Entscheidungsvorlage - FB 02/0137/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, im Jahre 2009 gemeinsam mit dem Kreis Aachen und den kreisangehörigen Kommunen die StädteRegion Aachen zu bilden, außerdem den Sachstandsbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Vorbereitungen für eine abschließende Beschlussfassung zu treffen und hierzu eine detaillierte Darstellung der finanziellen, personellen und organisatorischen Effekte vorzulegen. Auf dieser Basis ist die rechtlich verbindliche Entscheidung des Rates der Stadt Aachen und des Kreistages des Kreises Aachen unter Beteiligung der Räte der kreisangehörigen Kommunen mit dem Antrag auf eine sondergesetzliche Regelung bis Ende des Jahres 2006 herbeizuführen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen bekräftigt die Absicht, im Jahre 2009 gemeinsam mit dem Kreis Aachen und den kreisangehörigen Kommunen die StädteRegion Aachen zu bilden. Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Vorbereitungen für eine abschließende Beschlussfassung zu treffen. Für diese Entscheidung ist eine detaillierte Darstellung der finanziellen, personellen und organisatorischen Effekte vorzulegen. Auf dieser Basis ist die rechtlich verbindliche Entscheidung des Rates der Stadt Aachen und des Kreistages des Kreises Aachen unter Beteiligung der Räte der kreisangehörigen Kommunen mit dem Antrag auf eine sondergesetzliche Regelung bis Ende des Jahres 2006 herbeizuführen.

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Erläuterungen

Sachstand

 

Die mit regional bedeutsamen Aufgaben (vgl. dazu Kreisaufgaben) betrauten Organisationseinheiten in der Stadt- und Kreisverwaltung Aachen haben in zwei Arbeitsschritten die Sinnhaftigkeit einer Aufgabenzusammenführung geprüft und beschrieben. Auf dieser Grund­lage haben der Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen und die Verwaltungskonferenz des Kreises Aachen einen Aufgabenkatalog erarbeitet, der nunmehr den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und sukzessiven Beschlussfassung vorgelegt wird. Dabei werden die jeweiligen Zuständigkeiten der beteiligten Personalvertretungen berücksichtigt und die erforderlichen Beteiligungsverfahren durchgeführt.

 

Der Aufgabenkatalog (vgl. Anlage 1) beschreibt die Breite an administrativen Aufgaben, die zukünftig von der StädteRegion ausgeübt werden sollen.

 

 

I. Kriterien der Aufgabenübertragung

 

Grundsatz für die Übertragung soll die regionale Bedeutsamkeit der betrachteten Aufgaben sein. Sie strahlen über den Wirkungskreis einer einzelnen Kommune hinaus und erfahren durch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung eine Qualitätssteigerung. Orientierung bieten die so genannten Kreisaufgaben, die sich in einem langjährigen Aushandlungsprozess zwischen der gemeindlichen und der Kreisebene herausgeschält haben und die an die stetig veränderten Rahmenbedingungen angepasst wurden.

 

Hinzu können Aufgaben der gemeindlichen Ebene kommen, die zukünftig in regionalem Konsens gemeinsam wahrgenommen werden sollen. Gleiches gilt für Aufgaben übergeordneter Verwaltungsebenen, die im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform auf die regionale Ebene herunter gebrochen werden. Die letztendliche Ausformung der StädteRegion ist vor diesem Hintergrund noch nicht abschließend definiert.

 

Hierbei sind nachstehende Kriterien zu berücksichtigen, die im Folgenden konkretisiert werden:

 

1.            wirtschaftliche Verbesserung

2.            Bürgerservice

3.            regionale Aufgabenwahrnehmung

4.            Querschnittsaspekte

5.            Bürokratieabbau

6.            Personalschlüssel

7.            Effizienz/Mehrwert

 

 

Zu den administrativen Synergien

 

Durch die Bildung der StädteRegion Aachen können folgende administrative Synergien erschlossen werden:

 

1.            Reduzierung des personellen Aufwands,

2.            Reduzierung des sächlichen Aufwands,

3.            Steigerung der Qualität bei gleich bleibendem Aufwand;

 

Die Abschlussberichte definieren mögliche Einsparpotentiale. Redundante Leitungsfunktionen können zusammengeführt, kostenintensive Infrastrukturen gemeinsam betrieben oder fachliche Kompetenzen zusammengeführt werden. Um diese Synergien zu konkretisieren, sollen die Amts-/Fachbereichsleitungen nach der Empfehlung der Zweckverbandsversammlung vom 20.06.2006 zur Aufgabenübertragung in einer weiteren Arbeitsphase die aufgezeigten Potentiale präzisieren.  Zur nächsten Zweckverbandsversammlung am 26.09.2006 sollen die Summe dieser Effekte zusammen mit den Eckdaten des Modellhaushaltes vorgelegt werden.

 

 

Zum Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger

 

Die StädteRegion ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger tätig. Dieser Anspruch muss sich in verbessertem Bürgerservice und Bürokratieabbau ausdrücken. Das gemeinsame Straßenverkehrsamt zeigt, wie diese Kriterien in der StädteRegion Aachen kundenorientiert erfüllt werden. Ein regionaler Ansprechpartner, ausgedehnte Öffnungszeiten, zügige Geschäftsabwicklung, hohe Erträge. Auch die Sparkasse Aachen ist ein positives Beispiel für erfolgreiche interkommunale Kooperation im Sinne der Bevölkerung – Kundennähe und regionale Verbundenheit sichern einen wertvollen Standortfaktor.

 

Nach diesem Muster werden die Organisationseinheiten ihre zukünftige Struktur gestalten und Aufgabenkritik betreiben.

 

 

Zum politisch-strategischen Mehrwert

 

Die StädteRegion Aachen muss die regionale Handlungsebene werden, um Doppelzuständigkeiten aufzuheben, Strategien vereinheitlichen und politische Spielräume eröffnen zu können.

 

Der Tag der Region in Düsseldorf, die Initiative zur Anerkennung der EMR als Metropolregion, die Entwicklung eines städteregionalen Zukunftsprogramms (vgl. Anlage 2), die gemeinsame Familienkarte, der Handwerkerparkausweis, das Einzelhandelskonzept, die beginnende gemeinsame Vermarktung als innovativer Wirtschafts-, Wissens- und Verwaltungsstandort: Diese Projekte sind durch die StädteRegion – nicht nur als operative Einheit, sondern als interkommunale Strategie – zumindest erheblich befördert worden. Diese positiven Effekte müssen vervielfältigt werden. Hierzu bedarf es eindeutiger Kompetenzen in der strategischen Ausrichtung, der Vermarktung, der Lobbyarbeit und Akquise von Fördermitteln für die gesamte StädteRegion.

 

 

II. Evaluierung der Zielvorgaben

 

Das von VV/VK beschlossene administrative Programm muss zwingend mit strategischen Zielvorgaben für die StädteRegion 2009 verknüpft sein. Hierzu gehört ein „Reduktionsfaktor“, der die nach Maßgabe des Musterhaushaltes (status quo 31.12.2005) addierten Personal- und Sachaufwendungen fortschreibt und die globalen Synergien mit definierten Zeithorizonten (Meilensteine) festlegt.

 

Eine gemeinsame Personalentwicklung muss daher zeitnah begonnen werden. Gleiches gilt für kostenintensive Beschaffungen im Bereich der zu übertragenen Aufgaben. Synergien könnten auch entstehen, wenn bei unterschiedlichen Qualitätsstandards eine einheitliche Regelung vereinbart wird.

 

Die Beschlussempfehlung über das weitere Verfahren und den zu übertragenden administrativen Aufgabenkanon versteht sich demnach mit der Maßgabe, dass die formulierten (Zwischen-) ziele erreicht werden. Insoweit ist der Prozess zur Bildung der StädteRegion nicht abgeschlossen, sondern tritt vielmehr in eine neue Phase ein, die den Grad der Verbindlichkeit als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Aufsichtsbehörden allerdings beträchtlich erhöht.

 

 

III. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen

 

Der als Anlage 1 beigefügte Katalog der auf die StädteRegion Aachen zu übertragenden Aufgaben bildet den Rahmen für die sondergesetzliche Regelung, die durch das Landesparlament zu beraten und zu verabschieden ist. Die Arbeitsgruppe „Sondergesetzliche Regelung“ erarbeitet aktuell einen Entwurf, der sich an dem Gesetz zur Bildung der Region Hannover orientiert und als Grundlage für die Beratungen mit dem Innenministerium dient.

 

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat grund­sätzliche Hinweise zu den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Gründungsprozesses der neuen Gebietskörperschaft StädteRegion Aachen gegeben. Die hierin getroffenen Aussagen entsprechen den Inhalten der laufenden Gespräche mit der obersten Kommunalaufsicht und sind in der folgenden Zeitplanung berücksichtigt:

               20.10.2009:    Ende der aktuellen Wahlperiode

               20.02.2009:    spätester Termin Einteilung Wahlbezirke in Stadt Aachen

                        20.07.2008:             spätester Termin zur Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter

                  20.04.2008:             maßgebende Bevölkerungszahl für die Zahl der zu wählenden Vertreter,  der Abgrenzung der Wahl­bezirke und die Zahl der Unterstützungsunterschriften

                  2007:    sondergesetzliches Verfahren

                  bis Dez. 2006:            abschließende Beschlussfassung aller beteiligten Gebietskörperschaften

                  bis Okt. 2006:             Beratung über Inhalte und Strukturen (einschl. gemeindliche Aufgaben + virtueller HH) in den Verbandsversammlungen (26.09. und 24.10.) und allen beteiligten Gebietskörperschaften

                        20. Juni 2006:             Beschluss Verbandsversammlung über zu übertragende Aufgaben/Beratung über Strukturen

                  Ende Mai:    III. Klausurtagung VV/VK

                  15.05.2006:    Abschlussbericht der Organisationseinheiten

 

 

 

IV. Arbeitskreis der Hauptverwaltungsbeamten in der StädteRegion Aachen

 

Neben den regional bedeutsamen Aufgaben von Stadt und Kreis Aachen werden im Rahmen des Arbeitskreises der Hauptverwaltungsbeamten in der StädteRegion Aachen Themen behandelt, die nach Maßgabe der Prüfung zukünftig gemeinsam wahrgenommen werden sollen.

 

Zudem gibt es weitere Arbeitskreise, die sich mit strategischen Fragen wie der Vorbereitung der Wahlen, den Finanzen, der Personalvertretung sowie der sondergesetzlichen Regelung befassen.

 

Die als Anlage 3 beigefügte Tabelle bietet eine summarische Übersicht über die behandelten Themen.

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Anlagen

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