Entscheidungsvorlage - A 40/0103/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die im Entwurf vorgelegte "Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Pri­mar­stufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)" in der Fassung des 1. Nachtrages zu beschließen.

 

Der Rat beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses die im Entwurf vorgelegte "Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außer­unter­richt­lichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganz­tagsschulen)" in der Fassung des 1. Nachtrages.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Da ab dem 01.08.2006 die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Ausgestaltung, Er­he­bung und Festsetzung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder zu­stän­dig sind, ist durch den Rat der Stadt auch für diesen Bereich eine Satzung zu erlassen.

 

Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf für den Bereich der Kindertagesstätten soll am 06.06.2006 durch den Kinder- und Jugendausschuss beraten und in der nächsten Ratssitzung am 07.06.2006 beschlossen werden.

 

In der gemeinsamen Sitzung von KJA und Schulausschuss am 16.03.2006, in der die Beitragssatzung für die Offene Ganztagsschule beraten wurde, hat die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass an­gestrebt wurde, diese Satzung möglichst auf die für den KiTa-Bereich zu erwartende Satzung in­halt­lich abzustimmen.

 

Obwohl dies weitgehend gelungen ist, ergibt sich jetzt die Notwendigkeit, die Satzung für die OGS in einzelnen Punkten anzupassen bzw. redaktionell zu ändern, um eine einheitliche Bearbeitung, ins­be­son­dere im Bereich der Einkommensermittlung sowie in Bezug auf die bereichsübergreifende Ge­schwis­terregelung, zu ermöglichen.

 

Die notwendigen Änderungen in der OGS-Satzung sind in dem in der Anlage beigefügten Entwurf durch Fettdruck kenntlich gemacht. Die ursprüngliche Fassung ist zum Vergleich ebenfalls beigefügt.

 

Diese Änderungen sollen durch den Rat in gleicher Sitzung, in der auch die Satzung für den KiTa-Be­reich verabschiedet werden soll, beschlossen werden.

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Anlagen

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