Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 61/0333/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, - vorbehaltlich des Abschlusses der 2. Änderung des Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB - die I. (vereinfachte) Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 857 - Aachen Arkaden - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, - vorbehaltlich des Abschlusses der 2. Änderung des Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB - die I. (vereinfachte) Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 857 - Aachen Arkaden - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

I. (vereinfachte) Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 857 - Aachen Arkaden -

hier: Satzungsbeschluss

 

In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 15.02. sowie des Planungsaus­schusses am 02.03.2006 wurde über die I. Änderung des Bebauungsplanes Aachen Arkaden beraten. Der Vorhabenträger hatte dargestellt, dass sich im Rahmen der weiteren Hochbauplanung ein Änderungsbedarf ergeben hatte. Die politischen Gremien haben der Durchführung eines Änderungsverfahrens zugestimmt.

 

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, wurde ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Das heißt, es erfolgte keine erneute Offenlage, sondern die betroffenen Bürger und Behörden wurden innerhalb einer angemessenen Frist um ihre Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen gebeten.

 

Seitens der beteiligten Behörden wurden keine Bedenken geäußert.

 

Von den Eigentümern der gegenüberliegenden Wohnbebauung am Eisenbahnweg wurde Kritik an der geplanten Änderung der Fassade entlang dieser Straße geübt. Im Bebauungsplanverfahren war im Jahr 2004 diesbezüglich ein Kompromiss zwischen Vorhabenträger und Nachbarn ausgehandelt worden. Dieser sah in einem Teilbereich der Fassade einen Rücksprung vor, der gleichzeitig mit Bäumen begrünt werden sollte. Für das Änderungsverfahren hatte der Investor jedoch einen Fassadenentwurf vorgelegt, der diesem Kompromiss nicht entsprach.

 

Nachdem deswegen zunächst Bedenken geäußert wurden, konnte erneut eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da der Vorhabenträger sich schließlich einverstanden erklärt hat, wieder einen Fassadenrücksprung sowie eine Begrünung vorzusehen. Der neue Fassadenentwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Entsprechend wurden Änderungen im Rechts­plan vorgenommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die I.Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 857 - Aachen Arkaden - als Satzung zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen

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