Kenntnisnahme - E 42/0029/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gem. § 11 Abs. 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen nimmt der Betriebsausschuss Stadttheater und Volkshochschule  den Zwischenbericht zum 31. März 2006 zur Kenntnis.

Es erfolgt kein Beschluss.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen, die gemäß der Vorgaben der Stadtkämmerei vom 22.02.2006 in den dort aufgezeigten wesentlichen Abweichungen bzw. Veränderungen wie folgt erläutert wird:

 

Allgemeines

 

Der Zwischenbericht soll in tabellarischer Form die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, ausgehend von den im Wirtschaftsplan festgesetzten Ansätzen, aufzeigen.

 

Um ablesen zu können, ob die Entwicklung zu den Stichtagen 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. im vorgesehenen Rahmen verläuft, werden die Ansatzzahlen (Jahresbeträge) durch 12 Monate dividiert und anschließend mit der Zahl der Monate bis zum jeweiligen Stichtag multipliziert. Diese theoretischen Sollzahlen werden den zum jeweiligen Stichtag erreichten Ist-Zahlen gegenübergestellt und die sich daraus ergebenden Abweichungen in Plus- oder Minus-Prozenten dargestellt.

 

Die letzte Spalte zeigt zum Vergleich die zum jeweiligen Stichtag erreichten Ist-Zahlen des Vorjahres.

 

Erträge:

 

Zu 1.:

Jeweils zu Semesterbeginn zahlen die Teilnehmenden in der Regel das gesamte Teilnehmerentgelt für ihre jeweilige Veranstaltung. Eine Gleichmäßigkeit über das ganze Jahr verteilt ist daher nicht gegeben.

 

Zu 4.:

Die Zahlung von Drittmitteln ist an Zahl und Umfang von Projekten und Auftragsmaßnahmen gekoppelt. Hier ist eine erhebliche Steigerung gegenüber der Planung zu verzeichnen.

 

Zu 6.:

Diese Sammelposition enthält z. B. Erträge aus Werbeeinnahmen, Vermietung, Dienstwohnungsvergütung, Ausleihe von Ausstellungen usw..

 

Aufwendungen:

 

Zu 2.:

Die Honorarkräfte rechnen überwiegend erst zum Semesterende die ihnen zustehenden Honorare ab. Daher ist auch hier eine Gleichmäßigkeit über das ganze Jahr verteilt, ähnlich wie bei den Teilnehmerentgelten, nicht gegeben.

 

 

 

Zu 4.:

Die Rechnungen für Energiekosten treffen meist erst mit einer gewissen Verzögerung bei der Volkshochschule ein.

 

Zu 6.:

Hier wird auf die Ausführungen zu Ziffer 4 verwiesen.

 

Zu 9.:

Auch hier ist eine jährlich verteilte Gleichmäßigkeit nicht gegeben, da Aufwendungen in Abhängigkeit von der Art und der Terminierung der Studienreisen anfallen.

 

Zu 10.:

Die vorhandenen Abweichungen sind auch hier durch ausstehende Rechnungen begründet.

 

Zu 12.:

Vor allen Dingen Aufwendungen für Service-Kosten der REGIO IT und Portoerstattungen an E 26 sind hier für die Überschreitung der Sollvorgabe verantwortlich.

 

Zu 14.:

Unter anderem sind die hier angesiedelten Aufwendungen für Nebenkostenabrechnungen zu Mieten wegen fehlender Rechnungen noch nicht gezahlt.

 

Zu 15.:

Bei Anmietungen ist ein erhöhter Bedarf zu verzeichnen.

 

Zu 17.:

Hier fallen z. B. Jahresmitgliedsbeiträge an, die nicht gleichmäßig über Monate verteilt werden können, sondern in der Regel in einer Jahressumme gezahlt werden müssen.

 

Zu 18.:

Reparaturkosten für das städtische Dienstfahrzeug der Volkshochschule sind ebenfalls nicht gleichmäßig zu verteilen.

 

Wesentliche Maßnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans

Im ersten Quartal wurden keine wesentlichen Maßnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplan der Volkshochschule initiiert.

 

Der Bericht über den bisherigen Geschäftsverlauf ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Im übrigen wird in der Sitzung des Betriebsausschusses mündlich berichtet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Entf.

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Anlagen

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