Entscheidungsvorlage - A 62/0031/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Straßenbenennunghier: Wohnweg zum Hochhausring
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Herr Klöcker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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13.09.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung lehnt den Antrag, dem von der Straße Hochhausring zwischen dem Grundstück Hochhausring 24 und der Einmündung der Florastraße gelegenen Wohnweg einen eigenen Straßennamen zu geben ab. Entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung vom 14.12.2005 ist dieser Wohnweg unter dem Namen des Hauptstraßenzuges „Hochhausring“ zu führen.
Erläuterungen
Benennung des Wohnweges zum Hochhausring, gelegen zwischen dem Grundstück Hochhausring 24 und der Einmündung der Florastraße
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 14.06.2006 wurde von Frau Beate Dowlaszewicz und Herrn Stefan Pfennings der Antrag gestellt, den Wohnweg zum Hochhausring, gelegen zwischen dem Grundstück Hochhausring 24 und der Einmündung der Florastraße, als „Münsterländchen-Weg“ zu benennen. Alternativ wird die Benennung nach einem alten Flurnamen vorgeschlagen. Der Antrag wird durch eine Unterschriftenliste weiterer zukünftiger Eigentümer der anliegenden Grundstücke unterstützt.
Bereits im Dezember 2005 wurde seitens des Bauträgers ein Antrag auf Benennung des Wohnweges gestellt mit der Begründung, dass die Bauherren über die Adresse „Hochhausring“ nicht glücklich seien. Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 14.12.2005 beraten und abgelehnt. Es wurde der Beschluss gefasst , den Wohnweg unter dem Namen des Hauptstraßenzuges „Hochhausring“ zu führen.
Straßennamen dienen im Wesentlichen in Verbindung mit Hausnummern der Orientierung. Insbesondere für Rettungsdienste ist es von besonderer Bedeutung, mit Hilfe von Straßennamen und Hausnummern ihre Ziele schnell und problemlos zu erreichen. Bei der Vergabe von Straßennamen ist darauf zu achten, dass sie einprägsam sind und somit einem Stadtteil oder Viertel zugeordnet werden können. Dies ist erfahrungsgemäß einfacher bei größeren Straßen und einer möglichst geringen Anzahl von unterschiedlichen Straßennamen innerhalb eines Stadtteiles oder eines Viertels. Daraus ergibt sich, dass es sinnvoll ist, kleineren Wohnwegen möglichst keine eigenen Straßennamen zuzuordnen, es sei denn, dass eine übersichtliche Hausnummerierung nicht mehr möglich. Gerade das Gebiet um den Hochhausring stellt sich als Beispiel für diese Vorgehensweise dar. Im Bereich des Hauchhausringes und der umliegenden Straßen besteht eine größere Anzahl von Wohnwegen mit daran angrenzenden Wohnhausgrundstücken. Würden diesen Wohnwegen eigene Straßennamen zugeordnet, ergäbe sich ein Vielzahl von Straßennamen, die nur sehr schwer einprägsam sind und somit eine schnelle und sichere Orientierung erschweren würden.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Antrag auf Benennung des Wohnweges abzulehnen und den Beschluss der Bezirksvertretung vom 14.12.2005 aufrecht zu erhalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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