Entscheidungsvorlage - A 20/0058/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2006-Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bei Hst. 1.75000.71510.1 Zuschuss an Aachener Stadtbetrieb für die Sanierung des Baudenkmals Campo Santo I. BA
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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15.08.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.08.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die nachstehende von Stadtkämmerin Frau Grehling, Ratsfrau Moselage sowie den Ratsherren Einmahl, Plum und Pilgram getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW zu genehmigen:
„Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 90.000 € bei der Haushaltsstelle 1.75000.71510.1 „Zuschuss an Aachener Stadtbetrieb“ für die Sanierung des Baudenkmals Campo Santo.
Aachen, 11.07.2006
i.V. gez. Grehling gez. Einmahl gez. Plum
Der Oberbürgermeister Ratsherr Ratsherr
gez. Pilgram gez. Moselage
Ratsherr Ratsfrau"
(Grehling)
Der Rat der Stadt genehmigt die nachstehende von Stadtkämmerin Frau Grehling, Ratsfrau Moselage sowie den Ratsherren Einmahl, Plum und Pilgram getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW zu genehmigen:
„Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 90.000 € bei der Haushaltsstelle 1.75000.71510.1 „Zuschuss an Aachener Stadtbetrieb“ für die Sanierung des Baudenkmals Campo Santo.
Aachen, 11.07.2006
i.V. gez. Grehling gez. Einmahl gez. Plum
Der Oberbürgermeister Ratsherr Ratsherr
gez. Pilgram gez. Moselage
Ratsherr Ratsfrau"
In Vertretung:
Rombey
Erläuterungen
Das Baudenkmal Campo Santo auf dem Westfriedhof ist dringend sanierungsbedürftig. Es handelt sich u.a. um nachfolgend genannte Positionen:
- Dach (großflächige Sanierung des Daches in denkmalgerechter Form)
- großflächige Durchfeuchtung der Dachschalung und Beschädigung des Schieferbelags und der Vordecke
- starke Korrosion und Undichtigkeit der Dachverblechung
- Gruftanlage/Fußboden
- Stahlträger der Ziegelkappen-Decke sind stark korrodiert
- großflächige Abschalungen auf den Sandsteinplatten
- Stahlträger der Ortbetondecken der Gruftetagen sind stark korrodiert und nicht mehr tragfähig
- Gruftkonstruktion ist dringend sanierungsbedürftig, da ansonsten das Gebäude geschlossen werden muss
- Fassade
- Sicherung, Reparatur und Säuberung der Tuffsteinfassade
- Austausch von stark beanspruchten und defekten Zierteilen aus Sandstein
- Fenster
- Erneuerung der Fenster und Türen der Südseite
- Ersetzen der Grundprofile der Stahlfenster, da diese nach Entfernen des Rostes nicht mehr tragfähig sind
Im Zuge dieser Maßnahme sind für einen I. BA. Fördermittel des Landes in Höhe der Hälfte der Sanierungskosten bewilligt und bereits ausgezahlt worden. Nun ist der Eigenanteil der Sanierungsmaßnahme aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.
Im Wirtschaftsplan 2004 des E 18 wurde für die Gesamt-Sanierungsmaßnahme im Rahmen des Zuschusses ein Betrag von 205.000,00 € berücksichtigt und veranschlagt. Eine Auszahlung dieses Betrags an E 18 erfolgte jedoch nicht, da zunächst die Bewilligung der Landesmittel abgewartet werden musste.
Die Verringerung des Zuschusses an E 18 im UA 750 bewirkte somit für das Haushaltsjahr 2004 eine Einsparung in Höhe von 205.000,00 €. Eine Veranschlagung in den Folgejahren wurde lediglich für die BA. II und III vorgesehen.
Die inzwischen bewilligten Fördermittel wurden an den E 18 weitergeleitet. Aus dem städtischen Haushalt ist nunmehr der Eigenanteil für den I. BA. in Höhe von 90.000 € bereitzustellen.
Eine Belastung des Korridors liegt bei dem Zuschuss an den Aachener Stadtbetrieb im UA 750 nicht vor, da es sich nicht um freiwillige Maßnahmen handelt, sondern um Ausgaben im Rahmen der kostenrechnenden Einrichtung „Friedhöfe“ und die Mehrausgaben über die Gebühren zu refinanzieren sind.
Vor Genehmigung des erheblichen Mehrbedarfs war gemäß § 82 (1) GO NRW die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen, dessen nächste Sitzung, bei der dies entschieden werden konnte, jedoch erst am 15.08.2006 stattfand. Eine unmittelbare Bereitstellung überplanmäßiger Mittel war jedoch erforderlich, da ein weiteres Hinauszögern der dringenden Sanierungsmaßnahmen nicht vertretbar ist.
Aufgrund der Unaufschiebbarkeit der Sanierung war die vorgenannte Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, die nunmehr gem. § 60 GO NRW zur Genehmigung vorgelegt wird.