Entscheidungsvorlage - A 61/0362/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Borngasse zwischen Theaterstraße und Franzstraßehier: Umbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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09.08.2006
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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17.08.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des vorgestellten Planes (Nr. 2006/06-02/LP) einen Ausbauplan zu fertigen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des vorgestellten Planes (Nr. 2006/06-02/LP) eine Ausbauplanung zu erstellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Die AachenMünchener Versicherung AG plant im Bereich Borngasse eine bauliche Erweiterung. Im Bereich des ehemaligen Landesbehördenhauses und des ehemaligen Gebäudes der STAWAG sowie neben dem vorhandenen Direktionsgebäude sollen zwei Neubauten entstehen.
In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, die Borngasse umzubauen und die Verkehrsfläche neu zu ordnen. Die teilweise unterdimensionierten Gehwege sowie die Fahrbahn können verbreitert und zusätzlich in einem Teilbereich ein Parkstreifen angelegt werden, wodurch u.a. das städtebauliche Erscheinungsbild attraktiver wird.
Durch eine neue, städtebaulich ansprechend gestaltete, zentrale Treppenanlage zur Aureliusstraße wird etwa in der Mitte des Straßenabschnittes ein Anschluss in Richtung Hauptbahnhof geschaffen, der eine neue zukünftig hoch frequentierte Fußwegeachse durch das Kapuzinerkarree in Richtung Innenstadt erwarten lässt.
Zustand
Die Borngasse ist eine Straße mit Zweirichtungsverkehr. Sie dient der Anlieferung u.a. der im Kapuziner Karree ansässigen Firmen sowie der Postfiliale. Zugleich ist sie Zu- bzw. Abfahrt der Parkhäuser Kapuziner Karree und Galeria Kaufhof/Saturn. Die Straße übernimmt außerdem Verbindungsfunktionen im innerstädtischen Verkehrsstraßenetz zwischen Boxgraben und Theaterstraße. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf 50 km/h festgesetzt.
Die Verkehrsfläche hat eine Breite von ca. 10,00 m. Diese ist aufgeteilt in eine Fahrbahn von ca. 5,50 m bis ca. 6,25 m und beidseitige Gehwege von ca. 2,00 m, die jedoch stellenweise auf ca. 1,50 m eingeengt sind.
Das Fahrbahnrandparken ist wechselseitig gestattet. Auf der südöstlichen Seite vor den Häusern Nr. 35-43 existieren ca. 7 und auf der nordwestlichen Seite vor Haus Nr. 34 ca. 8 Parkplätze, d.h. insgesamt können hier ca. 15 Fahrzeuge abgestellt werden. Im Abschnitt zwischen Theaterstraße und Franzstraße gehört die Borngasse zur Bewohnerparkzone „A” (Aureliusstraße).
Die Borngasse hat heute eine Tagesbelastung von ca. 5.000 Kfz. Wegen der Zu- und Abfahrt zum Parkhaus Kapuziner-Karree und in Teilen auch zum Parkplatz Galeria Kaufhof/Saturn (insgesamt ca. 1400 Parkplätze) hat die verkehrliche Bedeutung der Borngasse in der Vergangenheit zugenommen.
Die Zu- und Abfahrt in dieses Teilstück der Borngasse geschieht über Theaterstraße und Franzstraße/Karmeliterstraße. Das Verkehrsmodell der Stadt Aachen simuliert für die das Plangebiet umgebenden Straßen Verkehrsaufkommen zwischen 7.600 Kfz/24h und 18.000 Kfz/24h an.
Verkehrsuntersuchung
Für den Bebauungsplan Nr. 873 wurde zum Nachweis der verkehrlichen Erschließung und zur Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Jeweils ein Exemplar der Untersuchung der Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH emig-VS, die von der AMB Generali Immobilien GmbH beauftragt und dem Planungsamt betreut wurde geht den Fraktionen per Post zu. In der Untersuchung wird die maximale Auslastung des B-Plan-Gebietes begutachtet.
Dabei wird in einen Analyse-Fall (mit Landesbehördenhaus in bisheriger Nutzung), einen Analyse-Fall-Grundbelastung (Ohne Landesbehördenhaus) und einen Planfall 1 (mit den Vorgaben und Festlegungen des B-Plans Nr. 873) unterschieden. Wesentlich für den betrachteten Planfall 1 ist darüber hinaus, dass die Anbindung der notwendigen Tiefgarage mit ca. 250 Stellplätzen unter dem neuen Baukörper Franzstraße/Borngasse von der Franzstraße aus erfolgt.
Mit dem Abriss des Bestandes an der Borngasse/Franzstraße werden am Tag ca. 750 Fahrten und Wege entfallen, wovon ca. 490 Kfz-Fahrten sind. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Zunahme der Büroflächen gemäß Bebauungsplan und die mögliche untergeordnete Einzelhandelsnutzung bis ca. 2.900 Fahrten und Wege neu entstehen werden. Damit kommt es im Vergleich zum Analyse Fall zu rd. 2.150 zusätzlichen Fahrten und Wegen, die zu ca. 800 zusätzlichen Kfz-Bewegungen führen werden. Der überwiegende Anteil dieses Verkehrsaufkommens ist mit dem MK 1 verknüpft, da die Arbeitsplatzdichte im MK 2 sowie die Anzahl der Stellplätze in der vorhandenen Garage trotz baulicher Veränderungen weitgehend unverändert bleiben werden. Die Borngasse wird über die Verlagerung der Anbindung des MK 1 an die Franzstraße im westlichen Abschnitt zwischen Franzstraße und Zufahrt Alter Posthof geringfügig um ca. 200 Kfz-Fahrten am Tag entlastet. Im östlichen Teil der Borngasse bis zur Theaterstraße wird mit einer Zunahme des werktäglichen Verkehrsaufkommens von lediglich ca. 90 Kfz-Fahrten gerechnet. Aufgrund der neuen Tiefgaragenanbindung des MK 1 direkt an die Franzstraße wird für die Franzstraße/Karmeliterstraße eine Zunahme des werktäglichen Verkehrsaufkommens von ca. 1.000 Kfz erwartet, wobei sich dieser zusätzliche Verkehr hauptsächlich in Richtung Boxgraben und Lagerhausstraße orientiert.
Die Überprüfung der Kapazitäten an den lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten Franzstraße/
Karmeliterstraße/Borngasse und Theaterstraße/Borngasse hat ergeben, dass die zusätzlich prognostizierten Verkehrsmengen für die veränderte Nutzung des Plangebietes zu keiner Veränderung der Qualität des Verkehrsablaufes führen. Die Leistungsfähigkeit ist im heutigen Zustand und für die prognostizierte Verkehrssituation gut bis befriedigend einzuschätzen.
Planung
Im Zuge der Umgestaltung ist eine durchgehende Fahrbahnbreite von 6,00 m vorgesehen.
Im Abschnitt Theaterstraße bis alter Posthof soll der vorhandene Querschnitt beibehalten werden, d.h. die vorhandenen Gehwege von jeweils 2,00 m werden bei der Umgestaltung in ihrer Breite nicht verändert. Lediglich im direkt an die Treppe angrenzenden Bereich ist ein Gebäuderückbau vorgesehen, um hier eine Aufweitung des Straßenraumes zu erreichen.
Gegenüber der Treppenanlage soll in Verbindung mit der Fläche vor dem neuen Eingangsbereich (Haus Nr. 4 der AM) eine neue Platzsituation geschaffen werden. Dabei soll die bisherige Zufahrt zum Alten Posthof in eine einheitliche Gestaltung aufgenommen werden. Um ein Abstellen von Fahrzeugen im Bereich des öffentlichen Gehweges vor Haus 4 von Anfang an zu unterbinden, soll die gesamte Fläche abgepollert werden.
Die private Platzfläche vor Haus 4 soll mit einem Gehrecht zur öffentlichen Nutzung belegt
werden.
Der Ausbau der Straße selber soll im Trennsystem erfolgen. Die Fußwegquerung im Bereich der Treppenanlage wird im Bereich der Fahrbahn durch den Materialwechsel der Oberfläche realisiert. Der Übergang von Gehweg zur Fahrbahn soll mit einem Rundbord (3 - 5 cm Auftritt) versehen werden.
Im Abschnitt von der Treppenanlage bis zur Franzstraße beträgt der Abstand zwischen der bestehenden Bebauung auf der südöstlichen Seite und der geplanten Gebäude auf der nordwestlichen Seite ca. 13,00 m. Hierdurch kann in diesem Abschnitt zusätzlich auf der nordwestlichen Seite ein 2,00 m breiter Längsparkstreifen, unterbrochen durch Baumfelder, angelegt werden. Ca. 12 Fahrzeuge können hier abgestellt werden. Der Gehweg wird auf dieser Seite auf ca. 3,00 m verbreitert.
Finanzierung
Die Ausbaukosten werden von der AachenMünchener übernommen bzw. zum Teil vorfinanziert. Mittel können über eine Vertragshaushaltsstelle bereitgestellt werden.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, dass auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes (Plan Nr. 2006/06-02/LP) eine Ausbauplanung erstellt wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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770,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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140,9 kB
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