Entscheidungsvorlage - Dez. I/0003/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauhaus Europa- Ergänzende Vorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Betriebsausschuss Kultur
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16.08.2006
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Geplant
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Hauptausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.08.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.08.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
In Ergänzung der Vorlage I/0003/WP15 Bauhaus Europa empfehlen der Hauptausschuss und der Betriebsausschuss Kultur dem Rat der Stadt die Beschlussfassung gemäß den Ausführungen in der Verwaltungsvorlage wie folgt:
1. Der Beschluss Ziffer II.1 wird wie folgt gefasst:
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, unverzüglich auf der Grundlage des Gesellschafterbeschlusses der EuRegionale 2008 GmbH vom 12.06.2006 den Förderantrag zum Erhalt der Landesmittel / Städtebauförderung an die Bezirksregierung Köln zu stellen und hinsichtlich der erforderlichen Planungskosten ebenfalls den gesonderten Förderantrag einzureichen.
2. Der Beschluss Ziffer II.2 wird wie folgt gefasst:
Die Stadt Aachen befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Der Rat der Stadt bekräftigt, das Ziel der Haushaltskonsolidierung auf der Grundlage des im Finanzausschuss am 29.11.2005 vorgestellten Konzepts “Perspektiven und Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung” zu erreichen. Die entsprechenden Konkretisierungen erfolgen in der Haushaltsplanung 2007.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollen Spielräume eröffnet werden, die u. a. auch die jährlichen Betriebskosten für das Bauhaus Europa tragen, sodass strukturelle Einschnitte in den Bereichen Kultur, Jugend und Bildung sowie Soziales vermieden werden sollen. Sollte die Haushaltskonsolidierung nicht gelingen, ist der unter Abrechnung der erwirtschafteten Einnahmen verbleibende Rest der Betriebskosten als „freiwillige Ausgabe“ unter den dann geltenden haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen zu finanzieren.
Soweit die Finanzierung des Invests Bauhaus aufgrund der Haushaltslage über Investitionslisten nach den Hinweisen des Innenministeriums NRW für die Behandlung von Kommunen im Nothaushaltsrecht vom 03. Juni 2003 erfolgen muß, sind die jahresbezogenen Ansätze in der Kategorie 3 an geeigneter Stelle einzusetzen und die Investitionsmaßnahmen insgesamt so zu beschränken, dass keine Überschreitung der „Nettokreditlinie 0" eintritt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Begründung:
Die Stadtverwaltung hat mit der Bezirksregierung Köln rechtzeitig vor der Ratssitzung vom 16.08.2006 die Vorlage zum Bauhaus Europa besprochen. Der Besprechung sind seitens der Bezirksregierung Empfehlungen gefolgt, denen die Verwaltung einvernehmlich entspricht.
Zunächst begrüßt der Regierungspräsident die „der Verwaltung vorgestellte Konzeption“ zur Haushaltskonsolidierung und stimmt mit den daraus abgeleiteten Beschlussvoten überein.
Der Regierungspräsident empfiehlt jedoch gleichzeitig, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass die Haushaltskonsolidierung teilweise oder gänzlich nicht zu dem gewünschten Erfolg führt. Da die Stadt den Erfolg ihres ehrgeizigen Entwurfs der Haushaltskonsolidierung naturgemäß heute nicht garantieren kann, die erforderlichen politischen Beschlüsse und die Umsetzung auch noch erfolgen müssen, weist der Regierungspräsident für die Finanzierungssicherheit dieses Großprojektes darauf hin, dass von vorn herein Schaden ausgemerzt werden müsse. Dem folgt die ergänzende Feststellung zu den Betriebskosten.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keinerlei Bedenken, diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Sie ist für die Verwaltung nicht neu und bedingt keine inhaltliche Änderung, sondern allein die offensichtliche haushalterische Konsequenz.
Die Bezirksregierung hat in den Gesprächen die Stadt des weiteren darauf hingewiesen, dass der zwischen ihr und dem früheren Regierungspräsidenten abgestimmte Aktenvermerk so zu verstehen ist, dass eine Kompensation der entstehenden Betriebskosten nicht durch Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen darf, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung des Bauhauses stehen. Strukturveränderungen wie die Übertragung der Kanalbewirtschaftung oder ein verbessertes Schulden- und Finanzanlagenmanagement werden akzeptiert, wenn im Rahmen der Konsolidierung dadurch entsprechende finanzielle Spielräume geschaffen werden. Sie sollten von der Stadt allerdings vorrangig zur Konsolidierung des Haushaltes eingesetzt werden und nicht zu zusätzlichen freiwilligen Mehrausgaben führen. Insofern könne eine Haushaltseinnahmenposition nicht zur unmittelbaren und direkten Finanzierung einer neuen freiwilligen Ausgabe herangezogen werden.
Auch hierin stimmt die Verwaltung mit der Bezirksregierung überein.
Heute gilt die kamerale Beurteilung, spätestens ab 2008 die Betrachtung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Bei Umsetzung der Haushaltskonsolidierung ist eine Korridorbetrachtung im Sinne des Nothaushaltsrechts deshalb gegenstandslos.
Sollten zum entscheidenden Zeitpunkt - nach 2010 - z.B. in Ansehung der Betriebskosten erneut haushalterische Beschränkungen des Nothaushaltsrechts greifen, wären dann - und nur dies wird nochmals auch in der Beschlussfassung aufgegriffen - die einschlägigen Vorgaben des Haushaltsrechts in der jeweiligen ministeriellen Auskleidung anzuwenden. Sollte der Stadt Aachen der Schritt aus der vorläufigen Haushaltswirtschaft heraus aus Gründen, die derzeit nicht absehbar sind, nicht gelingen, würde die Realisierung des Projektes Bauhaus nicht zu einer Aufstockung des kommunalaufsichtlichen Handlungsspielraums für eine Nothaushaltskommune führen. Auf der Grundlage einer dann aktuellen Analyse der Haushaltslage wären neu Korridore sowohl im investiven als auch im freiwilligen Bereich zu berechnen. Das Bauhaus wäre in diese Korridore einzubetten.
Bezüglich der Investitionskosten wies die Bezirksregierung Köln die Stadtverwaltung darauf hin, dass sie zur Förderung der investiven Kosten eine Beschlussfassung des Rates erwartet, die festlegt, dass die jahresbezogenen Investitionskosten jeweils an geeigneter Stelle in der Investitionsliste der Kategorie 3 nach den Hinweisen für die Behandlung von Kommunen im Nothaushaltsrecht vom 03. Juni 2003 des Innenministeriums NW aufgenommen werden, die eine Finanzierung auch dann sichert, soweit eine Genehmigung der Kreditaufnahme im Rahmen des Nothaushaltsrechtes erforderlich ist. Eine Überschreitung der „Nettokreditlinie 0" ist dabei auszuschließen.
Soweit die Ratsvorlage in der Begründung unter Punkt 7 Nr. 1 diesen Sachverhalt aufgreift und das entsprechende Schreiben der Bezirksregierung dem Rat zur Kenntnis beigelegt wurde, empfehle sich eine konkretere Beschlussfassung.
Dieser Empfehlung folgt die Verwaltung.
Hinsichtlich des städtischen Eigenanteils an der Investition in Höhe von 10 %, sind Bezirksregierung und Stadtverwaltung ebenfalls einer Meinung. Die Vorgaben des Landes verlangen grundsätzlich einen 10 %igen Eigenanteil der Kommunen, den die Verwaltung bei den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2006 eingebracht hat und der auch im I-Programm aufgenommen wurde.
Der Regierungspräsident weist darauf hin, dass dieser Eigenanteil nicht durch kommunale Betriebe oder Unternehmen als Zweckspender ersetzt werden kann. Er weist ebenfalls darauf hin, dass ein Ersatz des 10 %igen Eigenanteils durch andere Zweckspender nur in begründeten Einzelfällen und nach Abstimmung mit den zuständigen Ministerien des BMV und IM denkbar ist.
Die Verwaltung hat entsprechende Gespräche mit dem Land bereits seit längerem aufgenommen.
Die Verwaltung hat auch bereits in der Haupt-Vorlage für diese Ratssitzung darauf hingewiesen, dass sie sicher ist, für diesen Betrag Zusagen von Sponsoren zu erhalten. Die weitere Einwerbung von Sponsoren wird nach Abschluss des Bürgerbegehrens erfolgen. Sobald die erforderlichen Sponsorenzusagen vorliegen, wird die Stadt die Vereinbarungen mit dem MBV und IM end-verhandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass beispielsweise auch eine zusätzliche Förderung durch EU-Programme förderunschädlich ist.
Schließlich haben die Gespräche ergeben, dass die vorgesehene Beantragung der Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns für die Planungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt die Angelegenheit nicht unbedingt beschleunigt. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass die Mittelbereitstellung des MBV unmittelbar bevorstehe. Da auch für die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns die haushaltsverträgliche Darstellung der Eigenmittel erforderlich sei, mache es derzeit keinen Sinn, diese zu beantragen, wenn in gleicher Zeit die Bewilligung der Planungskosten erreicht werden kann.