Kenntnisnahme - FB 68/0178/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach Grünpfeilschilder an diesem Knoten wegen der Ausschließungsgründe nach § 37 StVO (hier: Bedeutung der Signalanlage überwiegend zur Schulwegsicherung) ausgeschlossen sind.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Zusammenhang mit der Einführung der Grünpfeilregelung an den Aachener Kreuzungen in den Jahren 2000 und 2001 hat die Verwaltung sämtliche signalisierten Knoten auf Grünpfeiltauglichkeit überprüft.

 

Der angesprochene Knoten erfüllte wegen seiner Bedeutung für die Schulwegsicherung nicht die Einsatzvoraussetzungen des Grünpfeils nach § 37 StVO und wurde deshalb bei der Beschilderung nicht berücksichtigt. Diese Beurteilung hat sich seitdem nicht verändert.Die letztendlich verwaltungsseitig zusammengestellte Zahl der Grünpfeilschilder wurde seinerzeit abschließend vom Verkehrsausschuss beraten und beschlossen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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