Kenntnisnahme - E 26/0069/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuer Standort Stadtarchiv, Herrichtung des Bunkers Lütticher StraßeEntwurf und Kostenberechnung Realisierungsstufe 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- Stadtarchiv
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Mobilitätsausschuss
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22.06.2006
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Kenntnisnahme
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13.06.2006
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●
Gestoppt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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22.06.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die Planung und Kostenberechnung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss sich dieser anzuschließen.
Er beauftragt die Verwaltung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der Maßnahme durch Einplanung in den Entwurf zum Haushaltsplan 2007, respektive den Wirtschaftsplan des E 26 zu schaffen.
2. Der Planungsausschuss nimmt die Planung und Kostenberechnung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Stadtarchiv ist auf Grund verschiedener Rechtsgrundlagen, vor allem durch das Landesarchivgesetz NRW vom 19. Mai 1989, verpflichtet, neben dem historischen Archivgut das gesamte archivwürdige Schrift- und Dokumentationsgut sowie andere Informationsträger, die in städtischen Ämtern, Fachbereichen, Dienststellen und Einrichtungen anfallen und ein Alter von mehr als 30 Jahren haben, zu übernehmen, zu verwahren, zu erhalten und instandzusetzen, zu erschließen und für die Benutzung durch die Öffentlichkeit bereit zu stellen.
Das Stadtarchiv Aachen kann diesen Aufgaben schon seit langem nicht mehr gerecht werden, weil die ihm am Fischmarkt und in der Barockfabrik am Löhergraben zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu einem Drittel mit Archivalien überbelegt sind und für die Übernahme von mehr als 7 km archivwürdigen Materials aus etwa 60 Registraturkellern der Verwaltung kein Raum zur Verfügung steht. Dadurch ist einerseits die Situation für die Verwaltungsstellen unerträglich geworden; andererseits müssen die in den Kellern lagernden Archivalien daher der Benutzung durch die Forschung, die Verwaltung und den interessierten Bürger vorenthalten werden, was inzwischen dem „Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen“ (Informationsfreiheitsgesetz) vom 27. 11. 2001 zuwider läuft.
Das Stadtarchiv hat die Verwaltungsspitze und am 22. 10. 1998 den Kulturausschuss über diese Misere ausführlich informiert. Seitdem sind verschiedene Lösungsmöglichkeiten des Problems durchdacht und verschiedene Gebäude und Räumlichkeiten auf ihre Eignung hin besichtigt bzw. überprüft worden, mit dem Ergebnis, dass sie aus verschiedensten Gründen nicht in Frage kamen.
Der Kulturausschuss hat schließlich am 05. 11. 2003 die Verwaltung formell „beauftragt, baldmöglichst eine fachgerechte Unterbringung des Stadtarchivs zu finden“.
Seitens Politik und Verwaltung wurde der Bunker an der Lütticher Straße als künftiger Standort des Stadtarchivs bestimmt. Daraufhin ist seitens des E 26 in Verbindung mit dem Stadtarchiv die Möglichkeit der Realisierung geprüft worden. Das Ergebnis liegt nun vor.
Das Stadtarchiv Aachen zählt zu den bedeutendsten Kommunalarchiven Nordrhein-Westfalens, ist aber derzeit im Vergleich zu Archiven anderer Städte vergleichbarer Größe mit Abstand am schlechtesten untergebracht.
Aus der Sicht des E 49/3 bietet sich nun mit dem sanierten und auf Dauer trocken gelegten Bunker und dem geplanten Aufbau eine Möglichkeit, das Archiv den Aufgaben angemessen unterzubringen und in der ersten Ausbaustufe einen Teil der außerhalb lagernden Akten zu übernehmen.
Durch die Realisierung der 2. Ausbaustufe können dann alle archivwürdigen Akten übernommen und eine Raum-Reserve für künftige Übernahmen geschaffen werden.
Damit wäre die dem Stadtarchiv obliegende Sicherung der Überlieferungskontinuität erstmals gewährleistet. Aachen könnte sich nicht nur öffentlich auf seine reiche Geschichte berufen, sondern hätte auch einen den fachlichen Kriterien genügenden Aufbewahrungsort für seine Geschichtsdokumente gefunden.
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.09.2005 beschlossen:
- er beauftragt die Verwaltung mit allem Nachdruck bei der Aufsichtsbehörde auf die Freigabe der Planungsmittel zu drängen und
- die Planung voranzutreiben.
Dies ist geschehen:
Die Planungen und Kostenberechnungen wurden vom beauftragten Architekturbüro Cortis, Aachen, in enger Abstimmung mit dem Nutzer E 49/3 - Stadtarchiv erstellt und liegen jetzt vor.
Realisierung Stufe 1:
In einem ersten Bauabschnitt werden die heute dem Stadtarchiv dienenden Magazinflächen und deren Auslagerungen in der Barockfabrik im Löhergraben sowie der größte Teil der in den Verwaltungsgebäuden lagernden Akten in den Baubestand des Bunkers integriert, d.h. der Altbau des Bunkers wird das eigentliche Magazingebäude.
Das Gebäude wird durch ein gut belichtetes Dachgeschoss ( Neubau ) für Verwaltung, Restaurierung und einen ersten Teil der Räumlichkeiten für den Öffentlicher Bereich ergänzt.
Flächenbilanz:
Die folgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Nutzflächen:
Bestand am Standort |
Magazin |
Restaurierung |
Verwaltung |
öffentlicher Bereich |
Fischmarkt |
205 m² |
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130 m² |
60 m² |
Löhergraben |
250 m² |
170 m² |
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Ämter/ Verw. |
905 m² |
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Gesamt |
1.360 m² |
170 m² |
130 m² |
60 m² |
Realisierung Stufe 1 |
Magazin |
Restaurierung |
Verwaltung |
öffentlicher Bereich |
Untergeschoss |
315 m² |
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Erdgeschoss |
317 m² |
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1.Obergeschoss |
458 m² |
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2.Obergeschoss |
399 m² |
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Aufstockung |
3 m² |
157.73 m² |
232.24 m² |
114.69 m² |
Gesamt 2006 |
1.492 m² |
157.73 m² |
232.24 m² |
114.69 m² |
Schlussfolgerung:
- Mit Realisierung der Stufe 1 ist eine Zentralisierung des Stadtarchivs unter Freiziehung des Grashauses und der Barockfabrik möglich. Die nach Entwurfsplanung ermittelte Netto-Nutzfläche der Kompaktusanlagen ( ohne Verkehrsfläche ) in den Magazingeschossen des Bunkers belaufen sich, wie prognostiziert, im 1.BA auf ca. 1.500 m² , das entspricht einer Kapazität von ca. 21.000 lfd. Regalmetern.
- Die im Schreiben des E49/3 vom 19.01.1999 aufgeführten insgesamt 21.110 lfd. Regalmeter (5.330 lfd. Regalmeter Bestand Fischmarkt und Löhergraben, 3.080 lfd. Regalmeter für die geforderte Entzerrung Bestand, 7.200 lfd. Regalmeter Ämter/Verwaltung, 5.500 lfd. Regalmeter für künftige Archivierung) wären also rein rechnerisch schon jetzt vollständig im Bunker unterzubringen.
- Nicht in der Tabelle enthalten, wohl aber bei der vorliegenden Planung berücksichtigt, sind die im aktualisierten Raumprogramm vom 2.7.2004 mit ca. 120 m² geforderten Flächen für Quarantänemagazin, Archivalienübernahme und Aktenvernichtung.
- Der Restaurierungsbereich mit 158 m² ist in der Größenordnung wie im Bestand untergebracht.
- Der Verwaltungsbereich mit geplanten 232 m² Nettofläche ( ohne Sanitärräume ) entspricht nahezu dem des optimalen Raumprogramms.
- Der öffentliche Bereich ist mit schon im 1.BA realisierten 115 m² - von geforderten 380 m² - fast doppelt so groß wie im Grashaus.
Baukosten:
1.1 Kostenberechnung
Stand Entwurfsplanung ( Altbau -Magazingebäude ):
KGR 200 Herrichten + Erschließen = 31.320,00 €
KGR 300 Baukonstruktion = 2.698.361,00 €
KGR 400 Technische Anlagen = 515.040,00 €
KGR 500 Außenanlagen = 70.652,00 € Parkplätze etc.
KGR 600 Ausstattung = 0,00 € - nicht enthalten -
KGR 700 Baunebenkosten = 750.821,00 €
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GBK Altbau Brutto = 4.066.194,00 € incl. 16% MwSt
1.2. Kostenberechnung
Stand Entwurfsplanung Neubau ( Aufstockung ):
KGR 200 Herrichten + Erschließen = 0,00 €
KGR 300 Baukonstruktion = 925.759,00 €
KGR 400 Technische Anlagen = 170.520,00 €
KGR 500 Außenanlagen = 0,00 €
KGR 600 Ausstattung = 0,00 € - nicht enthalten -
KGR 700 Baunebenkosten = 247.291,00 €
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GBK Neubau Brutto = 1.343.570,00 € incl. 16% MwSt
Gesamtbaukosten
Bau: = 5.409.764,00
€ incl.
16% MwSt
1.3 Kosten
der Einrichtung/ Ausstattung:
Kompaktusanlage/ Werkstätten = 497.785,00 €
Sonstiges Büro -Mobiliar = 81.125,00 €
Die Kosten der Kompaktusanlage werden u.U. bezuschusst. Der Förderantrag ist Ende März 06 eingereicht worden. Die Höhe der Fördermittel wird erst nach Verabschiedung des Landeshaushaltes feststehen.
Gesamtinvestition Realisierung Stufe 1= 5.988.674,00 € incl. 16% MwSt
Realisierungszeiträume:
- Vorlauf: Dachabdichtung und Entfernung feuchter Heraklithplatten, Trocknung : ca. 6,0 Monate
- Bau: ab Feigabe der erforderlichen Mittel: ca. 13,0 Monate
- Trocknung nach Bauphase vor Einzug: ca. 2,5 Monate
Gesamt Bauzeit geschätzt: ca. 21,5 Monate
Gebäudebezogene
jährliche Bewirtschaftungskostenkosten:
- Instandhaltung Gebäude/Einrichtung: = 100.000,00 €
- Sonstige Betriebskosten = 60.000,00 €
Gesamtbewirtschaftungskosten/Jahr = 160.000,00
€
Umzugskosten:
(durchschnittliche Schätzung von
Fachfirmen)
- Transportkosten
10.000 lfd. Meter Archivalien = ca. 60.000,00
€
Notwendige Maßnahmen im Vorgriff:
Bei den weiteren Untersuchungen, wurde festgestellt, dass der Bunker möglichst bald trockengelegt werden sollte.
- Instandsetzung der Dachabdichtung und der Dehnfugen
- Entfernung durchfeuchteter Holzwolleleichtbauplatten von Decken und Wänden
- Schließen von Lüftungsschächte
- Aufstellen von transportablen Bautrocknern
Hierfür sind vorab bereitzustellen
50.000,00 € incl.16% MwSt
Realisierung Stufe 2, Machbarkeitsstudie:
Machbarkeitskonzept Realisierung Stufe 2 :
In einem weiteren Bauabschnitt werden durch Ergänzungsbauten zusätzliche Flächen für den Öffentlichen Bereich, Verwaltungsbereich und Archivflächen erstellt.
- Durch die Erweiterung können in einem räumlichen Zusammenhang maximal 2.100 m² Nettogrundflächen zusätzlich bereitgestellt werden. Die maximale Gesamtnettogrundfläche Ausbaustufe 1+2 beträgt damit 3.453 m² + 2.100 m² = 5.545 m².
- Damit übertrifft die Stufe 2 die geforderte maximale Gesamtnettogrundfläche des aktualisierten Musterraumprogramms vom 2.7.2004 um ca. 14 %.
Damit konnte der Nachweis erbracht werden, dass an diesem Standort auch für spätere Generationen zusätzliche Entwicklungsflächen für Archivierung vorhanden sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen lfd.
Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr:
- Für
das Wirtschaftsjahr 2006, Mittel im Vorgriff auf die Revitalisierung in Höhe
von 50.000,00 €
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/ Folgekosten:
- Für die Folgejahre Mittel in Höhe von 5.739.000,00 € zur 1.Realisierungsstufe
- Geschätzte gebäudebedingte Betriebskosten in Höhe von 160.000,00 € pro Jahr werden sich nach Inbetriebnahme der Einrichtung ergeben.
- Die Archivausstattung (Regalanlagen, Werkstätten ) wird durch das Land bezuschusst.
- Die Beantragung der Mittel ist Ende März 2006 durch E49/3 erfolgt.
- Die Zuschusshöhe steht erst nach Verabschiedung des Landeshaushalts fest.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
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2
|
(wie Dokument)
|
10,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
36,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|