Entscheidungsvorlage - A 61/0373/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Grundstücke Preusweg 52, 55 und 100hier:Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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24.08.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss genehmigt die folgende von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und Frau Bürgermeisterin Verheyen am 14.08.2006 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
“Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Vorsitzende des Planungsausschusses folgenden Entscheidung:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Grundstücke Preusweg 52, 55 und 100.
gez. Dr. Linden gez. Verheyen
Oberbürgermeister Ausschussvorsitzende”
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 29. September 2005 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Lütticher Straße, Hasselholzer Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen der Lütticher Straße, dem südwestlichen Abschnitt des Preusweg, dem Parkplatz Adamshäuschen, dem Hasselholzer Weg und dem Amsterdamer Ring beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:
1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
2. Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
3. Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
4. Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegen die Grundstücke Preusweg 52, 55 und 100. Für diese Grundstücke liegen der Verwaltung Anträge auf Errichtung von Doppel- bzw. Mehrfamilienhäusern mit bis zu 7 Wohneinheiten vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit dieser beantragten Vorhabens gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.
Es ist zu befürchten ist, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung der geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.
Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Bereich der Grundstücke Preusweg 52, 55 und 100 eine Veränderungssperre zu erlassen, um die Anträge rechtssicher ablehnen zu können.
Die Zurückstellung des Vorhabens Preusweg 55 läuft zum 01.09.2006 aus, so dass eine Beschlussfassung des Rates in der Sitzung am 16.08.2006 erforderlich ist.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 09.08.2006 über die Angelegenheit beraten, da eine Anhörung des Planungsausschusses in einer regulären Sitzung vor der Ratssitzung nicht mehr möglich war, war es erforderlich, eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung des Ausschusses einzuholen. Diese wurde am 14.08.2006 durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und Frau Bürgermeisterin Verheyen als Ausschussvorsitzende getroffen.
Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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