Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0061/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2006-Personal- und Sachkosten bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und -entscheiden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.09.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.09.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 146.800,00 € zu den Personal- und Sachkosten bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und –entscheiden zu erteilen.
Grehling
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 146.800,00 € zu den Personal- und Sachkosten bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren
und –entscheiden.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit der Ratssitzung am 16.8.2006 steht fest, dass es bezüglich des Bauhauses Europa einen Bürgerentscheid geben wird. Die in diesem Jahr evtl. Durchführung erfordert Personal- und Sachkosten. Den Bedarf hierzu kalkuliert das Fachamt gemäß beigefügter Aufstellung auf 220.000,00 Euro. Im Haushaltsjahr 2006 sind bei den Haushaltsstellen
1.05200.40580.0 "Personalkosten bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren
und –entscheiden" 23.200,00 €
1.05200.62500.1 "Sachkosten bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren
und –entscheiden" 50.000,00 €
etatisiert, so dass sich ein Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 146.800,00 € (Personalkosten 32.000,00 €, Sachkosten 114.800,00 €) ergibt.
Die in der Beschlussformel enthaltene Formulierung ermöglicht eine flexible Mittelbewirtschaftung der Personal- und Sachkosten damit die finanzielle Sicherung der Vorbereitungsarbeiten gewährleistet ist.
Da es sich um erhebliche Mehrausgaben im Sinne des § 82 GO NRW (alte Fassung) handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,8 kB
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