-grundlage der Landwirtschaft. Dieser Boden ist damit im besonderen Maße schutzwürdig. Er sollte daher als Vorrangfläche für die Landwirtschaft bereitgehalten werden.

 

·         Potentielle natürliche Vegetation

 

Bei Wegfallen jeglicher menschlicher Einflussnahme würden sich als potentielle natürliche Vegetation auf den grundwasserbeeinflussten nassen Gleyböden in den Bachauen ein artenarmer Sternmieren – Stieleichen -Hainbuchenwald entwickeln. Auf feuchten Standorten südlich des Wildbaches würde sich ein Flattergras -Buchenwald mit Rasenschmiele ausbilden und auf weniger feuchten Standorten nördlich des Wildbaches ein typischer Flattergras - Buchenwald mit Übergängen zum Eichen - Buchenwald. An den Hängen des Lousberges wäre mit einem Buchen- Eichenwald, und auf dem kalkigen Plateau des Lousberges mit Perlgras - Buchenwald, einschließlich des Orchideen - Buchenwaldes und des Linden - Ulmenwaldes zu rechnen.

 

 

2.          Landschaftsplan, rechtliche Festsetzungen und Sicherungen

 

2.1.          Landschaftsschutzgebiete (LSG)

 

Der Landschaftsplan der Stadt Aachen vom 17.08.1988 weist nahezu den gesamten Bereich der Soers als Landschaftsschutzgebiet nach § 21 Landschaftsgesetz aus.

 

Die Schutzgebietsausweisung erfolgt entsprechend dem Landschaftsplan der Stadt Aachen 3.1.1 zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Naturhaushaltes, der Schönheit des Landschaftsbildes und wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Für den Bereich der Soers wird im Besonderen die Bedeutung der Tal-Niederung mit ihrem Grünland, den Einzelbäumen und Baumgruppen, den Bächen und Gräben mit abwechslungsreicher Ufervegetation hervorgehoben.

 

Unter dem Kapitel Entwicklungs- Pflege- und Erschließungsmaßnahmen weist der Landschaftsplan an einigen Stellen der Soers ergänzende Wegeverbindungen aus. Diese sollen weiterverfolgt werden, soweit nicht höherwertige Schutzgüter entgegenstehen.

 

Als Entwicklungsziel nach § 18 Landschaftsgesetz wird der Erhalt einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft und nur ein Ausbau für die extensive Erholung empfohlen. Für die Bereiche mit dem Entwicklungsziel Erhalt sollen Fest-setzungen gemäß § 23 LG- NW den Gesamten Bestand an wichtigen Landschaftsbestandteilen sichern. Bei landschaftswirksamen Maßnahmen sind die unterschiedlichen Landschaftstypen zu berücksichtigen. Mit dem Entwicklungsziel Erhaltung sind die Bereiche erfasst, bei denen das Schwergewicht der Landschaftsentwicklung auf der Erhaltung des Gesamtcharakters einer überwiegend mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft liegt.

 

Südlich der A 44 wird für die Soers im Landschaftsplan zusätzlich das Entwicklungsziel 3.1.4, Ausbau für die extensive Erholung ausgewiesen. Es ist als Unterziel anzusehen und mit dem Entwicklungsziel Erhaltung vereinbar, da es sich ausschließlich um extensive Erholung wie Wandern, Reiten oder Radfahren mit den zugehörigen Einrichtungen handelt.

 

Die Überlagerung mit dem Ziel „extensive Erholung“ erfolgt:

·         um die Bereiche herauszuheben, die im GEP, in der Waldfunktionskarte oder als verbindende Grünzüge im Rahmen  der Bauleitplanung für extensive Erholung von Bedeutung sind.

·         damit andere planende Behörden Kenntnis von diesen Zielen erhalten, um sie gemäß § 33 LG NW bei ihren Planungen zu berücksichtigen

·         um damit auch deutlich zu machen, dass die übrigen Bereiche nicht die gleiche Bedeutung für die Erholung haben.

 

Das Anlegen von Wander-, Reit- und Radwegen soll zulässig bleiben, soweit dem nicht spezielle Festsetzungen für besondere Biotope oder sonstige Besonderheiten der Landschaft entgegenstehen. Die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Anlage von Rad- und Wanderwegen, Rastplätzen, Schutzhütten usw. in anderen Bereichen bleibt davon unberücksichtigt.

 

2.2.        Geschütze Landschaftsbestandteile (GLB)

 

In der Soers liegen weiterhin vier geschützte Landschaftsbestandteile nach § 23 Landschaftsgesetz. Das Ziel der Festsetzung ist die Erhaltung, die Anlage, die Wiederherstellung und die Pflege von besonders wertvollen naturnahen Lebensräumen.

 

·         Der geschützte Landschaftsbestandteil LB 105 Obstwiese Ferberberg befindet sich im westlichen Bereich der Soers. Hier handelt es sich gemäß Landschaftsplan um eine Obstwiese, die von zoologischer, ornithologischer und von Seiten des Landschaftsbildes von Bedeutung ist. Aktuell erfüllt der Landschaftsbestandteil diese Funktion allerdings nicht, da er aus Intensivgrünland mit einer jungen Obstbaumreihe besteht.

 

·         Ein weiterer geschützter Landschaftsbestandteil ist der LB 132 Bachlauf des Wildbaches. Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung des Landschaftsbildes, zur Steigerung der Artenvielfalt sowie zur Schaffung einer natürlichen Bachaue. Die flächenmäßige Abgrenzung beträgt beidseitig des Bachlaufes je 5,00 m.

 

·         Des Weiteren haben wir nördlich der Autobahn A 4 die geschützten Landschaftsbestandteile 72 und 73. Für den geschützten Landschaftsbestandteil LB 73 erfolgt die Schutzausweisung zum erhalt der vielfältigen Tallandschaft mit naturnahen Flussabschnitten sowie dem Erhalt der historischen Niederwaldnutzung. Bei dem LB 73 handelt es sich um ein Waldgelände mit Feuchtbiotop. Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung des Feuchtgeländes mit einer großen Artenvielfalt

 

2.3.    § 62 Biotope

 

Der nach § 62 LG- NW besonders geschützte Biotop (Feuchtgebiet) liegt innerhalb des LB 73. Es handelt sich hier um einen schützenswerten im Sickerquellbereich mit Sumpfseggenried- und Röhrichtbestand. Im Landschaftsraum der Soers befinden sich drei weitere Flächen, die derzeit im Hinblick auf ihre Schutzwürdigkeit nach § 62 LG- NW überprüft werden.

 

2.4.          Naturdenkmale (ND)

 

Aufgrund ihrer Eigenart oder Schönheit wurden außerdem Naturdenkmäler nach § 22 Landschaftsgesetz festgesetzt. Dabei handelt es sich unter anderem um zahlreiche, teilweise über 100 jährige Bäume in den Parkanlagen von Kloster St. Raphael und Ferberpark aber auch um Einzelbäume in der freien Landschaft.

 

2.5.          Landschaftsbild, kulturhistorische Merkmale

 

Zum Landschaftsbild und zur historischen Landschaftsentwicklung wird bereits aus mittelalterlichen Quellen  mitgeteilt, dass es sich bei der Soers um einen Sepulienwald der Aachener Königspfalz handelte, der als Kudewald zur Schweinmast genutzt wurde. Zur damaligen Zeit war das Soerser Tal ein ahorn- und eschenreicher mitteleuropäischer Eichenwald.

 

Im Laufe der weiteren Entwicklung und Nutzung siedelt sich in der Soers bis um 1700 nur Bauernhöfe und hauptsächlich am Wildbach Mühlen aller Art, wie Korn-, Kupfer-, Schleif- und Schauermühlen an. Über 20 Einzelhöfe würdigen Alters, mit teils denkwürdiger Vergangenheit, liegen noch heute in der Soers. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts kamen die Färber und Spinner in die Soers an den Wildbach. Mit der Ansiedlung von Fabriken  kamen auch neue Wohnsiedlungen in deren Nähe. Im Jahre 1903 entstand aus der ehemaligen Tuchfabrik Gölpen das Kloster St. Raphael.

 

Wichtige landschaftsprägende Elemente der Soers bilden naturgemäß der Wildbach sowie einige kleine Bäche und Rinnsale, die diesem zufließen, wie etwa der Schwarzbach bei Gut Hausen. Zwischen 1760 und 1774 wurde eine genaue Vermessung des Aachener Reiches vorgenommen und Karten angelegt. Zu dieser Zeit – die Soers war noch ein fast durchgehendes Feuchtbiotop mit reichem Pflanzenwuchs und bunter Vogelwelt - zählte man in der Soers mehr als 70 systematisch angelegte Teichanlagen, die dem Antrieb verschiedener wasserradbetriebener Mühlen dienten (Getreide, Öl, Schleifen von Metall, Walken von Tuch, Bearbeitung von Fellen, Hammerwerke etc.). Diese Teiche verdeutlichen bis heute eine uralte Wassertechnik. An einem Wehr im Fluss wurde Wasser durch einen Seitengraben (dem Mühlengraben) in einen Teich geleitet. Von dem gefüllten Teich wurde das Wasser dann auf ein oberschlächtiges Wasserrad geführt.

 

Das Landschaftsbild prägend sind bis heute auch die zum Schutz vor Eindringlingen mit Wassergräben versehenen wasserburgähnlichen Höfe, wie etwa das Gut Soerser Hochkirchen, wo diese alten Strukturen bis heute erkennbar geblieben sind.

 

Die reizvolle, dass Landschaftsbild immer noch prägende kleinbäuerliche Kulturlandschaft der Soers hat sich im Laufe der Zeit naturgemäß verkleinert. Aber ein Teil der lieblichen Soers ist bis heute erhalten geblieben. Um 1987 wechselten sich in lockerer Streuung landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe ab. Büsche und Hecken, in den Eichen, Eschen und Weiden wachsen, weisen auf die ehemals bodenständigen Wälder hin. Prägendes Element der Soers ist die Gliederung durch Büsche- und Hecken. Zuweilen nehmen gekappte und entastete Stämme von Kopfweiden und Pappeln bizarre Formen an. Sie sind unverkennbare Merkmale dieser Landschaft.

 

 

 

 

3.              Schützenswerte Fauna und Flora, Bedeutung für den Vogelzug

 

3.1.        Biotoptypen, Fauna und Flora

 

Das Plangebiet in der Soers wird zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Die Fettweiden werden von zahlreichen Gehölzstrukturen durchzogen. Das ehemals vorherrschende Feucht- und Nassgrünland ist nur noch kleinflächig entlang von Wildbach, Diepekuhlbach und Soerser Bach ausgebildet.

 

3.2.          Bedeutende Fließgewässer

 

Die Gewässerlandschaft in der Soers zeichnet sich allgemein durch Quellen, Teiche Tümpel, und Bäche aus. Von West nach Ost wird die Soers vom Wildbach durchflossen, dessen ursprünglicher nördlicher Verlauf zum Antrieb von Mühlen umgeleitet wurde. Im mittleren Bachabschnitt ist der leicht gewundene ehemalige Mühlengraben mit sandig-kiesigem Substrat und u-förmigem Format stark anthropogen beeinträchtigt. Sowohl im westlichen als auch im östlichen Bereich ist der Bach durch Begradigung und Suhl- und Böschungsbefestigung erheblich anthropogen  verändert. Der Wildbach wird alleenartig von Hybridpappeln gesäumt.

 

Von Süden kommend mündet ein 50 cm bis 100 cm breiter mäßig bis zum Teil stark beeinträchtigter Bach in den Wildbach, der sogenannte Soerser Bach. Dieser Bachabschnitt zeichnet sich in seinem nördlichen Teilbereich durch einen natürlichen Verlauf und Uferbewuchs aus. Südlich des Gehöftes im Soerser Hochkirchen ist der Bach anthropogen durch Begradigung, unterirdische Verrohrung und Aufstauung bzw. Aushebung stark beeinträchtigt. Von Nord-West kommend mündet der Diepekuhlbach in den Wildbach. Er ist durch Begradigung und trapezförmigen Querschnitt stark anthropogen beeinträchtigt. Diepekuhlbach und Soerser Bach fallen aufgrund ihres geringen Abflusses im Sommerhalbjahr zeitweilig trocken.

 

3.3.          Feldgehölze, Gebüsche, Bäume, Wald Streuobstwiesen und Hecken

 

In der Soers befinden sich zum Teil sehr alte Gehölze und Heckenstrukturen, im nordöstlichen Bereich auch schützenswerte Waldstrukturen mit Resten des Aachener Landgrabens. Dieser Waldbereich wird von der LÖBF zum Naturschutzgebiet vorgeschlagen.

 

Einzelbäume trifft man entlang des Wildbaches wie auch an anderen Bachufer an. Es befinden sich aber auch sehr alte Kopfbäume, wie Weiden und Eschen auf den Grünlandflächen in der Soers. Einiger dieser sehr alten Bäume sind als Naturdenkmale im Landschaftsplan festgesetzt. In der Soers befinden sich ferner flächig im gesamten Bereich unter anderem Weißdornhecken.

 

3.4.    Fauna / Vögel / Vogelzug

 

In der Soers sind bisher insgesamt 45 Vogelarten nachgewiesen, davon 33 als Brutvögel. Bekassine, Grün-schenkel und Waldwasserläufer gelten als Durchzügler zu den Winterhabitaten, die übrigen 9 Arten sind als Nahrungsgäste zu betrachten (Gutachten Raskin, LÖBF, Naturschutzverbände, eigene Erhebungen).

 

Die Brutvogelgemeinschaft ist in erster Linie geprägt durch die Gewässer mit ihren begleitenden Gehölzen. Um die Gehöfte herum finden sich auch einige typische Arten der Siedlungsbereiche. Ein großer Teil der nachgewiesenen Arten ist weitverbreitet. Nachfolgend werden die Artengruppen hinsichtlich ihres Vorzugshabitats unter Berücksichtigung gefährdeter Arten kurz beschrieben:

 

·         Vögel in der offenen Landschaft mit Gebäuden, Obstwiesen und Kopfbäumen

Zu dieser Gruppe zählen hier die verbreitete Bachstelze – mit weiterem Vorzugshabitat an Gewässern – sowie Rauchschwalbe, Eisvogel, Wasseramsel, Steinkauz und Saatkrähe. Die in NRW gefährdete, in der Eifel auf der Vorwarnliste geführte Rauchschwalbe findet im Untersuchungsraum in den älteren Hofgebäuden noch Nistmöglichkeiten. Bestandgefährdung liegen für diese Art insbesondere durch modern und intensive Landwirtschaft begründet.

Sie wurden regelmäßig in Anzahl beobachtet. Der ebenfalls gefährdete Steinkauz weist 2 Brutreviere im Bereich alter Bäume südlich des Gehöftes Linde sowie süd-östlich des Gehöftes Poch auf. Die Art bevorzugt Habitate mit einem hohen Anteil von Kopfbaumreihen, Grünland, Obstbaumwiesen sowie Dorfrandlagen. Sie benötigt ein reichhaltiges Angebot an Bruthöhlen, Sitzwarten und Tagesverstecken. Der Steinkauz ist ein vorrangiger Bodenjäger. Bei der Jagd wird Grünland gegenüber Äckern präferiert. Turmfalke und Schleiereule wurden dagegen nicht nachgewiesen.

 

·         Vögel an stehenden Gewässern

Neben der verbreiteten Stockente und dem Graureiher sowie Trupps bis zu 30 Kanada-Gänsen als regelmäßige Nahrungsgäste wurden aus dieser Gruppe Nilgans, Blesshuhn und Teichhuhn als Brutvögel verzeichnet. Bei beiden Gänsearten handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Flüchtlinge aus dem Aachener Tierpark bzw. um deren Nachkommen.

Bläss- und Teichralle zogen erfolgreich Bruten am großen Absitzteich (Stockheider Mühle) sowie Blesshuhn zudem noch am Angelteich (ELSA) hoch. Beide Arten bevorzugen Stillgewässer mit dichtem Vegetationsgürtel als Niststandort. Das Teichhuhn steht bundes- und landesweit auf der Vorwarnliste und zählt zu den streng geschützten Arten. Beiden Arten gelten als in NRW regional gefährdete Wanderarten.

Weiterhin hat es in der Vergangenheit nachgewiesene Bruten des Eisvogels am Wildbach gegeben. Er wird regelmäßig am Wildbach oder an den noch verbliebenen Teichen in der Soers bei der Nahrungsaufnahme beobachtet. Auch die Brut eines Zwergtauchers konnte nachgewiesen werden.

 

·         Vögel an Fliessgewässern

Als häufiger und verbreiteter bachbegleitender Bewohner feuchter Wälder ist auch im Untersuchungsraum der Zaunkönig einer der häufigeren Brutvogelarten. Für die Gebirgsstelze ist der Brutvogelstatus nähe Stockheider Mühle nicht gesichert. Wasseramsel und Eisvogel als hochtypische Arten an sauren Fließgewässern konnten regelmäßig als Nahrungsgäste am Wildbach beobachtet werden. Beide Arten sind in der Eifel gefährdet, der Eisvogel zudem auch in NRW.

 

 

·         Vögel in Waldbereichen

Mehr als die Hälfte der nachgewiesenen Brutvogelarten haben ihren Vorzugssiedlungsraum im Wald bzw. am Waldrand. Zu ihnen gehören viele häufige und weitverbreitete Arten wie Blau- und Kohlmeise, Amsel, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke und andere. Nennenswert sind hier die Vorkommen vom Grünspecht, Grauschnäpper, Gartenrotschwanz und Dohle.

 

·         Vögel in Siedlungsbereichen

Der Haussperling brütete noch in großen Anzahlen in und um die landwirtschaftlichen Gehöfte. Weiterhin zählen zu dieser Gruppe die weitverbreiteten und häufigen Arten aus Rotschwanz und Heckenbraunelle sowie Elster, Mauersegler und Mehlschwalbe.

 

·         Fledermäuse

In der Soers wurden 5 Arten von Fledermausvorkommen nachgewiesen. Dabei handelt es sich um die Zwergfledermaus, die Wasserfledermaus, den großen Abendsegler, den kleinen Abendsegler und das große Mausohr.

 

·         Amphibien

In der Soers bestehen an 6 Gewässern Laichaktivitäten. Dabei handelt es sich unter anderem um die Erdkröte, den Grasfrosch, den Teichfrosch und den Bergmolch.

 

·         Reptilien

Im Bereich der zahlreichen Gewässer wird gelegentlich die Ringelnatter angetroffen, insbesondere in der Nähe des Zusammenflusses von Wild- und Schwarzbach.

 

·         Laufkäfer

Anlässlich einer Bestandserhebung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Eventing - Strecke des ALRV konnten in der Soers an 4 Standorten insgesamt 37 z.T. seltene Arten erfasst werden. Dabei handelt es sich z. B. um den Sumpf-Ahlenläufer, großäugigen Glanzflachläufer, Sumpfwiesen - Sametläufer und den Riedgrabläufer.

 

3.5.          Zusammenfassende Bewertung

 

Aus den Darlegungen ist ersichtlich, dass es sich bei dem Gebiet der Soers ungeachtet des erheblichen Siedlungs- und Nutzungsdrucks um einen recht intakten Landschaftsraum handelt, dessen Erhalt in der jetzigen Art und Wiese dringend geboten ist. So sollten bei all den vorgeschlagenen Maßnahmen die naturschutzfachlich dargelegten Gründe berücksichtigt werden.

 

 

4.   Auswirkungen der in der Vergangenheit durchgeführten und geplanten Baumaßnahmen auf das “Ökosystem“  Soers

 

Die Auswirkungen der anthropogen Eingriffe  auf das Ökosystem Soers begannen im Prinzip mit der Urbarmachung der Soers für die landwirtschaftliche Nutzung und später durch die Nutzung der Wasserkraft (u.a. für die Tuchindustrie), die wohl zu den ersten gravierenden Eingriffen zählen dürften.

 

Im Zeitalter der Industrialisierung wurde die Stadt an das Eisenbahnnetz angeschlossen. So entstand der erste Bahndamm, der bei Laurensberg das Tal der Soers nach Westen hin abriegelte. Ein zweiter, westlicher gelegener Damm folgte und damit  ein unübersehbarer Eingriff in die bäuerliche Kulturlandschaft Soers. Die verbliebenen Fragmente des Damms werden heute geschützt.

 

Gravierende und qualitativ neuartige Eingriffe in die Soers stellten in den 70er Jahren der Bau der Autobahn A 4 und deren Zubringer, die Kohlscheider Straße dar. Mit dem Bau dieser stark frequentierten Verkehrswege kamen zu der klimatischen Barriere der Bahndämme die Faktoren Lärm und Luftbelastung in erheblicher Größenordnung hinzu. Auch die Einleitungen aus dem städtischen Abwassersystem in den Wildbach, oder die ARA- Soers, die in ihrer Ausdehnung den ohnehin schmalen Talaustritt des Aachener Kessels voll ausfüllt, seien erwähnt.

 

Die Eingriffe der zurückliegenden 60 Jahre in die Kulturlandschaft Soers stehen insoweit im Zeichen einer dynamischen Stadt- bzw. Verkehrentwicklung. Und dennoch: mit Einsetzen des Umweltbewusstseins in Politik und Gesellschaft gab es schon frühzeitig „Mahner“, die für die Soers das Maß des Vertretbaren erreicht sahen. In dem landschaftsplanerischen Gutachten für Aachen (Pflug, 1978) wird für den Teilraum II, Soers konstatiert:

 

„Wegen der besonders großen Empfindlichkeit der meisten in der Soers gelegenen Standorte gegenüber Belastungen des Geländeklimas und des Wasserhaushalts muss dieses Gebiet von belastenden Nutzungen frei bleiben. Der Raum wird bereits heute schon durch die Autobahn und die Zubringerstraße (Abgase, Lärm), die Kläranlage (Geruchsbelästigung), das östlich angrenzende Industriegebiet (erhöhte Immissionskonzentration bei austauscharmer Wetterlagen mit Schwachwinden aus östlicher Richtung) und die Immissionen aus dem engeren Stadtgebiet bei adiabatischen Wetterlagen belastet. Nutzungen , die eine weitere Belastung dieses Raumes mit sich bringt (u. a. die gegenwärtig geplanten Vorhaben wie Ringstraße, Justizvollzugsanstalt, Eishalle, Polizeipräsidium, Erweiterung der Reitanlagen, Freibad, Tennisplätze und weitere Sportanlagen einschließlich der dazugehörigen Zufahrten und Parkplätze) sind aus landschaftsökologischer Sicht nicht vertretbar. Vor Einrichtungen zur intensiven Erholungsnutzung wie z. B. dem geplanten Freibad, den vorgesehenen Tennisplätzen und Kleingärten, sollte man wegen der ungünstigen Standortverhältnisse und den nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit der Erholungssuchenden abgesehen werden.“

 

Zahlreiche der von Pflug genannten Projekte wurden aus Gründen der Stadtentwicklung dennoch umgesetzt und werden heute als selbstverständliche Elemente angesehen (u.a. Justizvollzugsanlage, Eishalle, Polizeipräsidium, Reitanlagen des ALRV, Tennisplätze). Dass diese jetzt bebauten Flächen einst zur Kulturlandschaft Soers gehörten, wissen nur noch die älteren Bürger Aachens.

 

 

4.1.          Auswirkungen vergangener Baumaßnahmen

 

Unstrittig ist, dass alleine durch die räumliche Einengung, die flächige Reduzierung der Soers und die sonstigen Störeinwirkungen das Ökosystem quantitativ, aber auch qualitativ beeinträchtigt wurde. Hervorzuheben sind insbesondere die beiden großen Verkehrsadern in der Soers wie auch die Gewerbe- und Wohnbebauung, die sich von den Randbereichen her in die Soers hineinschiebt. Einige Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Abwasserbehandlung, der Einleitung von Niederschlagswasser aus den Kanälen in die Gewässer der Soers haben nach Anpassung an den Stand der Technik in den letzten Jahren partiell zu einer deutlichen Verbesserungen der Wasser- und damit der Lebensraumqualität beigetragen.

 

Es ist schwer möglich, das Verschwinden von Arten in Flora und Fauna bestimmten Veränderungen im Gefüge der Kulturlandschaft Soers zuzuordnen. Dazu fehlt auch ein kontinuierlich erstellter, belastbarer Datenbestand aus der Vergangenheit. Sicher lässt sich bei einer intensiven Bewirtschaftung einer Weide oder bei der Drainierung von Feuchtwiesen vorhersagen, dass die Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren auf dieser Fläche zurückgehen wird. Dies kann aber auch schon allein bei der Ausübung einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft der Fall sein oder durch den Eintrag von Luftschadstoffen, wie z. B. Stickstoffeintrag durch Niederschläge. Hilfreich für die Verwaltung sind häufig auch Hinweise aus der Bevölkerung, von Landwirten, aus den Heimatvereinen und natürlich aus den Umweltverbänden, die negative aber auch positive Entwicklungen erkennbar werden lassen.

 

Wirklich schwierig wird es auch bei der Betrachtung der Avifauna. Auch hier gilt es zu analysieren, in wie weit der Rückgang oder das Ausbleiben einzelner Arten nun dem globalen Artenrückgang oder dem lokalen, durch Eingriffe induzierten, Artenrückgang zuzurechnen ist.

 

 

 

 

4.2.          Auswirkungen geplanter Baumaßnahmen

 

Die in der Soers geplanten städtebaulichen Maßnahmen, über die in den zuständigen politischen Gremien (Fachausschuss, Bezirk, Rat) noch zu beraten sein wird, umfassen folgende Projekte (vgl. Karte Eingriffe):

·         Geplantes Bebauungsplanverfahren ehemalige Tuchfabrik Becker, Strüverweg,

·         Nutzungsänderung des Kloster St. Raphael, Strüverweg,

·         Verlagerung von Kleingartenanlagen im Zusammenhang mit dem Neubau des Tivoli

·         Verlagerung der Tennissportanlage Post-Sportverein zum Eulersweg / Soerser Weg

·         Projekt „Pferdelandpark“ im Rahmen der EUREGIONALE 2008,

·         Renaturierung des Wildbaches und der Teichanlagen auf dem ehemaligen Tuchfabrik-Gelände der Fima ELSA

·         Arrondierung der Wohnbebauung an Schloss Rahe

·         Planung Regenrückhaltebecken des Wasserverbandes an der Wurm

 

Eine genaue Abschätzung der Auswirkungen der o.g. Planungen auf das Ökosystem erfolgt dann auf Basis differenzierter Unterlagen zum Projektrahmen und Projektinhalt. Auf die bereits realisierte (temporäre) Eventing–Strecke des ALRV ist ergänzend hinzuweisen. Die Auflistung der Vorhaben zeigt, dass – ein behutsamer Umgang mit den Einzelprojekten vorausgesetzt - der Erhalt, die Sicherung und die Entwicklung des kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsraumes Soers mit seinen noch intakten, naturnahen Lebensräumen nicht in Frage gestellt sein dürften. Demgegenüber würden insbesondere weitere großflächige Bebauungsvorhaben, oder sonstige Vorhaben und Pläne, die einen schleichenden Zerstörungsprozess in der Soers befördern, überaus kritisch bewertet.

 

Grundsätzlich wird von Seiten der Umweltverwaltung daher schon im Planungsprozess eingefordert, dass städtebauliche oder sonstige Entwicklungen nicht “in die Fläche gehen“ und sensible Bereiche der Soers möglichst gering belasten.

 

So wird bei der Umnutzung von gewerblichen Anlagen und landwirtschaftlichen Gütern zu Wohn- oder sonstigen Zwecken der zusätzliche Flächenverbrauch begrenzt. Auf dem Feld des Artenschutzes wird vom Bauherren bei größeren Neubau- oder Umbauprojekten in der Regel ein entsprechendes artenschutzrechtliches Gutachten verlangt. Werden schützenswerte Arten angetroffen, die z.B. nach der Umnutzung des Gebäudes ihren Lebensraum verlieren würden, wird dies durch entsprechende Auflagen an den Bauherren unterbunden oder kompensiert.

 

4.3.    Exkurs: Kooperation mit der Landwirtschaft

 

Die Soers besitzt eine besonders große Empfindlichkeit gegenüber Belastungen des Geländeklimas und des Wasserhaushaltes. Ein hoher Druck auf diesen Naturraum besteht jedoch nicht nur durch die unterschiedlichen Bautätigkeiten, sondern auch durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung.

 

·         So führt die intensive Pferdebewirtschaftung bei einigen Flächen zum Verlust der Grasnarbe und Schäden an Gehölzen.

·         Der Grundwasserstand ist durch Wiesendrainagen, Gräben und Baugebiete, Verlust des Auwaldes und natürlichen Retentionsflächen gesenkt. Als Biotoptyp sind daher im Raum die Fettweiden zur Zeit vorherrschend. Feucht- und Nassgrünland mit den markanten Seggenriedern und Flutrasen bilden im Landschaftsraum nur noch einen geringen Flächenanteil.

 

Die Untere Landschaftsbehörde sieht in den Landwirten jedoch wichtige Partner für die Pflege und den Schutz der Landschaft. Eine Reihe von Landwirten konnte bereits zum Auszäunen der geschützten Gehölze und auch zum Schutz von Feuchtwiesenbereichen gewonnen werden.

 

Zur Extensivierung des Grünlandes hat die Untere Landschaftsbehörde weite Teile des Landschaftsraumes Soers in die Gebietskulisse des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) des Landes aufgenommen, um in Zusammenarbeit mit den Landwirten eine Extensivierung zu erreichen. So konnte der vegetationskundlich und aus Artenschutzgründen wertvolle magere Steilhang südlich Berger Heide in einen Pflegevertrag des Kulturlandschaftsprogramms aufgenommen werden.

 

Auch das städtische Förderprogramm zur Kopfbaumpflege wird von einigen Landwirten in der Soers bereits gut angenommen; es konnten in Eigenleistung der Stadt und durch Landwirte bis zu 100 Bäume, meist Weiden oder Eschen, als Lebensraum für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter gepflegt werden.

 

 

5. Entwicklungsmöglichkeiten aus naturschutzfachlicher Sicht

 

Der hohe Wert des Landschaftsraumes Soers als Kulturlandschaft und naturnaher Lebensraum für Tiere und Pflanzen und sein immer noch vorhandenes Potential lassen sich zusammenfassend ablesen an:

·         Den ausgedehnte Wiesen- und Weidenflächen und den in Teilen noch bestehenden Feuchtwiesen.

·         Den markanten Kopfbäumen und Heckenstrukturen

·         Den vielen Bächen und Bachauen.

·         Den größeren zusammenhängenden und ökologisch wertvollen Waldbereichen und Feldgehölzen

·         Den noch vorhandenen Feuchtbiotope und Steilhänge mit besonderen Vegetationsformen.

·         Der vielfältige Tier- und insbesondere Vogelwelt.

·         Den kulturhistorisch bedeutsamen Gutshöfe sowie Industrie- und Gewerbestätten incl. deren Mühlenteiche/Mühlengräben.

·         Den historischen Parkanlagen bzw. – landschaften incl. Quellen und Teichanlagen.

 

5.1.            Zentrale Entwicklungsziele für die Soers

           

Aufbauend auf der o.g. Informationsgrundlage werden nachfolgend zunächst die wichtigsten Ziele für die Entwicklung der Soers zusammengefasst. Besondere Berücksichtigung finden dabei u.a. die Besonderheiten der Landschaft und der angestrebten Zustand sowie die Funktion der Landschaft:

 

·          Sichern und Entwickeln einer naturnahen Gewässerlandschaft, Stärken der Fließgewässerdynamik

·         Sichern und Verbessern der klimatischen Bedingungen

·         Erhalt, Entwicklung der gesetzlich geschützten Biotope

·         Steigerung der Artenvielfalt

·         Gewässergüte verbessern

·         Erhalt und Schutz der vielschichtigen Kulturlandschaft

·         Erhalt und Schutz der alten historischen Parkanlagen

·         Erhalt und Schutz der Mühlenteiche und des alten Mühlengrabenssystems

·         Erhalt und Schutz der denkmalgeschützten Gebäude und baulichen Anlagen

·         Erhalt und Ausbau der Landschaft für die extensive Erholung

·         Berücksichtigung der historischen Wegestrukturen

·         Rechtliche Sicherung weiterer schützenswerter Bereiche im Sinne von Natur- und Denkmalschutz.

 

Werden die anstehenden Planungen und Vorhaben nicht auf den Naturhaushalt und den zu schützenden Landschaftsraum abgestimmt, ist eine Konzeption mit dem Erhalt und Fortentwicklung der wesentlichen Gebiets- und Naturraumcharakteristika nicht mehr möglich.

 

5.2.            Naturschutzfachlich relevante laufende Untersuchungen für die Soers

 

·         Die hohe Empfindlichkeit einiger Lebensräume der Soers vor Augen hat die Verwaltung entschieden, im Rahmen der Planung des Projekts „Pferdelandpark“ für die aus naturschutzfachlicher Sicht sensiblen Bereiche, für die der Landschaftsplan den Erhalt einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftelemente reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft als Ziel ausweist, (u.a. gesetzlich geschützte Biotope (§ 62 Biotope), geschützte Landschaftsbestandteilen sowie Biotopkomplexe entlang des Gewässers Vorfluter Soerser Hochkirchen) eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme hinsichtlich der Verträglichkeit von Naherholung und Naturschutz einzuholen.

 

Hintergrund: Laut landschaftsplanerischem Gutachten Pflug (Aachen, 1978) hängt die Eignung einer Landschaft zur (Nah-) Erholung außer von der landschaftlichen Vielfalt auch von der Belastbarkeit der Standorte ab. Nach Pflug besteht für die Soers eine mittlere bis hohe landschaftliche Vielfalt; ein Gebiet mit hoher landschaftlicher Vielfalt kann Standorte mit geringer Belastbarkeit enthalten, so dass einige Erholungsarten nicht oder nur in beschränkten Maße ausgeübt werden können. Bei der Planung neuer Wege, Plätze und weiterer Erholungseinrichtungen ist daher die Schutzwürdigkeit der Flora/Vegetation, und der Funktion als Lebensraumstätte geschützter und gleichzeitig störungsempfindlicher Tierarten, wie Fledermäuse und Wasservögel genau zu prüfen und zu berücksichtigen.

 

·         Im Auftrag des Wasserverbandes Eifel-Rur sind bzw. werden im Bereich der Soers zwei Gutachten zu den Gewässern Wurm sowie Wildbach (und Dorbach; der außerhalb des Betrachtungsraumes liegt) zur Gewässerstrukturgütekartierung und zum Konzept für naturnahe Entwicklung von Fließgewässern durch Planungsbüros erstellt. Das Konzept zur naturnahen Entwicklung der Wurm vom Planungsbüro Koenzen und das Konzept zur naturnahen Entwicklung des Wildbaches und Dorbaches vom  Planungsbüro Lanaplan- sind derzeit noch nicht abgeschlossen und werden in die Planungskonzeption des Landschaftsraums Soers eingebunden. Mit den Bachläufen von  Wurm und Wildbach werden damit wesentliche Konzepte in den Kernzonen der Soers durch die Gutachten entwickelt.

 

·         Seitens der Unteren Landschaftsbehörde werden in diesem Jahr auch für den Landschaftsraum Soers die gesetzlich geschützten Biotoptypen nach § 62 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen  in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) überprüft und fortgeschrieben.

 

·         Aufgrund der günstigen Standortbedingungen in Aachen konnten die einheimischen, geschützten Edelkrebsbestände in Stillgewässern und Fließgewässerabschnitten nachgewiesen werden. Im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen werden z.Zt. Gewässerabschnitte der Wurm und des Wildbaches hinsichtlich der Edelkrebsbestände kartiert.    

 

Die ausgewerteten Kartierungen, Untersuchungen und Konzepte werden in die weiteren Entwicklungs-maßnahmen und Konzepte zur Soers eingearbeitet.

 

5.3.            Allgemeine Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen

 

Zur Erstellung eines eigenständigen und abschließenden Entwicklungskonzeptes für den Landschaftsraum Soers wäre  eine vertiefende Untersuchung des Planungsraumes wünschenswert Einiges konnte  an Hand verfügbarer Informationen (vgl. Punkt 3), eigener Kartierungen und Untersuchungen für ausgewählte Bereiche oder  bestehende Biotopkartierungen der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) mit Angaben zu Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen bereits jetzt erarbeitet werden. Sämtliche Angaben der LÖBF sind nachfolgend besonders kenntlich gemacht.

 

Die aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege erarbeiteten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (s. hierzu die Karte Ausgleichs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Soers) sind mit anderen Belangen (Gewässerschutz, Denkmalschutz, Landwirtschaft, Stadtentwicklung, Forstwirtschaft, u.a.m.) abzuwägen bzw. abzustimmen; diesbezüglich besteht z. Teil noch Klärungsbedarf. Dennoch lassen sich für den Landschaftsraum Soers allgemeingültige Erhalt- und Entwicklungsmaßnahmen formulieren.

 

·         Extensivierung einzelner Grünlandflächen im Landschaftsraum Soers, in den Kernzonen flächenhaft, s. Karte und Folgetext, d.h. Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Düngemittel.

·         Minimierung der Flächeninanspruchnahme insbesondere für weitere bauliche Vorhaben.

·         Anreicherung des Landschaftsbildes und Schaffung von Biotopstrukturen. Ergänzen der vorhandenen Strukturen Hecken- Baumhecken, Alleen und Einzelbaumpflanzung.

·         Erhalt und Pflanzung (Setzstangen) Kopfbäume.

·         Wiedervernässen von Feuchtwiese, Drainagen entfernen u.a. Maßnahmen

·         Schaffung von Amphibienteichen.

·         Grünlandextensivierung der vorhandenen Obstweiden, Anpflanzungen und Pflege von Obstbäumen.

·         Optimieren der Fußwege:, d.h. angepasster Ausbau von Erholungswegen nach den Festsetzungen des Landschaftsplanes zu Wegeverbindungen mit teilweise wegbegleitender Bepflanzung,

·         in sensiblen Schutzgebieten: Beruhigen geschützter Bereiche; Erleben der Landschaft ohne Überlagern empfindlicher und schützenswerter Bereiche des Naturschutzes.

 

 

5.3.1. Entwicklungsmöglichkeiten für die Kernzone 1, Wildbach und Zuläufe (Erhalt- und Entwicklungsmaßnahmen)

 

·         Erhalt und Entwicklung strukturreicher Gewässerläufe von Wildbach und Zuläufen, Förderung der Durchgängigkeit des Gewässers (Nebenschluss des Mühlgrabensystems erforderlich), Offenlegung verrohrter Gewässerabschnitte (insbes. Vorfluter Soerser Hochkirchen) und naturnaher Rückbau der geradlinig ausgebauten und strukturarmen Gewässerabschnitte

·         Grünlandextensivierung in der Gewässeraue, Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Düngemittel.

·         Schutz vor Viehtritt: stellenweises Auszäunen der Bachufer, Ackerland außerhalb der Bachaue, Sicherstellen von Vorrangflächen für Nass- und Feuchtwiesenbereiche und Sumpfried

·         Entwicklung von Retentionsraum, Überschwemmungsflächen entwickeln, Abflachen der Uferbereiche, Wiedervernässen von Feuchtwiesen, Drainagen entfernen

·         Standorttypische Bepflanzung der Gewässeraue (Auwald, Grundwasseranreicherung)

·         Quellsanierung, Pufferzonen sichern, Auszäunung und Extensivierung, naturnaher Rückbau von befestigten Uferanlagen

·         Kopfbaumpflege und Anpflanzung

·         Erhalt und Sicherung der Mühlteiche, ggf. naturnaher Rückbau der Mühlenteiche, Teichanlagen und des Mühlengrabensystems in Abwägung mit dem Ziel „Schaffung der Durchgängigkeit des Gewässers“ (Gewässer sind aufgestaut) und in Abwägung mit dem Denkmalschutz,

·         Entfernen starrer Uferbefestigungen, Entwicklung von Teilen des Mühlengrabens zu Stillwasserbereichen.

·         Optimieren des Wegenetzes um die Gewässeraue, Ausblicke an das Gewässer sind möglich, jedoch nur stellenweise Heranführen von Wegen in die Aue.

 

5.3.2.        Entwicklungsmöglichkeiten für die Kernzone 2, Berger Heide (Erhalt- und Entwicklungsmaßnahmen)

 

·         Verbessern der Gewässerqualität

·         Entwicklung strukturreicher Gewässerlaufes, Offenlegung verrohrter Gewässerabschnitte und naturnaher Rückbau der geradlinig ausgebauten und strukturarmen Gewässerabschnitte

·         LÖBF: Erhalt und Sichern des § 62 LG NRW Biotops Nass / Feuchtwiese mit Sumpfbereichen, Pflegemaßnahmen: Entbuschen, Mahd

·         Grünlandextensivierung in der Gewässeraue, Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Düngemittel.

·         Quellsanierung, Pufferzonen sichern, Auszäunung und Extensivierung, naturnaher Rückbau von befestigten Uferanlagen.

·         LÖBF: Roteichen, Fichten im GLB 73 Berger Heide ersetzen durch bodenständige Gehölze, bei schönem Roteichenbestand langfristige Umwandlung, Belassen von Totholz zusammenbrechende Pappelbestände

·         LÖBF: Schutz vor weiterer Gefährdung des GLB 73 , daher Regelung der Freizeitaktivitäten, kein weiterer Wegebau, Prüfung der Festsetzungen des Landschsaftsplanes.

 

5.3.3.            Denkbare Entwicklungsmöglichkeiten  für die Kernzone 3, Wurm (Erhalt- und Entwicklungsmaßnahmen)

 

·         Entwicklung strukturreicher Gewässer, Durchgängigkeit des Gewässers, naturnaher Rückbau der geradlinig ausgebauten und strukturarmen Gewässerabschnitte, Beseitigen der tiefen Geländeeinschnitte und der starren Uferbefestigung, Abflachen von Uferpartien

·         Bepflanzung der Gewässeraue

·         Extensivierung des Grünlandbewirtchaftung, Schutz der Gewässerufer vor Beweidung, Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Düngemittel.

·         Fischaufstieg bei Wolfsfurth, ökologische Durchgängigkeit , Erhalt des Mühlgrabens Wolfsfurth/ Planung ist derzeit in Abstimmung, Schutz des § 62 Biotops Unterwasservegetation Wurm

 

5.3.4.        Denkbare Entwicklungsmöglichkeiten  für die Kernzone 4, Nebengewässer der Wurm (Erhalt- und Entwicklungsmaßnahmen)

 

·         Erhalt der strukturreicher Gewässer und weitere Optimierung, Durchgängigkeit des Gewässers,

·         Vorschlag der LÖBF: Umwandlung der Fichten und Pappeln in bodenständige Gehölze, Bepflanzung der Gewässeraue

·         Extensivierung des Grünlandbewirtschaftung insbes. um die Quellteiche, Schutz der Gewässerufer vor Beweidung, Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Düngemittel.

·         LÖBF: Rechtl. Sicherung als Naturschutzgebiet insgesamt Paulinenwaldchen über Kreisgrenze hinaus

·         LÖBF: Beschränkung der Freizeitaktivitäten, Bündelung des Erholungsverkehres 

 

5.3.5.            Umsetzungsmöglichkeiten von Erhalt- und Entwicklungsmaßnahmen

 

Möglichkeiten der Umsetzung dieses Entwicklungskonzeptes bestehen in eingeschränktem Umfang über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Bauprojekten. Beispielhaft sei hier u.a. auf die anstehende Maßnahme zur Sanierung der Teiche und zum naturnahen Ausbau des Wildbaches am Firmengelände der ehemaligen ELSA oder die Kooperation mit dem ALRV zu nennen, dessen kompensatorische Maßnahmen mit dem Entwicklungskonzept Soers abgestimmt wurden (u.a. Baumpflanzung entlang des Soerser Weges).

 

Eine weitere Möglichkeit ist die Realisierung der Maßnahmen über eine Förderung (z.B. Stiftung Naturschutz NRW). Die angespannte Lage der öffentlichen Haushalte ist dabei besonders zu würdigen.

 

 

6.          Fazit

 

Ungeachtet des weiterhin bestehenden Nutzungs- und Siedlungsdrucks stellt die Soers bis heute einen kulturhistorisch bedeutsames Gebiet und einen noch weitgehend intakten Landschaftsraum mit schützenswerten Biotopen dar. Die für die Soers bestehenden Planungsüberlegungen stellen diese Qualität grundsätzlich nicht in Frage. Im Gegenteil: das Ziel der Überlegungen ist, durch eine behutsame Entwicklung den Wert dieser Landschaft im Bewusstsein der Bevölkerung zu stärken und die Soers hierdurch vor weiteren negativen Veränderungen zu schützen. Bei den jeweiligen Vorhaben sind selbstverständlich die Auswirkungen auf den Gesamtraum intensiv zu prüfen und die Planungen ggf. anzupassen. Für zulässige Vorhaben oder Eingriffe sind wirksame kompensatorische Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Auch die bereits laufenden und zukünftige Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen liefern in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Soers.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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