Entscheidungsvorlage - A 61/0346/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Prioritätenliste in folgender Reihenfolge zu modifizieren:

O, Ost 2, T, N

Sie beauftragt die Verwaltung, für die Bereiche “O” und “Ost 2" für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen die Voruntersuchungen durchzuführen.

 

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Prioritätenliste in folgender Reihenfolge zu modifizieren:

O, Ost 2, T, N

Er beauftragt die Verwaltung, für die Bereiche  “O” und “Ost 2" für die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen die Voruntersuchungen durchzuführen.

 

Der Antrag gilt als behandelt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bewohnerparken; Antrag der SPD-Fraktion und Grüne Fraktion vom 24.01.2006

hier: Antrag zur Tagesordnung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.08.2006

 

Im beigefügten Ratsantrag wird die Verwaltung beauftragt, eine Bestandssituation des Bewohnerparkens darzustellen und - in Abstimmung mit den jeweiligen Bewohnern - Vorschläge für eine Neuausweisung von Bewohnerparkbereichen zu machen.

 

1982 wurden in Aachen die ersten Anwohnerparkzonen (später Bewohner-) eingerichtet. Bis zum Jahr 2000 konnten insgesamt 14 Bewohnerparkbereiche ausgewiesen werden (s. Anlage).

 

Sachstand

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. 02. 1996 in nachstehender Reihenfolge die Durchführung der Voruntersuchungen zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen beschlossen:

K, C, V, CV, BU 2, O, T, U, N, M und J 2

 

Der Bereich “K” (Kruppstraße) ist seit dem 15.11.2000 eingerichtet.

 

In ihrer Sitzung am 22. 11. 2000 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Einrichtung der Zone “C” (Gerichtsviertel) abgelehnt.

 

In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.10.1997 und in der Sitzung der  Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 08.10.1997 wurde beschlossen, dass der Bereich “V”

( Frankenberger Viertel) nicht eingerichtet werden soll. Durch den Negativbeschluss für die Zone “V” sollte auch auf die Einrichtung des Bereiches “CV” (Beverstraße) verzichtet werden, da sonst mit erheblichen Parkverdrängungen in Richtung Frankenberger Viertel (“V”) gerechnet werden muss. Letztendlich zeigt das Ergebnis aus der Zukunftswerkstatt, dass seitens der Bürger kein Bewohnerparken in diesem Bereich gewünscht ist (Bereiche C, V und CV).

 

Die Einrichtung des Bereiches “BU 2" ( Burtscheid 2) wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 26.01.2000 und in der Sitzung des Verkehrsmanagementausschusses am 27.01.2000 abgelehnt.

 

Die bisher thematisierten Bewohnerparkzonen “O” (Rehmviertel), “T” (Thomashofstraße), “U” (Lütticher Straße), “N” (Nizzaallee), “M” (Goethestraße) und “J 2" (Weststraße) wurden nicht weiter behandelt, da seit dem Jahr 2001 keine Mittel für die Planung und Einrichtung im Haushalt vorgesehen waren. Die Bereiche “BU 3", “Ost 1", “E” und “Ost 2" sind bisher nicht in der Prioritätenliste berücksichtigt.

 

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. 01.2006 die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung des Bewohnerparkens im Umfeld des Blücherplatzes zu planen. Dieser Bereich liegt in der Zone “Ost 2". Da er bisher nicht in der Prioritätenliste enthalten ist, sollte er eingefügt werden.

 

Der Verwaltung liegen aus dem Jahr 2004/2005 Anfragen von Anwohnern zur Einrichtung des Bewohnerparkens für den Bereich  Thomashofstraße/Robensstraße/Passstraße/Rolandstraße/Margratenstraße/Pippinstraße und Maria-Theresia-Allee/Habsburgerallee vor.

 

Weitere Entwicklung

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die beschlossene Prioritätenliste zu modifizieren und zunächst die Umsetzung in den Bereichen

      O, Ost 2, T, E, N

zu untersuchen und diese ggf. einzurichten.

 

Begründung für die vorgeschlagenen Bereiche

Der Bereich “O” (Rehmviertel) wird durch seine Nähe zur Innenstadt sehr stark von Fremdparkern genutzt.

 

Die Zone “Ost 2" (Blücherplatz) wird wie der Bereich “O” stark von Fremdparkern frequentiert, wozu nicht nur die Innenstadtnähe sondern auch im Bereich Jülicher Straße eine hohe tertiäre Nutzung beiträgt. Dieser Bereich sollte nach “O” untersucht werden, da erfahrungsgemäß die Einrichtung einer Bewohnerparkzone auch eine große Parkverdrängung mit sich bringt.

 

Der Bereich “T” (Thomashofstraße) ist die Zone, in der sich die Carolus-Therme befindet. Auch hier ist hoher Parkdruck zu verzeichnen, der möglicherweise u.a. durch Besucher der Therme noch verstärkt wird.

 

Aus dem Bereich “E” (Elsa-Brändström-Straße) gibt es seit vielen Jahren Hinweise  von Anwohnern, die sich  aufgrund der  Innenstadtnähe und bei Veranstaltungen im Eurogress (kurze fußläufige Verbindung durch Kurpark) über Parksuchverkehre beschweren.

 

Auch die Bewohner der Zone “N” (Nizzaallee) äußern sich vermehrt über Parkplatzmangel seit Einrichtung der Parkzone “K” (Kruppstraße). Hier macht sich ebenfalls der Verdrängungseffekt bemerkbar.

 

In erster Stufe sollte für die Bereiche “O” und “Ost 2" eine Planung erstellt werden und in zweiter Stufe für die Bereiche “T” , “E” und “N” .

Voraussetzung für die Planung ist die Durchführung einer Voruntersuchung, deren Ergebnis dem Ausschuss vor Erstellung der Planung vorgestellt wird.

 

Für die Voruntersuchungen werden in 2006 Mittel in Höhe von ca. 10.000,– € bis 15.000,– € benötigt. Zurzeit steht keine Haushaltsstelle für Bewohnerparken zur Verfügung. Zur Deckung können Mittel aus der HHSt. Verkehrsuntersuchung und Verkehrszählung 1.61000.61040 bzw. aus dem zugehörigen Deckungskreis verwendet werden.

Weitere Haushaltsmittel sind in den Folgejahren für Planung und Einrichtung notwendig.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Voruntersuchungen werden in 2006 noch ca. 10.000,– €  bis 15.000,– € benötigt. Zurzeit steht kein separater Haushaltsansatz zur Verfügung. Mittel können aus der HHSt. Verkehrsuntersuchung und Verkehrszählung 1.61000.61040 bzw. dem zugehörigen Deckungskreis zur Deckung verwendet werden.

Folgejahre

Für das Haushaltjahr 2007/2008 ist die Einrichtung einer separaten Haushaltsstelle in Höhe von je 80.000,– € erforderlich.

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Anlagen

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