Entscheidungsvorlage - A 20/0058/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die nachstehende von Stadtkämmerin Frau Grehling, Ratsfrau Moselage sowie den Ratsherren Einmahl, Plum und Pilgram getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW zu genehmigen:

„Dringlichkeitsentscheidung

Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 90.000 € bei der Haushaltsstelle 1.75000.71510.1 „Zuschuss an Aachener Stadtbetrieb“ für die Sanierung des Baudenkmals Campo Santo.

 

Aachen, 11.07.2006

i.V. gez. Grehling  gez. Einmahl   gez. Plum

Der Oberbürgermeister  Ratsherr   Ratsherr

 

gez. Pilgram   gez. Moselage

Ratsherr   Ratsfrau"

 

 

 

(Grehling)

 

 

Der Rat der Stadt genehmigt die nachstehende von Stadtkämmerin Frau Grehling, Ratsfrau Moselage sowie den Ratsherren Einmahl, Plum und Pilgram getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW zu genehmigen:

„Dringlichkeitsentscheidung

Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 90.000 € bei der Haushaltsstelle 1.75000.71510.1 „Zuschuss an Aachener Stadtbetrieb“ für die Sanierung des Baudenkmals Campo Santo.

 

Aachen, 11.07.2006

i.V. gez. Grehling  gez. Einmahl   gez. Plum

Der Oberbürgermeister  Ratsherr   Ratsherr

 

gez. Pilgram   gez. Moselage

Ratsherr   Ratsfrau"

 

In Vertretung:

 

 

Rombey

 

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Erläuterungen

Das Baudenkmal Campo Santo auf dem Westfriedhof ist dringend sanierungsbedürftig. Es handelt sich u.a. um nachfolgend genannte Positionen:

 

  • Dach (großflächige Sanierung des Daches in denkmalgerechter Form)

 - großflächige Durchfeuchtung der Dachschalung und Beschädigung des Schieferbelags und                             der Vordecke

 - starke Korrosion und Undichtigkeit der Dachverblechung

 

  • Gruftanlage/Fußboden

 - Stahlträger der Ziegelkappen-Decke sind stark korrodiert

 - großflächige Abschalungen auf den Sandsteinplatten

 - Stahlträger der Ortbetondecken der Gruftetagen sind stark korrodiert und nicht mehr tragfähig

 - Gruftkonstruktion ist dringend sanierungsbedürftig, da ansonsten das Gebäude geschlossen                             werden muss

 

  • Fassade

 - Sicherung, Reparatur und Säuberung der Tuffsteinfassade

 - Austausch von stark beanspruchten und defekten Zierteilen aus Sandstein

 

  • Fenster

 - Erneuerung der Fenster und Türen der Südseite

 - Ersetzen der Grundprofile der Stahlfenster, da diese nach Entfernen des Rostes nicht mehr                             tragfähig sind

 

Im Zuge dieser Maßnahme sind für einen I. BA. Fördermittel des Landes in Höhe der Hälfte der Sanierungskosten bewilligt und bereits ausgezahlt worden. Nun ist der Eigenanteil der Sanierungsmaßnahme aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.

 

Im Wirtschaftsplan 2004 des E 18 wurde für die Gesamt-Sanierungsmaßnahme im Rahmen des Zuschusses ein Betrag von 205.000,00 € berücksichtigt und veranschlagt. Eine Auszahlung dieses Betrags an E 18 erfolgte jedoch nicht, da zunächst die Bewilligung der Landesmittel abgewartet werden musste.

 

Die Verringerung des Zuschusses an E 18 im UA 750 bewirkte somit für das Haushaltsjahr 2004 eine Einsparung in Höhe von 205.000,00 €. Eine Veranschlagung in den Folgejahren wurde lediglich für die BA. II und III vorgesehen.

 

Die inzwischen bewilligten Fördermittel wurden an den E 18 weitergeleitet. Aus dem städtischen Haushalt ist nunmehr der Eigenanteil für den I. BA. in Höhe von 90.000 € bereitzustellen.

 

 

 

Eine Belastung des Korridors liegt bei dem Zuschuss an den Aachener Stadtbetrieb im UA 750 nicht vor, da es sich nicht um freiwillige Maßnahmen handelt, sondern um Ausgaben im Rahmen der kostenrechnenden Einrichtung „Friedhöfe“ und die Mehrausgaben über die Gebühren zu refinanzieren sind.

 

Vor Genehmigung des erheblichen Mehrbedarfs war gemäß § 82 (1) GO NRW die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen, dessen nächste Sitzung, bei der dies entschieden werden konnte, jedoch erst am 15.08.2006 stattfand. Eine unmittelbare Bereitstellung überplanmäßiger Mittel war jedoch erforderlich, da ein weiteres Hinauszögern der dringenden Sanierungsmaßnahmen nicht vertretbar ist.

 

Aufgrund der Unaufschiebbarkeit der Sanierung war die vorgenannte Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, die nunmehr gem. § 60 GO NRW zur Genehmigung vorgelegt wird.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 90.000,00 Euro im Verwaltungshaushalt ergeben.

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