Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 61/0365/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980Bebauungsplan Nr. 874 - Schloss-Rahe-Straße -hier: Bericht über das Ergebnis der OffenlageEmpfehlung zum Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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09.08.2006
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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24.08.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980 - Schloss-Rahe-Straße - zu beschließen.
Außerdem empfiehlt sie dem Rat den Bebauungsplan Nr. 874 - Schloss-Rahe-Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980 - Schloss-Rahe-Straße - zu beschließen.
Außerdem empfiehlt sie dem Rat den Bebauungsplan Nr. 874 - Schloss-Rahe-Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in ihrer Sitzung am 05.04.2006 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen.
Sie empfahl dem Planungsausschuss einstimmig, den Aufstellungsbeschluss A 121 aufzuheben und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 874 -Schloss-Rahe-Straße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Außerdem empfahl sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980 - Schloss-Rahe-Straße - öffentlich auszulegen.
Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 04.05.2006 beschlossen, den Aufstellungsbeschlusses A 121 aufzuheben und den Bebauungsplan Nr. 874 -Schloss-Rahe-Straße- in der vorgelegten Fassung gemäß § 2 Abs.1 BauGB aufzustellen sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Außerdem hat er beschlossen, die Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980
-Schloss-Rahe-Straße - öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte in der Zeit vom 22.05.2006 bis einschließlich 23.06.2006.
Von Bürgern wurden 2 Stellungnahmen eingereicht.
Die Eingaben der Bürger sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Zur öffentlichen Auslegung wurden 7 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren beteiligt. Davon hat einTräger öffentlicher Belange eine Stellungnahme eingereicht.
Die Eingabe sowie die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung ist der Vorlage als Anlage beigefügt und ist Grundlage der Beratung.
Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 07.10.2005:
Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hatte in ihrem Antrag vom 07.10.2005 beantragt, den Aushub der geplanten Häuser für einen Schalldämmungswall - ähnlich dem Wall an der Autobahn in Brand - entlang der Kohlscheider Straße zu verwenden.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.05.06 gegen die Anschüttung eines Lärmschutzwalles entlang der Kohlscheider Straße ausgesprochen mit der Begründung, dass der Wall zum einen das Landschaftsbild zerstören und zum anderen den Kaltluftabfluss und Luftaustausch in die Soers verhindern würde.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde beim Landesbetrieb Straßenbau als Straßenbaulastträger der Kohlscheider Straße angefragt, ob eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h möglich ist, um eine Entlastung für die gesamte Wohnbebauung zu erreichen.
Mit Schreiben vom 07.04.06 teilte der Landesbetrieb mit, dass es sich bei dem betrachteten Abschnitt der L 232 um eine freie Strecke handeln würde, deren Aufgabe in der Hauptsache in einer leistungsgerechten und sicheren Abwicklung der Verkehrsmenge bestehen würde. Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h könnte aus Gründen der Bebauungsentwicklung nicht befürwortet werden.
Es wurde außerdem auf eine in 2002 gegebene Stellungnahme verwiesen.
Diese Stellungnahmen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Zusammenfassung / Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die nicht berücksichtigten Stellungnahmen der Bürger sowie des Trägers öffentlicher Belange, die zur öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes eingereicht wurden, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980 - Schloss-Rahe-Straße - zu beschließen.
Außerdem empfiehlt sie den Bebauungsplan Nr. 874 - Schloss-Rahe-Straße - als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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402,5 kB
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348,7 kB
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511,5 kB
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325,8 kB
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