Entscheidungsvorlage - FB 11/0101/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeister beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuß den Einsatz einer überplanmäßigen Teilzeitkraft (26 Stunden / Vergütungsgruppe IV a/III BAT / Entgeltgruppe 11TVöD) zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.

 

In Vertretung

 

(Lindgens)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat die Verwaltung mit verschiedenen Beschlüssen (Mai 2005, Oktober 2005) beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Projekt Bauhaus Europa zu konkretisieren und zur Förderung beim Land NW anzumelden.

Hierzu wurde eine verwaltungsinterne Lenkungsgruppe eingerichtet. Die Koordination und Geschäftsführung dieser Lenkungsgruppe wurde zunächst einer Mitarbeiterin des A 61/20 zusätzlich zu ihren Aufgaben in der verbindlichen Bauleitplanung übertragen.

Aufgaben sind die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der verwaltungsinternen Angelegenheiten und die effektive Koordination der verschiedenen Belange, die Koordination aller interdisziplinären Teilprojekte sowie die Organisation und die Planungen von Bürgerinformationen,  Erstellung von power point Vorträgen sowie die Auseinandersetzung mit dem Umgang der archäologischen Funde des Karolingischen Portikus.

Der Umfang und die Dauer dieser Aufgabe übersteigt den zunächst geschätzten zeitlichen Aufwand, so dass die eigentlichen Aufgaben im Bereich der verbindlichen Bauleitplanung zurückgestellt werden mussten.

Dies ist aufgrund des Arbeitsanfalls im Bereich der verbindlichen Bauleitplanung und der angespannten Personalsituation in der Abteilung 61/20 ( Stundenreduzierungen, Mutterschutzzeiten) nicht mehr möglich.

Neben einer Vielzahl wichtiger Projekte, die einer Bauleitplanung bedürfen, hat die Politik  Aufstellungsbeschlüsse für 12 (plus 4 weiteren notwendigen) Bauleitplänen zum Schutz des Aachener Südraums gefasst. Damit sollen städtebaulich unverträgliche Entwicklungen verhindert werden. Bauanfragen oder Bauanträge, die eine derartige negative Entwicklung befürchten lassen, konnten durch die Aufstellungsbeschlüsse für ein Jahr zurückgestellt und mit anschließender Veränderungssperre für maximal insgesamt drei Jahre  - kapazitätsbedingt - verhindert werden. Entsprechend müssen diese Bebauungspläne zwingend innerhalb eines Jahres zum Abschluss gebracht werden.

Der Wegfall einer halben Stelle (26 Std.) im Bereich der verbindlichen Bauleitplanung aufgrund der Übernahme der Koordination und Geschäftsführung für die Lenkungsgruppe Bauhaus Europa ist daher nicht mehr leistbar. Der befristete Einsatz einer Teilzeitkraft (26 Std.) zum Ausgleich ist daher zwingend erforderlich.

Da absehbar ist, dass diese Funktion nicht intern besetzt werden kann, wird eine externe Ausschreibung vorgeschlagen.

Darüber hinaus wird eine enge Abstimmung mit der Agentur für Arbeit gesucht.

 

Aufgrund der Zuweisung der Aufgabe Bauhaus Europa zum Co-Dezernat wurde die Koordination und Geschäftsführung der Lenkungsgruppe Bauhaus Europa zum 17.06.06 befristet aus dem Dez III zum Co-Dezernat verlagert.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die befristet notwendige personelle Ausstattung der verbindlichen Bauleitplanung ergeben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe der anteiligen Personal- und Sachkostenkosten für eine nach Vergütungsgruppe IVa/III BAT / Entgeltgruppe 11 TVöD bewertete Teilzeitstelle gem. Durchschnittswert der KGSt (Bericht 6/2005) in Höhe von 4974,- € monatlich.

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