Entscheidungsvorlage - A 61/0350/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss genehmigt die nachfolgende, vom Oberbürgermeistern Hernn Dr. Linden, Frau Verheyen und Herrn Rau am 06.07 2006 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Dringlichkeitsentscheidung des Planungsausschuss

Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister, als Vorsitzende des Planungsausschusses und als Mitglied des Planungsausschusses folgende Entscheidung:

 

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplan - Louis-Beissel-Straße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen dem I.-Rote-Haag-Weg, der St. Vither-Straße, der Siegelallee und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Flandrische Straße.

 

Städtebauliche Ziele:

1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g.               Bereich.

2. Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3. Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4. Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan - Louis-Beissel-Straße-

hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

          

Die Fraktionen der SPD und der Grünen im Rat haben einen Ratsantrag zur Sicherung der städ­tebaulichen Qualität im Südviertel von Aachen gestellt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, ein Rahmenkonzept für eine geordnete und städtebaulich wünschenswerte Siedlungsentwicklung für Wohnbauten im Aachener Süden zu erarbeiten. Es sollen grundsätzliche städ­tebauliche und naturräumliche Kriterien zum Erhalt oder zur teilweisen Nachverdichtung von einzelnen Siedlungsbereichen erarbeitet werden. Diese sollen als Ent­scheidungsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen oder eine geordnete städtebauliche Entwicklung nach §34 BauGB herangezogen werden.

 

Dieses Rahmenkonzept wurde in der Verwaltung erarbeitet. Als ein Ergebnis wurden 5 Kriterien für die Siedlungsentwicklung festgelegt, die bei der weiteren Ausarbeitung des Rahmenkonzeptes noch konkretisiert werden müssen.

  1. Der Wohngebietscharakter ist zu erhalten.
  2. Der Charakter eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebietes ist zu erhalten.
  3. Die ungeordnete Nachverdichtung ist zu verhindern.
  4. Die Grünstrukturen sollen erhalten werden.
  5. Frischluftschneisen sollen bei der Bebauung berücksichtigt werden.

 

In der Sitzung des Planungsausschuss im März 2005 wurden das Rahmenkonzept und der daraus resultierende Handlungsbedarf in öffentlicher Sitzung vorgestellt und beschlossen.

Insbesondere sollen die folgenden Ziele erreicht werden:

 

- Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g.  

 Bereich.

- Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

- Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

- Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Um die Sicherung der städtebaulichen Ziele zu gewährleisten, war es erforderlich dass für die Fläche zwischen dem I. Rote-Haag-Weg, der St. Vither-Straße, der Siegelallee und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Flandrische Straße umgehend ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, da hier eine Bauvoranfrage vorliegt, die den o. g. städtebaulichen Zielen entgegensteht.

 

Der nächstmögliche Termin zur Beratung über den Aufstellungsbeschluss war die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.08.2006 sowie die Beratung des Planungsausschusses vom 24.08.2006. Da die Sommerpause nicht abgewartet werden konnte, empfahl die Verwaltung den Beschluss zur Empfehlung zum Aufstellungsbeschluss per Dringlichkeitsbeschluss zu fassen.

 

Dies ist am 06.07.2006 durch den Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden, Frau Bürgermeisterin Verheyen sowie Herrn Rau erfolgt.

 

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Anlagen

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