Entscheidungsvorlage - A 61/0366/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Er beschließt, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Krebsstraße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Änderung einer nicht überbaubaren Fläche in Fläche für Stellplätze bzw. Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträucher

Er beschließt weiterhin die so geänderte II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662

 - Krebsstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Vorlage A61/0366/WP 15 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat in ihrer Sitzung am 15.08.2006 aus bezirklicher Sicht einen dem Beschlussvorschlage der Verwaltung entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst, zusätzlich jedoch beschlossen, dass in Anlehnung an die bereits in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse die Ausgleichsmaßnahmen, die sich nicht im Plangebiet umsetzen lassen, im Bezirk Aachen-Eilendorf untergebracht werden sollen.

 

Zwischenzeitlich wurde zwischen Vorhabenträger, Planungs- bzw. Umweltverwaltung und dem Bezirksamt Aachen-Eilendorf vereinbart, dass der Ausgleich nicht wie ursprünglich vorgesehen in der Süsterfeldstraße, sondern durch Zahlung eines Ersatzgeldes erbracht werden soll. Eine entsprechende Vereinbarung wurde in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen, die Begründung zur Bebauungsplanänderung  wurde ebenfalls in diesem Sinne geändert.

Der Fachbereich Umwelt wird ein Konzept erarbeiten, welche ökologischen Maßnahmen im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf umgesetzt werden können, parallel dazu werden einige vom Bezirk gewünschte Anpflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen unabhängig von der Durchführung des konkreten Vorhabens zeitnah realisiert.

 

Dieser Vorschlag wurde dem Planungsausschuss, der sich in seiner Sitzung am 24.08.2006 mit der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 – Krebsstraße – beschäftigt hat  vorgestellt. Der Ausschuss hat sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt und folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Krebsstraße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Änderung einer nicht überbaubaren Fläche in Fläche für Stellplätze bzw. Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträucher

Er empfiehlt dem Rat die so geänderte II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662

 - Krebsstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, entsprechend der Empfehlung des Planungsausschusses die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 – Krebsstraße – in der vorgelegten Form als Satzung zu beschließen.

 

Begründung, schriftliche Festsetzungen sowie zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan sind der Vorlage beigefügt.

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Anlagen

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