Entscheidungsvorlage - B 03/0058/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 874 festzusetzenden Erschließungsanlage einschließlich Kanäle im Trennsystem und Beleuchtung sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Einmündung in die Schloss-Rahe-Straße zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 874 die Planung des Ingenieurbüros H. Berg & Partner GmbH vom Juli 2006, Proj.-Nr. 89603.1, Blatt-Nr. A2 bis A5 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 874 die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche nach ihrer Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen und als Verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325 / 326 StVO auszuweisen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 874 festzusetzenden Erschließungsanlage einschließlich Kanäle im Trennsystem und Beleuchtung sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Einmündung in die Schloss-Rahe-Straße zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 874 die Planung des Ingenieurbüros H. Berg & Partner GmbH vom Juli 2006, Proj.-Nr. 89603.1, Blatt-Nr. A2 bis A5 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Derzeit stellt die Stadt den Bebauungsplan Nr. 874 – Schloss-Rahe-Straße – auf. Der Satzungsbeschluss wird eventuell im September / Oktober 2006 durch den Rat der Stadt gefasst werden. Um eine möglichst zügige Realisierung des Bebauungsplanes sicher zu stellen, wird seitens der Verwaltung zeitgleich der entsprechende Erschließungsvertrag erarbeitet. Die Verwaltung stellt daher bereits jetzt die Ausbauplanung für die Herstellung der Erschließungsanlage vor und bittet die Bezirksvertretung Aachen – Laurensberg und den Verkehrsausschuss, die vorgenannte Empfehlung bzw. den  vorgenannten Beschluss zu fassen.

 

 

Die Erschließungsträgerin beabsichtigt, nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 874 auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Laurensberg, Flur 33, Flurstück 2715 neun Einfamilienhäuser in Reihen- bzw. Einzelbauweise zu errichten. Für die Sicherung der Erschließung ihrer Bauvorhaben ist die erforderliche Verkehrsfläche einschließlich Kanäle im Trennsystem und Beleuchtung entsprechend der Planung des Ingenieurbüros H. Berg & Partner GmbH vom Juli 2006, Proj.-Nr. 89603.1, Blatt-Nr. A2 bis A5 auszubauen sowie die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Einmündung in die Schloss-Rahe-Straße durchzuführen. Diese Planung wurde mit der Stadt - Fachbereich Verkehr und Tiefbau – sowie der STAWAG abgestimmt

 

Die Erschließung der Baugrundstücke erfolgt über eine Erschließungsanlage, die nördlich des alten Kesselhauses der ehemaligen Spinnerei / Weberei Gilljam in nordwestlicher Richtung abzweigt. Sie endet ungefähr am Rande des Plangebietes, soll jedoch zu einem späteren Zeitpunkt und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auch das rückwärtige Schlossparkgelände erschließen. Von dieser Erschließungsanlage zweigen in nördlicher Richtung zwei jeweils ca. 12 m bzw. 13 m lange und am Ende 4 m breite Stichstraßen ab, die als Privatstraßen weitergeführt werden und die hinteren Baugrundstücke erschließen.

 

Die öffentliche Erschließungsanlage wird als niveaugleiche Mischfläche ausgebaut und durch die Beschilderung 325 / 326 gemäß § 42 StVO als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Sie wird im mittleren Abschnitt in einer Breite von 5 m ausgebaut. Im vorderen Bereich wird die Verkehrsfläche durch die Anlegung von drei jeweils 2 m breiten Parkplätzen auf 7 m verbreitert. Am Ende des Plangebietes wird die Verkehrsfläche ebenfalls in einer Breite von 7 m ausgebaut, um die erforderliche Feuerwehraufstellfläche sicher zu stellen. Die Befestigung der Mischfläche erfolgt mit Ausnahme der Fläche für die Parkplätze in hellgrauem Betonsteinpflaster 10/20/10 im Ellenbogenverband auf 3 cm Splittbett, 25 cm Schottertragschicht und 22 cm Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 60 cm, RSTO III). Die Parkplätze erhalten den gleichen Unterbau, werden jedoch in Betonsteinpflaster anthrazit 10/20/10 befestigt. Darüber hinaus durchzieht ein gestalterisches Pflasterband aus anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster 10/20/10 im Läuferverband die Mischfläche. Die Straßenentwässerung erfolgt über eine zweizeilige Pflasterrinne aus Betonsteinpflaster 16/16/14, die sich südlich an die Mischfläche und die Parkplätze anschließt. Die Pflasterrinne wird durch ein Hochbord 15/25 mit 10 cm Anschlag im Bereich der Parkplätze vom 50 cm breiten Schrammbord aus anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster und im übrigen Bereich von der anzulegenden 50 cm breiten Grünfläche abgegrenzt. An der nördlichen Seite wird die Mischfläche durch ein Flachbord F5 10/20 von den Privatgrundstücken getrennt.

 

Die Entwässerung erfolgt im Einvernehmen mit der STAWAG im Trennsystem über Freispiegelkanäle DN 250 und DN 300 aus Steinzeug bzw. aus Beton mit Anschluss an die vorhandenen Kanäle der Schloss-Rahe-Straße. Sie ist so konzipiert und ausreichend dimensioniert, dass bei einer späteren Verlängerung der Erschließungsanlage ein Anschluss der neuen Kanäle problemlos möglich ist.

 

Vorgesehen ist die Errichtung von drei Beleuchtungsmasten in Abstimmung mit der STAWAG und der Stadt – Fachbereich Verkehr und Tiefbau -.

 

Zur Anbindung der neuen Erschließungsanlage an die Schloss-Rahe-Straße wird im Einmündungsbereich der vorhandene Gehweg abgesenkt und in Verbundsteinpflaster befestigt.

 

Die Kosten der nach dem noch abzuschließenden Erschließungsvertrag herzustellenden Erschließungsanlage (öffentliche Verkehrsfläche einschließlich Kanalisierung, Beleuchtung und Grünfläche sowie erforderliche Anpassungsarbeiten) werden von der Erschließungsträgerin getragen und finanziert. Für die Erschließungsträgerin ergibt sich lediglich ein Erstattungsanspruch für die auf die Grundstücksentwässerung entfallenden Kanalausbaukosten. Die Finanzierung der Erstattung erfolgt im Rahmen des Betriebsführungsvertrages „Kanäle“ über den Vertragspartner STAWAG. Insoweit entstehen der Stadt keine Kosten.

 

Nach mängelfreier Abnahme der hergestellten öffentlichen Verkehrsfläche übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast. Die Widmung dieser Flächen erfolgt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NW.

 

 

Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vor, die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 874 festzusetzenden Erschließungsanlage einschließlich Kanäle im Trennsystem und Beleuchtung sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Einmündung in die Schloss-Rahe-Straße zur Kenntnis zu nehmen und dem Verkehrsausschuss zu empfehlen, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 874 die Planung des Ingenieurbüros H. Berg & Partner GmbH vom Juli 2006, Proj.-Nr. 89603.1, Blatt-Nr. A2 bis A5 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Des Weiteren schlägt die Verwaltung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vor, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 874 die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche nach ihrer Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen und als Verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325 / 326 StVO auszuweisen.

 

Anlage/n       Planung des Ingenieurbüros H. Berg & Partner GmbH vom Juli 2006, Proj.-Nr. 89603.1, Blatt-Nr. A2 bis A5

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Die auf die Grundstücksentwässerung entfallenden Kanalbaukosten sind an die Erschließungsträgerin zu erstatten. Die Finanzierung der Erstattung erfolgt im Rahmen des Betriebsführungsvertrages „Kanäle“ über den Vertragspartner STAWAG. Insoweit entstehen der Stadt keine Kosten.

 

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Anlagen

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