Entscheidungsvorlage - B 03/0053/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausbauplanung für den Ausbau des von der Sonnenscheinstraße abzweigenden Stichweges Gemarkung Forst, Flur 15, Flurstück 494 des Kosok Planungsbüro für Straßen- und Kanalbau von Januar / Februar 2006, Projektnummer 03.003,, Anlagen ES – S.E.L – 01, ES – S.E.R. – 01 und ES.K.E.L- 01 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diese zum Bestandteil des Ausbauvertrages zwischen dem Ausbauträger und der Stadt Aachen zu nehmen. Die entsprechenden Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung, die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche nach ihrer Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Ausbauträger möchte auf den Grundstücken Gemarkung Forst, Flur 15, Flurstücke 2236 – 2239 vier Einfamilienreihenhäuser mit Garagen errichten.

 

Die geplanten Bauvorhaben liegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 540 II - Bodelschwinghstraße -. Gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauvorhaben nur zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist. Für die o. a. Bauvorhaben, die an dem bisher nur projektierten von der Sonnenscheinstraße abzweigenden Stichweg Gemarkung Forst, Flur 15, Flurstück 494 liegen ist dies zur Zeit weder verkehrs- noch entwässerungstechnisch gegeben.

 

Mit Schreiben vom 20.03.2006 hat der Ausbauträger daher der Stadt den Abschluss eines Ausbauvertrages angetragen. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Ausbauträger, die für die Sicherung der Erschließung seiner Bauvorhaben auf den o. a. Grundstücken erforderliche Verkehrsfläche entsprechend der Ausbauplanung des Kosok Planungsbüro für Straßen- und Kanalbau von Januar / Februar 2006, Projektnummer 03.003, die mit der Stadt - Fachbereich Verkehr und Tiefbau - abgestimmt wurde, auszubauen.

 

Der Stichweg (Gemarkung Forst, Flur 15, Flurstück 494), der gem. Bebauungsplan Nr.540 II zwischen der Sonnenscheinstraße und der Grünanlage Kettelerstraße verläuft, ist einschließlich Kanal im Trennsystem und Straßenbeleuchtung herzustellen.

 

Die Erschließungsanlage wird als niveaugleiche Mischfläche in einer Breite von 3,20 m hergestellt. Da die Garagen über die Reinhardstraße erschlossen werden, ist die Ausbaubreite ausreichend. An der Einmündung in die Sonnenscheinstraße weitet sich die Fläche bis auf 4,80 m auf. Die Mischfläche erhält einen 45 cm starken Gesamtaufbau bestehend aus 27 cm Frostschutzschicht RCL, 14 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht. Sie wird auf der östlichen Seite durch eine einzeilige Rinne 24/16/14 und beidseitig durch ein Tiefbord T8/20 mit 3 c bzw. 4 cm Anschlag abgegrenzt. In einigen Bereichen erfolgt die Abgrenzung jedoch durch eine Winkelstützwand von 55 cm Höhe, um vorhandene Zaunfundamente nicht zu unterhöhlen. Der Gehweg der Sonnenscheinstraße wird im Einfahrtsbereich mit einer 4 cm starken Schicht aus Brechsand-Splitt-Gemisch auf 15 cm HGT verstärkt und in Betonsteinpflaster 20/10/8 befestigt. Drüber hinaus erhält der Stichweg  am südlichen Ende einen Anschluss an den Gehweg in der Grünanlage Kettelerstraße.  Dieser wird in Wabenpflaster befestigt.

 

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Der Schmutzwasser – und der Regenwasserkanal werden an die entsprechenden bestehenden Kanäle der Sonnenscheinstraße angeschlossen. Beide Kanäle werden aus Steinzeugrohren - DN 250 für das Schmutzwasser, DN 300 für das Regenwasser - hergestellt.

 

Die Herstellung der Straßenbeleuchtung durch den zuständigen Versorgungsträger wird der Ausbauträger im Einvernehmen mit der Stadt -Fachbereich Verkehr und Tiefbau - veranlassen.

 

Die zu den Reihenhäusern gehörenden Garagen werden jeweils im rückwärtigen Gartenbereich errichtet und über die Reinhardstraße erschlossen. Der in diesem Bereich vorhandene Gehwg wird mittels Flügelsteinen abgesenkt. Die Garagenzufahrt wird im Gehwegbereich in Betonsteinpflaster 10/20/8 auf 4 cm Brechsand-Splitt-Gemisch sowie 15 cm HGT auf dem vorhandenen Unterbau befestigt. Für die Anlegung der Garagenzufahrt muss jedoch der in diesem Bereich vorhandene Grün-streifen zurück gebaut werden und die Parkplätze entfallen.

 

 

Die Kosten der Ausbaumaßnahme werden durch den Ausbauträger getragen. Seine Aufwendungen werden bei einer beitragsrechtlichen Abwicklung mit dem zu erhebenden Beitrag verrechnet, soweit es sich bei den Kosten um beitragsfähigen Aufwand handelt.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen - Mitte vor, die Ausbauplanung für den Ausbau des von der Sonnenscheinstraße abzweigenden Stichweges Gemarkung Forst, Flur 15, Flurstück 494 des Kosok Planungsbüro für Straßen- und Kanalbau von Januar / Februar 2006, Projektnummer 03.003,, Anlagen ES – S.E.L – 01, ES – S.E.R. – 01 und ES.K.E.L- 01 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, diese zum Bestandteil des Ausbauvertrages zwischen dem Ausbauträger und der Stadt Aachen zu nehmen. Die entsprechenden Pläne sind Bestandteil des Beschlusses

 

Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung, die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche  Verkehrsfläche nach ihrer Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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