Kenntnisnahme - Dez III/0016/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag der Grünen Bezirksvertretung vom 26.05.2006 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Antrag vom 26.05.2006 bittet die Grüne Bezirksvertretung in der Stadt Aachen um Sachstands-bericht durch die Verwaltung und Anhörung eines Greenpeace–Vertreters zum „Genmais–Versuch“ in Aachen, Gut Melaten, auf den Greenpeace in einem Artikel in der Aachener Zeitung vom 08.04.2006 aufmerksam machte.

 

Seitens der Verwaltung wird wie folgt Stellungnahme genommen:

 

Bei dem besagten „Genmais–Versuch“ handelt es sich nicht um sog. Freisetzungsversuche oder das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes, sondern um den Anbau von gentechnischem Saatgut, für das eine europaweite Genehmigung vorliegt. Hier ist nach Gentechnikgesetz eine Anzeigepflicht vorgesehen, der mit Veröffentlichung im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Genüge getan wird.

 

Im vorliegenden Fall wurde laut Standortregister bereits in 2005 und nun erneut in 2006 auf einer ca. 2.500 m² großen Fläche ( Gemarkung Laurensberg, Flur 24, Flurstück 471 ) Nähe Gut Melaten gentechnisch veränderter Mais ( sogenannter BT–Mais ) mit dem spezifischen Erkennungsmarker MON–00810–6 ( Saatgut der Firma Monsanto ) angebaut. Die gentechnische Veränderung bezieht sich auf die Insektenresistenz gegenüber dem Maiszünsler, der in der Aachener Region aktuell kein Schädlingsproblem darstellt. Das Saatgut wurde EU-weit bereits 1996 gentechnikrechtlich zugelassen und nach einer zweijährigen amtlichen Wert- und Registerprüfung auch vom Bundessortenamt für den unbegrenzten Vertrieb freigegeben. Die Genehmigung gilt für 10 Jahre und kann verlängert werden, ein entsprechendes Verfahren läuft derzeit. Die Kommunen sind in diesen EU-weiten Genehmigungsverfahren nicht beteiligt; zuständige Behörden in Deutschland sind das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

 

Träger der Anbaumaßnahme Nähe Gut Melaten ist die RWTH Aachen, Lehrstuhl für Biologie V, die auf diesem Feld ökologische Sicherheitsforschung betreibt. Die Projekte der RWTH Aachen werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Die genutzte Anbaufläche liegt in räumlicher Nähe zum Naturschutzgebiet Seffent / Wilkensberg, das u. a. auch großen Insektenreichtum aufweist. Zu Vergleichs- und Sicherheitszwecken sind die gentechnisch veränderten Pflanzen ( sog. transgene Pflanzen ) von einem breiten Streifen konventioneller Maispflanzen umgeben.

 

Auf Basis der Ratsanträge 6/15 ( Grünen Fraktion: „Gentechnikfreie Zone Aachen“ ) und 18/15
( CDU–Fraktion „Gentechnik als Chance“ ) hat sich die Politik bereits mit dem Thema befasst und zwar im Umweltausschuss am 08.03.2005 und 14.06.2005 sowie im Rat am 13.04.2005. In der Sache hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass sie keine Zuständigkeit in Fragen der Gentechnik hat und die Koordination von Selbstverpflichtungen der Landwirte – ob nun Ausschluss grüner Gentechnik ( grüner Antrag ) oder Einsatz grüner Gentechnik ( CDU ) – in die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammern fällt.

 

Wegen der Nähe zum Naturschutzgebiet könnte grundsätzlich noch § 34 a i.V.m. § 34 Bundesnatur-schutzgesetz zum Tragen kommen. Danach sind Projekte unzulässig, wenn Sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung von bestimmten Schutzgebieten führen können. Im Rahmen der Zulassung zum Anbau sind bisher keine Abstände zu Schutzgebieten gesetzlich festgeschrieben. Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt beim BT–Mais ( MON 810 ) einen Mindestabstand von 200 m, der im vorliegenden Fall eingehalten wird. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes Seffent / Wilkensberg ist insoweit nach erster Einschätzung nicht auszugehen. Grundsätzlich wäre ein größerer Abstand der Anbauflächen zum Naturschutzgebiet wünschenswert; angesichts der Durchführung von Sicherheitsforschung und fehlender Alternativflächen bei der RWTH erscheint dies aber unrealistisch. Der Nachweis einer erheblichen Beeinträchtigung, wäre durch die Kommune zudem nur schwerlich zu belegen, da hierzu sehr genaue Kenntnisse des Arteninventars im Schutzgebiet und dessen Empfindlichkeit gegenüber dem BT–Mais notwendig wären, die bei der Verwaltung derzeit so nicht vorliegen.

 

Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung keine weiteren Handlungsmöglichkeiten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

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Anlagen

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