Kenntnisnahme - A 61/0360/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof

 

Letztmalig wurde in der Sitzung des Verkehrsausschuss vom 23.06.2005 über das Thema berichtet.

 

Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro MWM im Auftrag der APAG die Machbarkeit einer Fahrradstation am Hauptbahnhof Aachen an verschiedenen Standorten überprüft. Der ehemals favorisierte Standort Hackländerstraße steht danach weiterhin zur Verfügung. Allerdings sind durch die zwischenzeitlich erfolgten Bahnhofsumbauten die Anforderungen der DB an diesen Standort weiter gewachsen, so dass mit deutlich höheren Kosten als ursprünglich angenommen zu rechnen ist.

 

In den Gesprächen mit der DB AG deutet sich als Alternative unterdessen die Möglichkeit an, im Bereich der ehemaligen Expressguthalle entlang der Zollamtstraße eine Lösung für das bewachte Fahrradparken zu erreichen. Zwar wird seitens der DB über eine höherwertige Nutzung des Geländes und der Räumlichkeiten nachgedacht, dies wird sich jedoch erst mittel- bis langfristig ergeben. Für den Zwischenzeitraum erscheint es auch aus Sicht der DB denkbar, eine provisorische Lösung umzusetzen, die auch als Vorlaufbetrieb für eine spätere Radstation dienen könnte. Der Aufwand für Renovierungs- und Ausstattungsaufwand wäre hierbei deutlich geringer als bei den ursprünglich angedachten Lösungen. Sollte sich die Annahme des Angebotes als positiv herausstellen, könnte im Zusammenhang mit der endgültigen Bebauung des Geländes ggf. Raumangebote für eine endgültige Fahrradstation im Kellergeschoss berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung hat sich mit der Bitte um Mitteilung der Modalitäten an die DB AG gewandt und wird sich danach umgehend mit potenziellen Betreibern zusammensetzen und ein Betriebskonzept erarbeiten. Aus den Abschätzungen von MWM ergibt sich, dass ein Betrieb unter Inanspruchnahme von Beschäftigungsinitiativen sinnvoll ist.

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Auswirkungen

 

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