Entscheidungsvorlage - A 61/0344/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich westlich der Krefelder Straße.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich westlich der Krefelder Straße.

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich westlich der Krefelder Straße.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2005 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Krefelder Straße/ Soerser Weg - für den Planbereich in den Stadtbezirken Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Krefelder Straße, Albert-Servais-Allee, Soerser Weg, vorhandener Wohnbebauung, Emmastraße und Merowinger Straße beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, möglichst kurzfristig Baurecht für einen Stadionneubau der Alemannia Aachen an der Krefelder Straße etwas nördlich des heutigen Tivoli-Standortes zu schaffen. Im Zuge der Realisierung des Stadionneubaus müssen vorhandene Nutzungen des Post-Telekom-Sportvereins, des ALRV und der zwei vorhandenen Kleingartenanlagen verlagert und Ersatzangebote an anderer Stelle geschaffen werden.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 689 -Sportzentrum Soers- wird dabei teilweise überplant.

 

Im Verfahrensbereich des in Aufstellung befindlichen neuen Bebauungsplanes liegt das Grundstück Krefelder Straße 201, das durch einen Gastronomiebetrieb genutzt wird. Für diesen Gastronomiebetrieb wurde eine Erweiterung beantragt, durch die die im Bebauungsplan Nr. 689 festgesetzten Baugrenzen überschritten werden.

Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde dieser Antrag bis zum 01. November 2006 zurückgestellt.

 

Es ist zu befürchten, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Bereich der Flurstücke Gemarkung Aachen, Flur 4, Nr. 744 und 677 eine Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag ablehnen zu können.

 

Die entsprechende Satzung ist der Vorlage beigefügt.

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Anlagen

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